Corona Bußgeld Verjährung (Nordrhein-Westfalen)?

4 Antworten

Nach drei Jahren, wenn der Bußgeldbescheid nicht vollstreckt wird. Also von den Behörden vergessen wird.

Nach drei Monaten, wenn der Bußgeldbescheid innerhalb dieser Zeit nicht bei Ihnen eingeht. Ist er aber wohl schon. Kann aber auch 6 Monate sein, wenn Sie eine Anhörungsbogen erhalten haben und der Bescheid innerhalb dieser Frist nicht bei Ihnen eingeht.

Beginn der Frist ist übrigens der Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit.

Saschabro19 
Beitragsersteller
 04.03.2021, 23:44

Ich habe innerhalb von 3 Monaten (seit Anfang Dezember) nichts erhalten. Weder Anhörungsbogen noch Bescheid. Ist dies nun verjährt?

Hipponax  04.03.2021, 23:46
@Saschabro19

Kommt auf den Tag der Ordnungswidrigkeit an. Aber ja, wenn nichts eingegangen ist, dann verjährt.

Hipponax  04.03.2021, 23:48
@Hipponax

Wenns trotzdem noch kommt, dann können Sie ja auf die Verjährung hinweisen.

Saschabro19 
Beitragsersteller
 04.03.2021, 23:51
@Hipponax

Muss man denke ich auch. Ansonsten wird dieser vom Amt vermutlich noch als gültig angesehen.

Hipponax  04.03.2021, 23:55
@Saschabro19

Naja. Hat dann keine Rechtsgültigkeit mehr und kann somit nicht mehr vollstreckt werden.

Bin mir aber nicht sicher ob der Bescheid nicht noch Rechtsgültigkeit erlangen kann, wenn Sie die Einspruchsfrist verpassen. Das müssen Sie dann innerhalb 2 Wochen machen. Dürfte aber auch in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen.

Von wem sind Sie denn eigentlich erwischt worden? Würde mich nur so interessieren.

Saschabro19 
Beitragsersteller
 04.03.2021, 23:57
@Hipponax

Ordnungsamt

Hipponax  04.03.2021, 23:58
@Saschabro19

Ah ja. Die habens dann wohl vergessen weiterzuleiten, wenn noch nichts gekommen ist.

Saschabro19 
Beitragsersteller
 05.03.2021, 00:02
@Hipponax

Man hört echt meist negatives über das Ordnungsamt.

Hipponax  05.03.2021, 00:06
@Saschabro19

Tja. Was solls. Verwaltung eben.

  • Ein Bußgeld, wenn es nicht gezahlt wird, wird höher mit der Zeit; besser ist, die Zahlung
Saschabro19 
Beitragsersteller
 04.03.2021, 23:39

Natürlich. Bislang ist aber noch nichts eingegangen.

w60muc13  04.03.2021, 23:40
@Saschabro19

Ohne Zahlungsaufforderung kannst Du ja auch nicht zahlen? Das kommt schon noch, die vergessen Dich nicht

Vermutlich 3 bis 6 Monate

Nein.

Saschabro19 
Beitragsersteller
 04.03.2021, 23:39

Wie "Nein"?

Bonye  04.03.2021, 23:40
@Saschabro19

Es verjährt nicht. Es wird angemahnt und nur noch teurer

Hipponax  04.03.2021, 23:42
@Bonye

Sicherlich. Auch Bußgeldbescheide verjähren, sofern sie nicht vollstreckt werden.

Verjährungen beziehen sich aber auch nicht darauf, dass man das Ding einfach ignoriert.

Saschabro19 
Beitragsersteller
 04.03.2021, 23:45
@Hipponax

Es ist nach 3 Monaten noch immer nichts eingetroffen. Deshalb die Frage.

Bonye  04.03.2021, 23:47
@Saschabro19

Dauert. Sind sehr viele die erstellt wurden binnen kurzer Zeit

Saschabro19 
Beitragsersteller
 04.03.2021, 23:53
@Bonye

Aber nach 3 Monaten ohne jegliche Nachricht?

Hipponax  05.03.2021, 00:05
@Bonye

Soviel Zeit dürfen sie sich nur nicht lassen. Dann tritt nämlich die Verfolgungsverjährung der Ordnungswidrigkeit ein.

3 Monate sind die Frist.

Saschabro19 
Beitragsersteller
 05.03.2021, 00:20
@Hipponax

Sind 3 Monate nicht nur in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen? Also alles außerhalb des Verkehrs insgesamt 6 Monate?

Hipponax  05.03.2021, 00:26
@Saschabro19

Sie haben recht.

In Ihrem Fall findet §31 II S. 4 OWiG Anwendung.

Also dürfen Sie vielleicht doch noch auf einen Bescheid freuen.

Saschabro19 
Beitragsersteller
 05.03.2021, 00:27
@Hipponax

Na supi. Aber schon seltsam wie lange das dauert.