Chef zieht Urlaub ab wegen Krankheit, ist das erlaubt?
Leider habe ich im Internet nichts konkretes gefunden daher hoffe ich hier auf eine Antwort.
Mein Chef hat im Januar bei der alljährlichen Betriebsversammlung verkündigt das er ab sofort Urlaub abzieht bei Krankheit.
Kurz zur Info ich und meine Kolleginnen arbeiten 40h die Woche 5 Tage und haben 26 Tage Urlaub.
Er zieht ab 12 Tagen Krankheit 1 Tag Urlaub ab, und ab 24 Tagen Krankheit 2 Tage Urlaub. Ist das rechtens?
Vielen dank schonmal
12 Antworten
Ist das rechtens?
Das kommt (wie so oft) "darauf an" - nämlich darauf, was einzel- oder tarifvertraglich vereinbart wurde.
Mit 26 Tagen Urlaub bei einer 5-Tage-Woche erhältst Du mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub von 20 Arbeits-/24 Werktagen.
Wenn es eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu den Bedingungen gibt, unter denen der zusätzlich gewährte Urlaub beansprucht werden kann oder unter denen der Arbeitgeber Einschränkungen für dessen Gewährung treffen kann, dann ist eine solche Regelung, wie er sie in der Betriebsversammlung angekündigt hat, möglich (war es tatsächlich eine Betriebsversammlung oder doch "nur" eine Mitarbeiterversammlung, denn eine Betriebsversammlung wird vom Betriebsrat einberufen).
Er darf eine solche Entscheidung aber selbstverständlich nicht aus "eigener Machtvollkommenheit" heraus treffen, sondern nur aufgrund einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung!
Und selbstverständlich kann das auch nur einen zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch gewährten Urlaub betreffen und nicht diesen gesetzlichen Urlaub!
Nein, das darf er nicht. Geh zur Gewerkschaft, falls er das durchzieht. Aber auch die Drohung damit ist schon eine Frechheit.
Du läßt Dir wohl gerne alles gefallen?
Was willst Du damit sagen?!?
Wenn ich die rechtliche Lage schildere, hat das überhaupt nichts damit zu tun, ob ich mir etwas "gefallen" lasse oder nicht!!
Aus meiner Sicht ist das nicht rechtens, auch wenn du mehr Urlaub bekommst, als in einem Tarif vereinbart.
Krankheit darf nicht dazuführen, dass man dadurch Urlaubstage verliert.
Wenn es im Arbeitsvertrag eine solche Regelung gibt, würde ich mi schon die Frage stellen, ob das rechtens ist.
Im Arbeitsvertrag steht nichts davon...
Er darf kürzen, aber dabei nicht unter den gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Tagen Urlaub gehen.
Sturmwolke: Der Urlaub darf dann aber nur für alle gekürzt werden, nicht nur für die, die krank sind. Das ist Diskriminierung und gehört dann vors Arbeitsgericht.
Richtig.
Voraussetzung ist aber eine entsprechende Vereinbarung - und nicht eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers!
DAs recht hat er nicht das ist alles im tarifvertrag schon geregelt bzw im Arbeistrecht! Wen das dein chef amcht zeige ihn an den wegen krankheit darf nienand bestarft oder benachteileuigt werden!
So was würde ich ald grund sehen notfals selber einen betriebsrat zu gründen.
Dedin chef verstöst damit gegen einiege gesetze außerdem hat er nich das recht das zu machen den das ist auch noch eine einseitiege vertragsänderung.
herakles, einen Betriebsrat gründen ist nicht so einfach, wie du denkst, es braucht dazu auch eine Mindestgröße des Betriebes. Mit den anderen Mitarbeitern gemeinsam Sammelklage am Arbeitsgericht einreichen wäre hier die Maßnahme.
DAs recht hat er nicht
Doch, das Recht hat der Arbeitgeber, ...
..., sofern es den zusätzlich gewährten Urlaub (über den gesetzlichen Anspruch hinaus) betrifft und es eine entsprechende vertragliche Vereinbarung gibt!
Doch, das darf er, ...
..., sofern es den zusätzlich gewährten Urlaub (über den gesetzlichen Anspruch hinaus) betrifft und es eine entsprechende vertragliche Vereinbarung gibt!