Darf mir der Arbeitgeber als Strafe Urlaub abziehen?
Mein Chef will mir einen Tag Urlaub abziehen, zur Strafe, da ich manchmal vergesse Stundeneinträge zu machen. Diese dienen zum Erstellen von Rechnungen für Kunden.
Ich war an diesen Tagen anwesend. Beweisen kann ich das mit Emails, die ich an diesen Tagen von meinem PC verschickt habe. Er bat mich also diese Stunden nachzutragen, was ich getan habe. Nun kündigte er an dass er mir (und auch den anderen Mitarbeitern) einen Tag vom Urlaub abzieht als Strafe.
Ist das Rechtens? Es geht nicht um diesen einen Tag, sondern ums Prinzip!
In meinem Vertrag ist die Anzahl meiner Urlaubstage angegeben!
9 Antworten
Nicht geleistete Arbeitsstunden dürfen nicht mit Urlaub verrechnet werden.
In diesem Fall ist ja noch nicht einmal Arbeitszeit nicht geleistet worden - Du hast vergessen Stunden einzutragen - solche erzieherische Maßnahmen sind im Arbeitsrecht tabu...
Der Arbeitgeber hat das Führen des Arbeitszeitnachweises an die Mitarbeiter delegiert - das darf er.
Wenn die Arbeitszeitnachweise nicht korrekt oder fristgerecht geführt werden, kann der ArbG eine Abmahnung aussprechen.
Da die Zeiterfassungen auch zur Erstellung der Kundenrechnungen benötigt werden, kann im ungünstigsten Fall, wenn dem ArbG durch fehlende Eintragungen ein konkreter Schaden entstehen würde, sogar eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung erfolgen.
Ich rate Dir dringend, die Arbeitszeitnachweise in Zukunft ordnungsgemäß zu erstellen.
Du schreibst noch, daß Ihr zusätzlich ein elektronisches Arbeitszeiterfassungssystem habt, wo die Anfangs- und Endzeit der Arbeitszeit erfaßt wird - hier wird ja nur die Gesamtarbeitszeit erfaßt.
Nun ist es ja wohl so, daß die Gesamtarbeitszeit, die Du dann leistet, entsprechend verschiedenen Kunden zuzuordnen ist; daher sind diese Zeiten auch korrekt und vollständig von Dir zu erfassen...
er darf den urlaub nicht abziehen. schon gar nicht kollektiv.
was er allerdings machen kann ist, die nicht eingetragenen stunden nicht zu bezahlen. e-mail-nachweis hin oder her.
am einfachsten wäre ein elektronischer anwesenheitsnachweis. oder die gute alte stempeluhr. aber wenn die regelung der stundennachweis auf papier ist, dann ist das so.
Wir haben einen elektronischen Nachweis habei ch vergessen zu erwähnen. Wir melden uns am PC in einem Sytem an und ab! Ich war angelemdet!
Das ist so einfach nicht mit Ja oder Nein zu beantworten.
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber keine Urlaubstage als "Strafe" abziehen.
Allerdings ist es bei dir wohl so, dass du deine Arbeitszeiten dokumentieren musst. Tust du das nicht, könnte deine Anwesenheit an dem einen oder anderen Tag strittig sein. Die Benutzung des e-mail-Kontos ist kein Beweis. Erst recht nicht, da es sich um den Rechner des Arbeitgebers handelt und dieser über den Systemadministrator auch die Nachrichten so manipulieren könnte, dass sich dein "Beweis" in Nichts auflöst.
Daher mein Tipp: Stundenabrechnungen sind wichtig. Sie bilden die Grundlage für die Abrechnung zwischen dir und dem Arbeitgeber bzw. deinem Arbeitgeber und seinen Kunden. Fülle diese daher immer korrekt und vollständig aus. Dann gibt es auch kein Problem.
Wenn du den zweiten Satz und den Rest meines Kommentars liest, dürfte auch dieser Punkt hier deutlich genug zur Geltung kommen.
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber keine Urlaubstage als "Strafe" abziehen....
Ergänzung:
Mit "Berechtigung für diese 'Strafe' " meine ich grundsätzlich die Berechtigung, überhaupt eine "Strafe" zu verhängen, was dem Arbeitgeber nur dann erlaubt ist, wenn es dazu Regelungen in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung gibt.
Aus eigener "Machtvollkommenheit" heraus darf der Arbeitgeber keine Strafen oder Betriebsbußen verhängen!
Selbstverständlich habe ich den 2. Satz und den ganzen Kommentar gelesen.
Darum hat mich auch der fundamentale Gegensatz zwischen erstem und zweitem Satz verwundert, die sich gegenseitig widersprechen!
Mit dem 1. Satz beziehst Du Dich direkt auf die Frage des Fragestellers: und die ist - im Gegensatz zur Äußerung in Deinem 1. Satz - "einfach" mit "Nein!" zu beantworten!
Wir melden uns aber zusätzlich im System an und auch ab. Wie eine Stechuhr auf dem PC sozusagen.. und ich war angemeldet...
Wenn Du bei der Arbeit öfter mal was vergisst, hat der Arbeitgeber das Recht, Dir eine Abmahnung auszusprechen. An Deinen Urlaub kann er deswegen aber nicht.
Nein, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Er kann dich abmahnen deswegen, Dir aber nicht den Urlaub streichen.
Doch, die Frage "Darf mir der Arbeitgeber als Strafe Urlaub abziehen?" ist einfach mit "Nein!" zu beantworten - unabhängig von Anlass und Berechtigung für diese "Strafe"!