MPU wegen Knast?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo

zuerst einmal das Gesetz:

(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,

bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen,

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html

es könnte also schon eine MPU gefordert werden

Ergo, mir wurde gesagt egal wie lange ein Straftäter wartet er muß und wird die MPU machen müßen, stimmt das???????

Nein

die MPu wird nach 10 (wenn noch keine Fahrerlaubnis ausgestellt wurde) oder 15 Jahren (wenn du Fahrerlaubnis entzogen wurde)

da kann auch der Sachbearbeiter sagen was er will, das ist Gesetz

Saldo1212 
Beitragsersteller
 11.09.2015, 14:33

Also wenn 10/15 Jahre um sind und ich erstmals einen Führerschein beantrage darf keine MPU mehr kommen per Gesetzt, verstehe ich das richtig?

Nochmal ich habe nie einen besessen auch haben meine Straftaten nichts mit Strassenverkehr zu tun. 

ginatilan  11.09.2015, 16:26
@Saldo1212

das verstehst du richtig, und wenn du noch nie eine Fahrerlaubnis gehabt hast sind es sogar nur 10 Jahre

Voraussetzung:

in den 10 Jahren ist nichts neues hinzugekommen

und danke für den Stern

Saldo1212 
Beitragsersteller
 11.09.2015, 16:55
@ginatilan

Hatte 2014 eine Auseinandersetzung mit nem nachbar, leider und wurde zur Bewährung verurteilt, das Problem war das der Nachbar nicht sagen konnte wer geschlagen hat und ging davon aus das ich es war. Mitlerweile Sieht der Nachbar ein das ich es nicht war, 1000 mal entschuldigt was mir leider nichts bringt. War das einzige okay dumm gelaufen aber hat mich nicht gestört hätten Aufnahme des Verfahrens beantragen können, aber die Kosten sind ernorm und haben es dabei belassen. 

Hoffe nicht das das negativ sich drauf auswirkt.

Bei der Antwort und Hilfe gebe ich gerne einen Stern und danke für deine Hilfe

ginatilan  10.09.2015, 19:14

(5) Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde. Bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, beginnt die Tilgungsfrist fünf Jahre nach Ablauf oder Aufhebung des Verbots oder der Beschränkung.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html

http://www.mpuhelfer.de/gruende-fuer-mpu.html

Hier ist aufgelistet, was unter anderem Gründe für eine MPU sein können. Als letzten Punkt ist auch "charakterliche Eignungsmängel" - ich will dir nicht zu nahe treten und hoffe auch, dass du dich gebessert hast und aus der haftstrafe gelernt hast, aber wenn dir die Führerscheinstelle wegen deiner Straftat den Führerschein verweigert, muss ja schon etwas schwerwiegenderes vorgefallen sein - vielleicht irgendetwas, was mit dem öffentlichen Straßenverkehr zu tun hat ? Hast du jemanden überfahren ? hast du jemanden auf die fahrbahn geschubst ?

Ansonsten können wir dir glaube ich nicht viel helfen. Vielleicht noch irgendwo einen Minijob für 3-4 Monate annehmen, damit du das Geld für die MPU verdienen kannst ..

Saldo1212 
Beitragsersteller
 10.09.2015, 12:32

Nichts mit dem öffentlichen Straßenverkehr zu tun keinen Überfahren oder sonst was.

-----Körper, delikte Schlägerein et. Hatte mit der Führerscheinstelle Telefoniert wo mir gesagt wurde Leute die im Knast waren haben se nicht m ehr alle < nicht der genaue Laut. Und das Leute die im Knast waren eine MPU machen müssen und die auch nicht nach 15 Jahren abläuft. Wie gesagt nie einen Lappen besessen fahre seid ca 1 Jahr Mofa und die Erlaubnis habe ich bekommen. Unfallfrei, kein Alk oder Drogen alle Kontrollen sind sauber bei der Polizei verlaufen.

Das hab ich noch nie gehört und das halt ich auch für absoluten Käse. Wenn die Straftat nichts mit einem Straßenverkehrsdelikt welcher Art auch immer zu tun hat braucht man auch keine MPU.

Saldo1212 
Beitragsersteller
 10.09.2015, 12:26

Das ist ja mein Problem haben nichts damit zu tun! Rein gar nichts

http://www.mpuhelfer.de/idiotentest.html Laut der Seite bleibt die MPU bestehen und läuft nicht ab also egal wie lange ich warte ich muß eine MPU machen das gillt nicht nur für mich sondern alle die Straftaten begehen in Verbindung stpo oder ohne spielt keine Rolle. So sagen mir das diese. 

ginatilan  10.09.2015, 19:21

So sagen mir das diese.

schon klar, die Betreiber der Webseite sind auch von der Art der schwarzen Schafe in dieser Branche

das sagt mir schon die Aussage "Geld zurück Garantie"

ginatilan  10.09.2015, 19:15

ich muß eine MPU machen