Dürfen Jurastudenten sich wirklich nichts zu schulden kommen lassen?

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Wer Jura studiert, will später auch eine juristische Laufbahn einschlagen. Entweder in der Verwaltung, als Richter oder als Rechtsanwalt.

Wenn Du einschlägig vorbestraft bist, z.B. eine Straftat die mit Gefängnis nicht unter einem Jahr bestraft wurde, oder Korruptionsdelikte, dann ist der öffentliche Dienst schon Mal tabu. Beamten- oder Richtertum kann er somit abhaken.

Um als Rechtsanwalt tätig sein zu dürfen, muss man von der Rechtsanwaltskammer bestellt werden. Dazu gehört ein tadelloser Leumund und einem Anwalt angemessenes Verhalten. Die Bestellung zum Rechtsanwalt hat man sich somit nicht gleich versaut, die Frage ist nur, wer einen mit einem Vorstrafenregister einstellt.

Vorstrafen dürften während des Studiums egal sein (egal ob man sie zu Beginn des Studiums hat oder währenddessen bekommt). Die Frage ist nur ob du nach dem Studium einen juristischen Job bekommst, wenn du Einträge in deinem polizeilichen Führungszeugnis hast....

Kann natürlich auch sein, dass du mit Vorstrafen gar nicht zum Jurastudium zugelassen wirst...

Gib einfach bei google "jura studieren mit vorstrafen" ein, da gibts ne menge suchergebnisse für

Natürlich hat das Privatleben Einfluß auf das Studium, bzw. den späteren Lebensweg. Jemand, der sich strafbar gemacht hat, kann nun mal nicht in der Anwaltskammer aufgenommen werden. Jemand der Drogen vertickt hat, genießt bei der Ärztekammer nicht grad viel Vertrauen. Und damit ist auch der Studiengang hinfällig. Wer bei einer schwarzen Messe ein Baby opfert, hat bei den Kirchen wenig Sympathie und sein Theologiestudium kann er vergessen. Wer bei der Börse Insidergeschäfte macht und Millionen kassiert mit illegalen Maßnahmen - kriegt ne gute Note im Wirtschaftsstudium.

Zumindest können sie nicht in den Staatsdienst- und darauf arbeiten sie ja hin. Ist bei Lehrern genauso. Wenn die sich etwas zuschulden kommen lassen (oder auch nur viel zu dick sind- gesundheitsprüfung) können sie nicht mehr verbeamtet werden. Allerdings können sie im Angestelltenverhältnis Lehrer sein. Ich denke, falls es irgendeinen Bedarf für Juristen im Angestelltenverhältnis irgendwo gibt, wäre dies auch noch weiter möglich. Wo diese Niesche allerdings ist, weiß ich nicht. Vielleicht für private Firmen.

Ich arbeite in der Unibibliothek und bin auch studentische Hilfskraft im Lehrstuhl, studiere auch selber Jura.

Was sich manche Jura Studenten alles erlauben, kann ich hier kurz aufzählen:

  • Bücher von der Bibliothek klauen

  • Bücher in der Bibliothek verstecken, damit sie nur selber dran kommen

  • Zeitschriften klauen, oder einige Seiten rausreißen

  • Hausarbeiten für Geld jemandem anderen schreiben lassen

  • An dem Drucker warten; wenn jemand seine Hausarbeit an den Drucker schickt, schnell ausdrucken und vor dem eigentlichen Besitzer schon abgeben (nur deshalb gibt es bei uns ein Passwort System seit neustem; jeder gibt eine 5 stellige Zahl ein und der Drucker verlangt immer Passwort, bevor er ausdruckt.)

  • Wenn vor dem Lehrstuhl ein Karton liegt, wo man die Hausarbeiten reinwerfen soll, dann andere Hausarbeiten da rausnehmen (deshalb haben wir ein Karton gebastelt, wo etwas nur reingeworfen und nicht rausgenommen werden kann; wie ein Briefkasten)

  • Jemanden anderen in die Prüfung schicken (deshalb haben wir Ausweiskontrollen eingeführt)

  • Zur zweit in die Prüfung gehen, jeder schreibt aber auf den Deckblatt den Namen des anderen. (Wenn der eine bestehen muss und andere vllt die vorherige Klausur schon bestanden hat )

  • Einige Mttel nehmen, damit sie auch nachts lernen können und leistungsstärker werden

  • In der Vorlesung "Kriminologie" wurde mal eine anonyme Umfrage gemacht, wer bereits was gemacht hat. 73% der Befragten hat bisher irgendwas illegales gemacht; unter anderem auch Prostitution, Diebstahl, Rauschgifthandel usw.

Das ist alles von mir selber gesehene, gemerkte kriminelle Verhalten. Wie du siehst, ein unbeschriebenes Blatt sind sie nicht.

schnecke64  26.08.2011, 01:46

Wie im wirklichen Leben eben. So kann sich der angehende Richter später in den zu verurteilenden Straftäter voll reinfühlen.

LooL.

Terezza  17.08.2011, 20:33

ja, aber eine polzeiakte/vorstrafe haben sie eben auch nicht. weil, wo kein kläger, da kein richter....