Verbindungsblech bei Doppelhaushälften

5 Antworten

Hallo, wer bestellt bezahlt. Der Nachbar muss dafür sorgen das "sein" abfließendes Wasser von seinem Dach ordnungsgemäß abfließen kann. Alles was dafür technisch erforderlich ist muss der Nachbar tragen. Was soll euch das angehen? Die Höhe der Rechnung wäre interessant? Wenn Du natürlich aus sentimentalen Gründen und wegen "guter" Nachbarschaft keinen Stress wilst, dann zahlst Du halt. Gruß, Peter

WaJe2609 
Beitragsersteller
 17.10.2014, 22:17

Ja, ich bin ganz der selben Meinung. Stress mit dem Nachbarn anfangen ist echt nicht die beste Idee. Das Problem ist das es eine Rechnung von ca. 800 € ist. Und ich finde das sollte dann schon alles abgeklärt sein, wenn es um so eine Summe geht.

Hallo, vereinbare doch mit dem Nachbarn 50:50. Bedenke das ein Anwalt auch 200-300 für den ersten Brief und das Beratungsgespräch berechnet. Das Verhältnis mit dem Nachbarn ist dann hin und am Ende schlägt der Anwalt einen Vergleich vor weil er dann noch mehr berechnen kann.

WaJe2609 
Beitragsersteller
 17.10.2014, 22:38

Darüber haben wir auch schon Nachgedacht. Wäre auch das beste für das Verhältnis. Vielen Dank für die hilfreichen und schnellen Antworten. Wir versuchen es nochmal mit einem Gespräch mit den Nachbarn und schauen mal zu was wir am Ende kommen.

Zwar würde ich davon ausgehen, wenn Euer Haus schon da war, bevor die Nachbarn ihres gebaut haben, dass die Nachbarn das machen müssen. Nur könnte es dazu eine umfangreiche Rechtsprechung geben, die etwas vorgibt. Das wirst Du vermutlich bei einem Anwalt erfahren, der sich auf Baurecht spezialisiert hat.

WaJe2609 
Beitragsersteller
 17.10.2014, 22:04

Also wir haben auch schon eine Rechnung für das Blech bekommen und uns wurde im Bauamt gesagt wir sollen das mit den Nachbarn selber klären. Jedoch finde ich das etwas komisch, da sie ja an unser Haus bauen.

Dankeschön für die schnelle Antwort

Kuno33  17.10.2014, 22:06
@WaJe2609

Das finde ich auch. Aber oft ist das Recht in solchen Dingen voll von Fallstricken. Wenn Ihr bezahlt, habt Ihr auf jeden Fall die Ansprüche der Nachbarn schon anerkannt. Das Bauamt wird sich da heraushalten, um allem Ärger aus dem Weg zu gehen. Das muss aber nicht die Rechtslage sein, was sie sagen.

WaJe2609 
Beitragsersteller
 17.10.2014, 22:10
@Kuno33

Bezahlt wird es jetzt noch nicht da alles noch ziemlich umklar ist. Also wäre es das Beste sich an einen Anwalt zu wenden der sich für Baurecht spezialisiert hat denk ich mal.

Der Nachbar der neu baut. Er muss dafür sorgen, dass Euch durch seine Baumaßnahme keine Nachteile entstehen.

Derjenige, der anbaut, hat die Kosten für den Bauteianschluss zu bezahlen.

Vorausgesetzt natürlich immer, dass der Erste sich an die Regeln gehalten hat.

Ich erlebe immer wieder, dass bei Doppelhaushälften illegal großzügige Dachüberstände mit allem Drum über das Nachbargrundstück hängen und dann beim Bau des Nachbarhauses nicht freiwillig die Kosten für die Beseitung übernommen werden, sondern auch noch versucht wird dem Bauherren Knüppel zwischen die Beine zu werfen.