Runter setzen vom Vorarbeiter posten
Ich bin seid 10 Jahren in dem Betrieb habe mir nie es zu schulden kommen lassen. Ich hatte in August letzten Jahres eine Schulter OP war bis zum 14,3 ,2014 Krankgeschrieben , Jetzt habe ich gehört das mein Chef mich als Vorarbeiter absetzen will ,was Kann oder muss ich tun ?
2 Antworten
Zunächst kommt es darauf an, als was du eingestellt worden bist. Für die Tätigkeit muss es eine Stellenbeschreibung geben. Solltest du als Vorarbeiter eingestellt worden sein und steht das auch in deinem Arbeitsvertrag, kann der Arbeitgeber dich nicht ohne Weiteres von diesem Posten „absetzen“.
Bei so einer langen Krankheit muss zunächst das Betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM) vorgenommen werden. Der Gesetzgeber hat mit § 84 SGB IX (Sozialgesetzbuch Neun) alle Arbeitgeber verpflichtet, frühzeitig Anstrengungen zu unternehmen, um chronische Erkrankungen seiner Beschäftigten zu verhindern und Konflikten am Arbeitsplatz vorzubeugen. Er soll bei einer längeren oder wiederholten Arbeitsunfähigkeit seiner Beschäftigten ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen und damit ein gesundheitsbedingtes Ausscheiden aus dem Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis vermeiden. ( Info auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder frag bei deinem Betriebsrat nach).
Während dieses BEM muss der Arbeitgeber klären, in wieweit du noch fähig bist, deinen Arbeitsplatz auszuüben. Wenn abzusehen ist, dass du deine Arbeit normal wieder ausüben kannst- evtl. auch nach einer stufenweisen Wiedereingliederung - kann er Dich nicht einfach absetzen. Das wäre eine einseitige Maßnahme des Arbeitgebers und diese ist unzulässig.
Anders sieht es aus, wenn du auf Grund der Erkrankung die Arbeit nicht mehr wie vorher machen kannst. In diesem Fall muss der Arbeitgeber zusammen mit dem Betriebsrat (sofern vorhanden) nach einer Lösung suchen.
Falls du jedoch einen Arbeitsvertrag hast, in welchem die genaue Stellenbezeichnung nicht vermerkt ist und du möglicherweise auch keine Stellenbeschreibung hast, kannst Du möglicherweise nur gerichtlich deinen Arbeitsplatz verteidigen und behalten. Wende dich in diesem Fall an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Oh, da bin ich aber froh, dass du dich so supergut auskennst. Da schmeiss ich meine über 10 jährige Erfahrung als Betriebsrat glatt ins Klo und streue mir Asche aufs Haupt!
da kollidieren jetzt aber anscheinend zweierlei berufsleben. hätte aber dennoch gerne gewußt, woher du einen derartigen anspruch bezüglich vorarbeiter ableitest. heuern und feuern ist auch ein merkmal von vorarbeitern, habe ich jedenfalls bis jetzt erfahren.
Da schmeiss ich meine über 10 jährige Erfahrung als Betriebsrat glatt ins Klo und streue mir Asche aufs Haupt! das läßt du erst mal bleiben, zumindest bis zur klärung. :-)
Die geschilderte Vorgehensweise ist eine oft geübte Praxis, insbesondere in kleinen Firmen, die auch keinen Betriebsrat haben oder in welchen der Betriebsrat in Abhängigkeit zum Arbeitgeber steht. Das ändert aber nichts an dem RECHT, das dem Arbeitgeber zusteht! Die Basis ist hier :
- Vertragsrecht
- Ggf. Betriebsvereinbarung
- Gesetz = SGB IX
- Rechtsprechung
Da die Arbeitgeber davon ausgehen, dass die oft gängige Praxis von "heuern und feuern" von den meisten Arbeitgebern wiederstandslos hingenommen wird -da dieser evtl. nicht das Geld für einen Prozess hat, nicht in der Gewerkschaft ist oder keine Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht hat - kommen sie mit dieser Vorgehensweise sehr oft durch. Es ändert aber per se nichts daran, dass das Arbeitsrecht die Situation häufig ganz anders darstellt. Sofern einem dies irgendwie möglich ist, sollte man solch eine Behandlung nicht hinnehmen und auf keinen Fall auf Parolen wie "du erreichst sowieso nicht" hören! Wie heißt es in einem Lied von Hermann van Veen: WER SCHWEIGT STIMMT ZU.
hermann hat recht, aber das ändert nix an den üblichen praktiken und ich bin mir unsicher, ob eine diskussion über die frage sinvoll für den fragesteller ist.
jedenfalls ist nach meiner/unserer erfahrung ein vorarbeiter keineswegs ein sicherer posten wie meister oder sonstwas mit brief und siegel (ich denke mal du verstehst was ich meine). wie fest man im sattel sitzt entscheidet der vorgesetzte. kommt ein anderer mit besseren qualifikationen oder sonstigen evtl. vermeintlichen vorzügen, kann man klaglos ersetzt werden. ich arbeite in einer größeren firma und widerspreche deshalb deinem kommianfang (mit den kleinen betrieben). erfahrene praxis ist: vorarbeiter wird, wer geeignet, evtl. vitamin B hat, auf diesem posten am besten aufgehoben ist ..... deine anführung von basis für die beurteilung, kann ich zwar nachvollziehen, aber auch durch gegenbeweise entkräften. besonders im bereich rechtsprechung sind mir entscheidungen bekannt, die den anspruch auf die stellung eines vorarbeiters in das ermessen des betriebes legen.
egal, in was für einem betrieb du bist - der chef bestimmt.
vorarbeiter ist eine position, die man im ermessen seiner vorgesetzten erhält. ändert sich der blickwinkel des vorgesetzten, mußt du deine leistungsbereitschaft und befähigung nachhaltig darlegen.
wunschdenken und durch nix untermauert.
vorarbeiter ist in der regel eine stellung, die man erwirbt: durch qualifikation oder ver/zutrauen des vorgesetzten. eine arbeitsvertragliche garantie diesbezüglich wäre eine ausnahme und würde hier kein bestandteil der fragestellung sein. (wenn der fragesteller alles vollständig dargestellt hat)