Dann könnte man doch einfach abhauen und sich verstecken, damit man nicht ins Gefängnis muss ,oder?
also hier https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitsstrafe_%28Deutschland%29 steht:
Die Ladung zum Strafantritt belässt der verurteilten Person eine Frist von mindestens einer Woche zum Ordnen ihrer Angelegenheiten (§ 27 Abs. 2 StVollstrO), beispielsweise für eine Haushaltsauflösung.
das heißt dann doch, dass man in dieser mindestens eine woche man einfach abhauen könnte und sich verstecken könnte und damit dann nicht ins gefängnis muss
das ist doch so naheliegend? oder verstehe ich gerade etwas falsch
9 Antworten
Je nachdem, was jemand angestellt hat, kommt er ja direkt in Untersuchungshaft, wird irgendwann von dort zum Gericht geführt und wird nach der Verurteilung wieder in den Bau begleitet.
Wo würdest Du Dich denn verstecken? Und für wie lange?
Das grundgesetzlich geschützte Recht auf Freiheit gilt natürlich auch bei einer Haftstrafe.
Daher kann man ohne Strafverschärfung sich einer Freiheitsstrafe entziehen. Der Staat hat natürlich ebenso das Recht, Dich aufgrund eines rechtskräftigen Entzuges der Freiheit aufgrund einer Verurteilung einzusperren. Dafür wird er alle Mittel einsetzen, die dazu notwendig sind.
Ebenso ist es straffrei, sich aus dem Gewahrsam zu entfernen und aus der Zelle sprichwörtlich abzuhauen.
Du darfst es nur nicht mit neuen Straftaten verbinden. Das zerstören von Einrichtungen, das durchsägen der Gitterstäbe, Gewalt ist natürlich nicht erlaubt. Ebenso sollte man nicht mit Handschellen beim Ausgang, vor Gericht oder in Anstaltskleidung abhauen, da dies als Diebstahl belangt wird.
Ob Abhauen einen Sinn macht, stellt sich eigentlich nicht wirklich. Bei hoher Fluchtgefahr bleibt man sowieso nach der Untersuchungshaft, Gerichtsverfahren gleich nach der Verurteilung in Haft. Gerade bei hohen Freiheitsstrafen ist das die Norm.
Sollte daher die Aufforderung kommen sich selbst einer JVA zuzuführen, sind es meist kurze Haftzeiten und daher würde eine Flucht, verstecken, Aufgabe des häuslichen Umfeldes, mehr schaden als nützen.
Kann man an sich schon. Jedoch kannst du dann kein normales Leben mehr führen, bist immer auf der Flucht und wenn sie dich dann doch bekommen sitzt du noch länger :)
Außerdem darf man in dem Zeitraum nicht das Land verlassen und beim Flughafen etc. lassen sie dich nicht durch :D
Du verstehst viel falsch, sobald du deine Freiheitsstrafe nicht antrittst, wirst du zur Fahndung ausgeschrieben und dann kannst du für den Rest deines Lebens im Wald in einer Höhle wohnen.