Kohl Forderungsmanagement - antworten oder ignorieren?

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Bei der Schuldnerberatung wart ihr schon, und die hat meine Vermutung bestätigt.

Geht mit den Schreiben mal zur Polizei. Wenn die euch dasselbe sagen wie die Schuldnerberatung, dürfte das für euch keine Konsequenzen haben, wohl aber für die angebliche Fa. Kohl, bzw. wer dahintersteckt. Und bitte tut das auch, solche Leute sollen wissen, dass sie so was nicht ungestraft tun dürfen.

Wenn ihr unsicher seid - ihr könnt ja mal ein paar Formulierungen posten. Leute, die viel mit Juristen zu tun haben, können aus gewissen Formulierungen schon schließen, ob das wirklich von einem Anwalt kommen kann.

Ohne Betrag und Gläubiger halte ich das sowieso für gegenstandslos.

Deine Mutter sollte unter Verwendung des angegebenen Aktenzeichen die Telefonnummer im Schreiben ( hier ist aber Vorsicht geboten ) nutzen oder per Einschreiben und Rückantwortschein , unter Verwendung des Aktenzeichen, eine Kopie des Schuldtitels ( ausgestellt von einem Amtsgericht ) anfordern. Letzteres ist eher anzuraten, da die Verwendung einer Telefonnummer, die keine normale Festnetznummer darstellt, hinterher hoch zu Buche schlagen kann. Am besten vorher erkundigen. Auch über das Forderungsmanagement Erkundigungen einziehen. Liebe Grüße

Kinderwerkstatt 
Beitragsersteller
 23.06.2014, 14:47

Also du meinst trotz der schwammigen und drohenden Formulierung (unseriös!) Kontakt aufnehmen?

Mir gefällt die Idee mit der Polizei besser, zudem der Schuldnerberater die Fa. Kohl schon kannte und ihre Methoden ebenfalls.

ngdplogistik  02.07.2014, 09:38
@Kinderwerkstatt

Du bekommst entweder eine Antwort, diese dient Dir dann zum Nachweis, oder keine und hast durch den Rückschein die Bestätigung 1. der Annahme 2. zum Nachweis, für wen dann auch immer. Bekommst Du keine Antwort, bist Du zumindest sicher, dass Betrug im Spiel gewesen ist. Dient nun einmal der Beweissicherung. Es bleibt Dir dann überlassen, welche weiteren Schritte Du einleitest. Liebe Grüße

Widerspruch gegen die Forderung einlegen. Beweisbar zustellen (d.h. Einschreiben mit Rückschein).

Diesen Musterbrief verwenden:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Antwortbrief_gegen_ungerechtfertigte_Inkassoforderung

Anschließend alles weitere Droh-Gequake schlankweg ignorieren, jedenfalls solange die Forderung nicht qualifiziert begründet und aufgeschlüsselt wird.

Falls weiter gemahnt wird, ohne die Forderung zu begründen: Strafanzeige wegen versuchten Betrugs.

Bei Mahnbescheid vom Gericht (gelber Briefumschlag vom Amtsgericht): Widerspruch innerhalb 14 Tagen dem Mahngericht zukommen lassen. Dazu reicht es, auf dem beigefügten Formular den "Widerspruch... insgesamt..." anzukreuzen und zu unterschreiben, und per Einschreiben zurück ans Mahngericht. Begründen muss man das nicht, denn das Gericht prüft beim Mahnbescheid ja auch nicht die Rechtmäßigkeit des Anspruchs. Beim widersprochenen Mahnbescheid kann anschließend auch nicht der Gerichtsvollzieher kommen. Wenn die Kohlemänner dann immer noch was wollen, sollen sie doch Klage einreichen. Dann müssen sie aber den Anspruch begründen können.

mepeisen  24.06.2014, 15:19

Oder auch ganz knapp ein "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück mangels Vorlage einer Vollmacht im Originals und mangels Benennen des Forderungsinhabers oder der Herkunft der Forderung. Aufgrund ihrer Formulierungen werde ich mir vorbehalten, gegen Sie Strafanzeige wegen gewerblichen Betrugs, Nötigung und falscher Verdächtigung zu erstatten, sowie Sie beim zuständigen Aufsichtsgericht anzuzeigen."

Reicht eigentlich auch aus und ist durchaus wirksam, denn im Gegensatz zu deren Rumgestochere ist die Ankündigung einer eigenen Strafanzeige keine heiße Luft :-)

Deine Mutter ist wohl nicht die Einzige - am besten mal dort nachfragen oder abgleichen

http://www.harmuth-kollegen.de/aktuelle-informationen/33-kohl-kg-verschickt-dubiose-mahnschreiben

Kinderwerkstatt 
Beitragsersteller
 23.06.2014, 14:26

Das hab ich auch schon gefunden. Bekommt man da umsonst eine Antwort?

Majumate  23.06.2014, 14:30
@Kinderwerkstatt

Das ist schwer zu beurteilen. Im Zweifelsfall bei dem Anwalt anrufen und nachfragen. Sollte es sich aber um diesen ungewöhnlichen Umschlag handeln, so kannst du getrost Abstand von einer Kontaktaufnahme nehmen, da du mit einem Anruf die echte Lawine lostreten könntest. Der Schuldnerberater hat schon ein Näschen dafür.

Majumate  23.06.2014, 14:32
@Kinderwerkstatt

Sollte einer dieser Inkassomenschen plötzlich mal vor der Tür stehen, auf keinen Fall rein lassen, sondern nach Möglichkeit den Namen notieren und anzeigen.

Vollmacht für das Inkasso zeigen lassen.

Kinderwerkstatt 
Beitragsersteller
 23.06.2014, 14:25

Oh, danke.

Das ist aber noch keine Anerkennung einer Schuld, oder?

Ehrlich gesagt, würde ich es auch gern drauf ankommen lassen, ob die sich mehr trauen. Aber wir wollen bei berechtigter Forderung gern höhere Kosten vermeiden. Meiner Mutter ist keine Ratenvereinbarung bekannt. Der Brief ist außerdem echt stümperhaft und ohne jeden Bezug:

"Wir sind ... informiert worden, dass die Vermutung besteht, dass die zwischenzeitlich gescheiterte Ratenzahlungsvereinbarung mit der Absicht der Verschleppung des Forderungseinzuges erfolgte.

Gegenteilige Hinweise oder Rechtfertigungsansätze sind gleichfalls nicht erfolgt, so dass sich hier der hinreichende Tatverdacht eines versuchten Betruges erhärtet. Daher erfolgt nun unsere rechtliche Empfehlung binnen Monatsfrist Strafanzeige zu stellen.

Der Forderungseinzug wird hiervon unabhängig fortgeführt."

Aber welche Forderungen? Es liegt kein Zahlschein bei. Auch gibt es keinen Hinweis auf den eigentlichen Gläubiger. Wäre die Forderung berechtigt, hätte doch mindestens ein Betrag da gestanden?