Hallo,
meine Mutter steht kurz vor der Unterschrift eines Mietvertrags.
Bei der Besichtigung war ich mit dabei. Der jetzige Mieter hat dort keine Waschmaschine, im Waschkeller stehen nur die Geräte der anderen Mieter, sowie eine Münzwaschmaschine. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus (ca. 6 Parteien) und jeder hat dort seine Waschmaschine stehen.
Der jetzige Mieter hat uns gezeigt, wo der Platz für die Maschine wäre, es existiert dort jedoch kein Anschluss. Dieser müsste erst hergestellt werden. Der Vermieter würde diesen wohl lt. ihm jedoch machen lassen. In der Wohnung selbst ist zu wenig Platz.
Nach Rücksprache mit dem Vermieter meinte dieser indirekt, dass er aufgrund der Kosten keinen Anschluss machen lassen möchte. Er hat zwar vorgeschlagen, die Maschine in die Wohnung zu stellen, dort ist aber einfach zu wenig Platz. Dazu meinte er nur, dass es ja auch kleinere Maschinen gibt...
Meine Mutter hat aber bereits ihre Waschmaschine und würde diese auch gerne in den Waschkeller stellen.
Wie sieht es nun aus, ist meine Mutter gezwungen, mit dieser Münzwaschmaschine zu waschen oder muss der Vermieter diesen Anschluss der Waschmaschine herstellen, sodass Sie mit ihrer Maschine waschen kann? Gibt es da eine Regelung, bzw. kann mir da jemand eine Quelle geben? Ist der Vermieter dazu verpflichtet?
Kann der Vermieter einfach sagen, dass ihm das zu teuer ist und er diesen Anschluss nicht machen lässt? Fände ich schon ziemlich ärgerlich, wenn man deswegen gezwungen wird, mit dieser Münzwaschmaschine zu waschen.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe