Dachzimmer im Sommer zu heiss zum Schlafen

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In meinen Schlafzimmern, die sich unter dem Dach befinden, sind an heissen Tagen bis zu 38 Grad. Ist es möglich, für diese Zimmer die Miete zu mindern?

Nein. Dir ist eine DG-Wohnung ohne Klimaanlage und mit baulichem Zustand ohne Dämmung vermietet und daran hat sich wohl nichts geändert. Es liegt daher kein Mietmangel i. S. d. § 536 BGB vor :-(

G imager761

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Existiert eine gesetzliche Regelung?

Eine gesetzliche Regelung, die explizit bestimmt, ab welcher Innentemperatur ein Sachmangel bei einer Privatwohnung anzunehmen ist, existiert nicht. Es gibt jedoch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur". Da zu hohe Temperaturen aber nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch zu Hause zu einer Gesundheitsgefährdung führen können, können die dort genannten Grenzwerte auch auf die Privatwohnung angewendet werden. Danach soll z. B. die Lufttemperatur am Arbeitsplatz/der Privatwohnung 26 Grad nicht überschreiten. Ferner soll für einen ausreichenden Sonnenschutz gesorgt werden, um eine Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten/der Mieter zu vermeiden.

Wärmeschutz ist Sache des Vermieters

Stellen die hohen Temperaturen in der Wohnung einen Sachmangel dar, kann der Mieter unter Umständen die Miete mindern. Kommt der Vermieter dem Abhilfeverlangen des Mieters nicht nach oder besteht wegen der Hitze eine Gesundheitsgefährdung für die Bewohner, ist sogar die Kündigung des Mietvertrags zulässig.

Ein Sachmangel liegt z. B. vor, wenn der Wärmeschutz nicht dem Stand der Technik zur Zeit der Errichtung des Gebäudes entspricht. Herrschen dann in einem solchen Fall in einer Wohnung während der heißen Sommermonate tagsüber stets über 30 Grad, ist laut dem Amtsgericht (AG) Hamburg die Wohlbefindlichkeitsschwelle von 25 bis 26 Grad deutlich überschritten, weshalb eine Mietminderung von 20 Prozent als angemessen angesehen wurde (AG Hamburg, Urteil v. 10.05.2006, Az.: 46 C 108/04). Wichtig ist jedoch, dass der Mieter ausreichend darlegen muss, dass in der Wohnung regelmäßig überhöhte Temperaturen herrschen. Das kann er, indem er z. B. Zeugen benennt und die Temperatur fortwährend misst und dokumentiert. Auch das Datum und die Uhrzeit sollten dabei zu Beweiszwecken angegeben werden (VerfGH Berlin, Beschluss v. 20.03.2007, Az.: 40/06). Unerträgliche Hitze nach falschem Lüften - z. B. in der Mittagshitze - berechtigt aber nicht zur Mietminderung. Schließlich hätte man stattdessen morgens die Fenster öffnen können, wenn es noch etwas kühler ist.

In meinen Schlafzimmern, die sich unter dem Dach befinden, sind an heissen Tagen bis zu 38 Grad. Ist es möglich, für diese Zimmer die Miete zu mindern? Ich habe den Vermieter bereits bei Einzug darauf hingewiesen. Er hat es als "nicht so schlimm" abgetan. Bitte nur Antworten von Menschen, die sich mit Mietrecht auskennen.

Das mit der Mietminderung würde ich schön sein lassen, da diese nicht gerechtfertigt sein wird, denn man sollte davon ausgehen, das jeder weiß, dass Dachgeschosswohnungen im Sommer sehr heiss sind und Kellerwohnungen sehr kalt und auch feucht sein können.

Eine ungerechtfertigte Mietminderung kann zur Kündigung führen.

MfG

Johnny

lihahu65 
Beitragsersteller
 16.06.2014, 11:21

Auch, wenn ich vor dem Einzug gefragt habe, wie die Temperturen im Sommer sind? Bei einem Termin mit einem Architekten wies dieser auch noch mal darauf hin. Das Dach ist nicht isoliert. Aber danke für die sachliche Antwort.

Würde mich auch mal interessieren....es ist noch nicht mal wirklich Sommer und wir schlafen ohne Decken weils schon zu heiß im Schlafzimmer ist.

Warum bist Du dann überhaupt dort eingezogen?? Dachwohnungen haben dies im Sommer an sich! Du hast keinerlei Recht zu einer Mietminderung! Kauf Dir doch einen Ventilator oder einen Lüfter. Sollte es im Winter kalt sein kannst Du auf warm stellen! (Das allerbeste, kauf Dir selbst eine Deinen Wünschen entsprechende Wohnung!)