Corona Bußgeld Verjährung (Nordrhein-Westfalen)?
Wann verjährt ein Corona Bußgeld in Höhe von 150 Euro?
4 Antworten
Nach drei Jahren, wenn der Bußgeldbescheid nicht vollstreckt wird. Also von den Behörden vergessen wird.
Nach drei Monaten, wenn der Bußgeldbescheid innerhalb dieser Zeit nicht bei Ihnen eingeht. Ist er aber wohl schon. Kann aber auch 6 Monate sein, wenn Sie eine Anhörungsbogen erhalten haben und der Bescheid innerhalb dieser Frist nicht bei Ihnen eingeht.
Beginn der Frist ist übrigens der Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit.
Kommt auf den Tag der Ordnungswidrigkeit an. Aber ja, wenn nichts eingegangen ist, dann verjährt.
Wenns trotzdem noch kommt, dann können Sie ja auf die Verjährung hinweisen.
Muss man denke ich auch. Ansonsten wird dieser vom Amt vermutlich noch als gültig angesehen.
Naja. Hat dann keine Rechtsgültigkeit mehr und kann somit nicht mehr vollstreckt werden.
Bin mir aber nicht sicher ob der Bescheid nicht noch Rechtsgültigkeit erlangen kann, wenn Sie die Einspruchsfrist verpassen. Das müssen Sie dann innerhalb 2 Wochen machen. Dürfte aber auch in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen.
Von wem sind Sie denn eigentlich erwischt worden? Würde mich nur so interessieren.
Ordnungsamt
Ah ja. Die habens dann wohl vergessen weiterzuleiten, wenn noch nichts gekommen ist.
Man hört echt meist negatives über das Ordnungsamt.
Tja. Was solls. Verwaltung eben.
- Ein Bußgeld, wenn es nicht gezahlt wird, wird höher mit der Zeit; besser ist, die Zahlung
Natürlich. Bislang ist aber noch nichts eingegangen.
Ohne Zahlungsaufforderung kannst Du ja auch nicht zahlen? Das kommt schon noch, die vergessen Dich nicht
Vermutlich 3 bis 6 Monate
Nein.
Wie "Nein"?
Es verjährt nicht. Es wird angemahnt und nur noch teurer
Sicherlich. Auch Bußgeldbescheide verjähren, sofern sie nicht vollstreckt werden.
Verjährungen beziehen sich aber auch nicht darauf, dass man das Ding einfach ignoriert.
Es ist nach 3 Monaten noch immer nichts eingetroffen. Deshalb die Frage.
Dauert. Sind sehr viele die erstellt wurden binnen kurzer Zeit
Aber nach 3 Monaten ohne jegliche Nachricht?
Soviel Zeit dürfen sie sich nur nicht lassen. Dann tritt nämlich die Verfolgungsverjährung der Ordnungswidrigkeit ein.
3 Monate sind die Frist.
Sind 3 Monate nicht nur in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen? Also alles außerhalb des Verkehrs insgesamt 6 Monate?
Sie haben recht.
In Ihrem Fall findet §31 II S. 4 OWiG Anwendung.
Also dürfen Sie vielleicht doch noch auf einen Bescheid freuen.
Na supi. Aber schon seltsam wie lange das dauert.
Ich habe innerhalb von 3 Monaten (seit Anfang Dezember) nichts erhalten. Weder Anhörungsbogen noch Bescheid. Ist dies nun verjährt?