Damit wir unsere Waschmaschine nutzen können, muss eine Steckdose gelegt werden in den Waschkeller. Tragen wir oder der Vermieter die Kosten?

Die Mieter (wir) tragen die Kosten 67%
Der Vermieter trägt die Kosten 33%
Alle Wohnungseigentümer teilen sich die Kosten 0%

3 Stimmen

9 Antworten

Dazu bedarf es keiner Abstimmung, denn die bringt rein gar nichts.

Der Vermieter schuldet das was vertraglich vereinbart wurde und wenn der Vermieter möchte, das man die Wäsche im Keller wäscht, dann muss er auch die Anschlussmöglichkeiten stellen.

Wenn es nur der Wunsch des Mieters ist, dann muss der die Kosten tragen.

Es wurde bei Vertragsabschluss zugesichert, man könnte eine Waschmaschine in dem Waschkeller oder in der Küche unterbringen und anschließen

Kannst Du es beweisen? Versprechungen sollte man immer schriftlich festhalten.

MfG

Wenn das Waschen durch Mietvertrag im Keller erfolgen muss, muss der Vermieter natürlich dafür auch die Möglichkeit schaffen.

Er kann ja kaum erwarten, dass du deine Wäsche von Hand wäschst.

Kommt drauf an ....

was steht denn im Mietvertrag?

wenn da steht, dass die Waschmschnine nicht in der Wohnung, sondern nur in der Waschküche betrieben werden soll, muss der Vermeiter selbstverständlich alle Vorrichtungen stellen damit das überhaupt möglich ist (Wasser; Abfluss, Strom)

wenn es nur euer Wunsch ist die Maschine im Keller aufzustellen, es ginge aber auch in der Wohnung (und da ist alles da), dann ist es euer Privatproblem .... (gemietet wie gesehen)

Die Mieter (wir) tragen die Kosten

Damit wir unsere Waschmaschine nutzen können, muss eine Steckdose gelegt werden in den Waschkeller. Tragen wir oder der Vermieter die Kosten?

Wie will man mit dieser lakonische Fragestellung zielführenden oder gar belastbaren Rat erwarten? Was hätte ein Abstimmungsergenis mit der Anspruchs-, gar Rechtslage des M zu tun?

Aber wenn man so fragt: Der Mieter :-O

Der VM schuldet (genau) die Ausstattung und (funktionstüchtige) Installationen, wie sie bei Besichtigung vorhanden oder bei Mietvertragsschluss ausdrücklich zugesichert wurde. Es gibt keinen Mindeststandard oder Norm über Installationsumfang im Mietraum! Meint: Nachträglich eben keinen Anspruch auf eine neue Steckdose für eure WaMa :-O

Allerdings hat er zu dulden, dass ihr auf eure eigenen Kosten einen WaMa betreiben könnt. Meint, Strom-, ggf. auch Wasserzu- und -ablauf installieren zu lassen, die ihr aber bei Auszug entweder zurücklassen oder wieder zurückbauen müsstet, wenn er das beansprucht :-O

Allerdings muss er hierfür keine bausubstanzschädigen Massnahmen in (dem etwa gefliesten Bad) eurer Wohnung hinnehmen, wenn er euch einen Waschplatz im Keller, selbst nebenan in der DHH anbietet. Diese Weisungsrecht steht im unstreitig als Eigemtümer zu und diese Unannehmlichkeit (Treppensteigen mit Wäschekorb, Außenzugang zum Nachbarkellergeschoss) hättet ihr hinzunehmen.

G imager761

Waldexxx 
Beitragsersteller
 17.07.2015, 11:44

Hoffe folgende Infos helfen:

Es wurde bei Vertragsabschluss zugesichert, man könnte eine Waschmaschine in dem Waschkeller oder in der Küche unterbringen und anschließen.

Meinen Mietvertrag habe ich momentan nicht zur Hand. Gerade auch deshalb stelle die Frage hier als Voting ein, da ich eine Tendenz erwarte und keine verbindliche Antwort. Genaue Infos zur Lage werden zur Zeit beim Vermieter und der Hausverwaltung eingeholt.

Gerhart  17.07.2015, 12:16
@Waldexxx

Mit dem Ergebnis dieses Votings kannst du nichts bewirken. Selbst eine Tendenz bringt die Installation deiner WM nicht voran. 

Steht im Mietvertrag die Nutzung des WM-Raumes für dich ohne Zweifel fest, dann hat der Vermieter diese Nutzung durch Installation einer 16A-Steckdose zu gewährleisten. Mündliche Versprechungen sind kaum beweisbar. Den Verbrauch der Elektroenergie für die WM wird der Vermieter dir aber in Rechnung stellen, denn Hausstrom steht dafür nicht zur Verfügung.

DAS ist eine sehr gute frage...

zu einer Wohnung gehört in der regel eine Waschgelegenheit. das kann eine vom vermieter gestellte Maschine im Keller sein, oder auch die Möglichkeit zum Anschluss einer Waschmaschine, also Strom, Wasser und Abwasser.

habt ihr einen solchen in eurer Wohnung bereits, dann ist es vom Vermieter nicht zu verlagen, dass er euch nur weil euch die maschine in der Wohnung nicht zusagt, einen entsprechenden Anschluss in den Keller legt.

ist sonst keine Mögllichkeit vorhanden, eine Waschmaschine anzuschließen, habt ihr als Mieter selbstverständlich einen Anspruch darauf, einen Anschluss legen zu lassen

AAAAABER

nicht dass ihr jetzt glaubt, wir beauftragen einen elektriker, und geben dem vermieter die Rechnung in die hand - das läuft nicht. hier gilt ebenfalls der goldene Richtsatz mit der Musik...

sprich, der Vermieter bezahlt die Musik, dem entsprechend darf er auch bestimmen, was gespielt wird. er darf also den ausführenden handwerker wählen und auch die art der ausführung in so weit bestimmen, wie die regeln des Handwerks und die Bauvorschriften ihm entsprechend Spielraum einräumen.

d.h. ihr habt keinen anspruch auf eine vandalismussichere Edelstahlsteckdose von Berker etc. es darf auch gerne eine billige aus dem Baurmarkt sein...

lg, Anna