Mietminderung bei nicht angekündigten Dacharbeiten?
Hallo Leute,
aktuell ergibt sich folgendes Problem, das mir aktuell etwas komplex erscheint.
Vor einem ca Vierteljahr wurde durch den Vermieter angekündigt, dass dieses Jahr das Dach saniert würde.
Es wurden keine direkten Termine genannt und so war es vor einer Woche so weit, dass plötzlich eine Firma am Haus ein Gerüst hochzog, wodurch die Gerüstbauer sich auch zutritt zu meinem Balkon verschafft haben. Ich war zu dem Zeitpunkt weder informiert noch daheim.
Wenige Tage später ruft meine Freundin (Nicht bei mir gemeldet) mich auf der Arbeit an, dass Dachdecker hier wären (Nicht angekündigt) und nun Zutritt zu der Wohnung verlangt haben, um die Dachfenster (Schlafzimmer, Küche und Speicher) auszubauen.
Meine Freundin hat aufgrund von Drohungen (Sie müssen die Kosten für Verschiebung des Termins tragen...) nachgegeben und so wurden die Fenster ausgebaut, während meine Freundin versuchte Home-Office zu tätigen. Es entstand massiver Lärm und Dreck in der Wohnung. Dass die Dachdecker sich unerlaubten Zutritt zu der Nachbarwohnung verschafft haben (Durch das Dach) sei anbei erwähnt, ist aber eher das Thema meines Nachbarn, Stichwort Hausfriedensbruch/Einbruch.
Wir haben deshalb aktuell das Problem, dass wir mehr Heizen, dauerhaft Licht brennt (In den Räumen ohne Fenster ists dunkel..) und nicht richtig Lüften können. Gegen Dreck haben wir die Fensterausschnitte mit Folie zugeklebt, von aussen liegt natürlich eine, laut den Dachdeckern "Dämmfolie" und mittlerweile Holz.
Aktuell ergibt sich folgendes:
- Nicht terminlich angekündigte Baumaßnahmen
- Verunreinigung der Möbel und Räume durch Ausbau der Fenster
- Einschränkungen in Heizen, Licht und Lüften
- Home-Office meiner (nicht bei mir gemeldeten) Freundin [könnte das Probleme geben?) ist beeinträchtigt, vor allem durch Lärm WÄHREND der Dacharbeiten
- Mein Mietvertrag ist aufgrund eines anstehendes Umzugs zum 31.07.2021 gekündigt.
Mir wurde aus verschiedenen Richtungen zur Mietminderung geraten, habe damit leider keine Erfahrung und bin ich nicht im Rechtschutz.
Hoffe ihr könnte mir/uns helfen...
Chris
5 Antworten
Erkundige Dich bei Eurem Mieterverein!
Danke, da werde ich mich morgen melden!
Dacharbeiten, müssen die überhaupt angemeldet werden? kein Eingriff in deine Wohnung.
die Arbeiter müssen deinen Balkon nicht betreten, kenne die Örtlichkeiten nicht.
Ausbau der Fenster, sind Arbeiten, die rechtzeitig angemeldet werden müssen.
(Sie müssen die Kosten für Verschiebung des Termins tragen...)
nö, da nicht rechtzeitig vorher angekündigt wurde
Und, wieviele Monate ist Dir das bekannt? Und Telefon hat er auch nicht, um Deine diesbezüglichen Rückfragen den Baugebinn betreffend zu beantworten?
Ich fürchte, auf dem Grundstück steht ein riesiges Bauschild, ist ja sogar Vorschrift, bei uns jedenfalls.
Und wer die Handwerker in die Bude lässt, sollte später nicht nachkarten/ rumnölen.
Bekanntgegeben wurde, dass das Dach arbeiten durchgeführt werden im Laufe des Jahres, das wurde am Anfang 2021 bekannt gegeben. Telefonnummern sind denen bekannt, aber wie sich nun herausstellte, rief die Vermieterin eine Mieterin an und GING DAVON AUS dass es über Buschfunk durchs Haus geht. Das ist nicht das erste mal dass die Vermieterin auf diese Art versucht, was bekannt zu geben und ist meiner Meinung nach nicht richtig.
Nein, es steht kein Bauschild vor dem Haus o.Ä., nur ein Werbebanner der Gerüstfirma.
Melden, Verdacht auf Schwarzarbeit?
Das hört sich ja gut an, dann gibt es keine Erhöhung wegen der Verbesserungen und keine wegen der läppischen Altbaumiete und ab 01.08. kannst Du Deinen neuen Vermieter Deine Geschichte erzählen und auch Deine Pläne, damit er den Kram nicht wiederholt.
Du verzichtest natürlich im Gegenzug auf eine top-isolierte DG-Wohnung, aber das hast Du ja bewusst so geordnet.
Kommt mir jetzt ein wenig sarkastisch rüber deine Antwort... Was feststeht, ist, dass dieses Haus durch und durch (Bj 1982) billig gebaut und gehalten wird, und die Vermieter dementsprechend knausrig sind, aber auch bei der Thema Verwaltung sehr oft bereits versagt haben.
Wir ziehen demnächst in einem bereits sehr gut modern gehaltene Maisonette-Wohnung aus dem Jahr 1996.
Das hört sich doch super an, bestimmt auch zum gleichen Mietpreis.
Mindere die Miete für die Dauer der Beeinträchtigungen und streite Dich nach Deinem Auszug um die vollständige Rückzahlung der Kaution.
Ganz einfach, oder?
Abwarten!
Ab 01.08.2021 geht es Ihnen vermutlich besser.
Meine Wohnung ist eine Dachgeschosswohnung und damit quasi direkt betroffen