Daef mein chef mich eine woche in den urlaub schicken weil kein lkw zum fahren übrig ist?
Daef mein chef mich eine woche in den urlaub schicken weil kein lkw zum fahren übrig ist?
5 Antworten
Ich sage nein! Hier eine Woche, da eine Woche! Und wenn Deine Kinder Ferien haben und ihr in den Urlaub wollt sind keine Urlaubstage mehr vorhanden! Sein Problem, wenn er Dich nicht beschäftigen kann. Als Unternehmer trägt er ein unternehmerisches Risiko, das er nicht auf die Belegschaft abwälzen darf/kann. Anders sähe es (m.M.) mit "angesparten Überstunden" aus. Die in solchen Zeiten "abzubummeln" halte ich für legitim. Denn das ist kein Erholungsurlaub, sondern ein Freizeitausgleich.
Nein, das darf Dein Chef nicht.
Wenn Du arbeiten willst und er kann/will Dich nicht arbeiten lassen weil für Dich kein LKW "übrig" ist, ist das sein Problem und nicht Deines.
Dein Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko und nicht Du.
Somit befindet sich Dein Chef nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss Dich so bezahlen als hättest Du gearbeitet. Minusstunden können nicht entstehen und Du musst auch nicht "nacharbeiten".
Urlaubsabzug geht schon gar nicht.
Das mit dem "kündigen" ist nur dann einfach, wenn der AN noch keine sechs Monate im Betrieb ist oder es sich um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt.
Ich habe hier nur die Rechtslage erklärt und auf die Frage geantwortet. Ob ein Arbeitnehmer auf sein Recht besteht, kann und will ich nicht beurteilen.
Leider haben viele AN (zu Recht) Angst, dass der AG versucht den AN zu kündigen, wenn dieser sich nicht alles gefallen lässt. In größeren Betrieben, vor allem in Betrieben die einen Betriebsrat haben oder wo viele Gewerkschaftsmitglieder arbeiten, hat es ein AG nicht so leicht.
Nun, je kleiner der Betrieb, umso schwieriger ist es, untätige Leute (wenn auch nicht freiwillig untätig) mitzuschleppen.
Genau deshalb greift das Kündigungsschutzgesetz in Kleinbetrieben nur in ganz wenigen Ausnahmen. Hier kann der AG dem AN wegen Auftrags-/Arbeitsmangel kündigen ohne dass es einen Kündigungsschutzprozess gibt (wenn er nicht gerade z.B. durch Diskriminierung gegen das Grundgesetz verstößt)
Der Arbeitgeber kann aber nur betriebsbedingt und dann FRISRGEMÄß kündigen.
In Urlaub darf er dich nicht schicken.
Was er jedoch könnte, wäre den Abbau von aufgelaufenen Überstunden anordnen. Ob du ein Überstundenkonto hast, wissen wir leider nicht.
Du hast einen Arbeitsvertrag über eine bestimmte Stundenzahl. Wenn er dich nicht als Fahrer beschäftigen kann, muss er dir eben eine andere Aufgabe übertragen.
Kann er das nicht, muss er dich trotzdem bezahlen.
Wenn die Rechtslage so ist, würde ich den Arbeitnehmer kündigen. Was dann?