Chef sagt ich hätte Urlaub überzogen habe aber auf Lohnzettel noch Resturlaub übrig?

6 Antworten

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Es kann sein, dass dein Lohnzettel falsch war. Es obliegt deiner Prüfung, dass alles richtig ist. Wenn auf dem Lohnzettel etwas falsches steht und Du das nicht überprüfst und ggf. korrigierst, hast du Pech. Mehr Urlaubsanspruch als vertraglich vereinbart (sofern nicht weniger als der gesetzliche Mindesturlaub) hast Du nun mal nicht!

Du kannst nun nur ins Lohnbüro gehen und alles nachrechnen lassen.

Bitte bedenke... je nach Formulierung gilt auch der Samstag als Urlaubstag.

Werktage = Mo-Sa

Arbeitstage = Nur Tage an denen Du tatsächlich Arbeiten musst.

treblis  05.10.2013, 05:17

Bei der Urlaubsberechnung hat eine Kalenderwoche 5 Werktage. Jedem stehen 2 freie Tage der Woche zu. Bei 6 Werktagen pro Woche könnte man auf die Idee kommen, daß man 6 Tage für eine freie Woche nehmen müsste. Dem ist aber nich so.

Scaver  06.10.2013, 05:18
@treblis

Eine Woche hat IMMER 6 Werktage. Was ein Werktag ist, ist gesetzlich bestimmt und danach sind Werktage sind IMMER von Montag bis einschließlich Samstag.

Ich sage noch mal... es ist wichtig, was im Vertrag steht. Stehen da Arbeitstage, muss man so viele Tage Urlaub nehmen, wie man tatsächlich arbeitet... meistens 5 Tage.

Steht im Vertrag Werktage, so muss man für eine Woche Urlaub IMMER 6 Tage Urlaub nehmen, egal ob man an 6 oder an nur 2 Tagen arbeitet.

Steht im Vertrag Wochentage, so muss man sogar tatsächlich 7 Tage Urlaub für eine Woche Urlaub nehmen.

Ausgenommen sind immer gesetzliche Feiertage.

Wichtig: Wenn man z.B. Werktage statt Arbeitstage im Vertrag stehen hat, bekommt man auch mehr Urlaub!

Ach ja und 2 freie Tage pro Woche stimmt auch nicht, sondern pro Monat... 2x 12 = 24. Das ist der gesetzliche Mindesturlaub... aber Werktage, also Mo-Sa!

Dazu auch hier mal ein Auszug aus Wiki:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz#Die_Dauer_des_Urlaubs

Es stehen die Gesetze und §§ dabei, kannst Du also gerne selber prüfen.

Zum Vergleich... jemand der nur "Arbeitstage" als Urlaub hat, hat einen Anspruch von 20 Tagen... bei Wochentagen sind es 28 Tage!

MEHR geht immer, weniger ist gesetzwidrig!

Scaver  06.10.2013, 05:11

Vielen Dank für den Stern und das Kompliment. Es freut mir, wenn ich dir helfen konnte :)

Am Lohnzettel steht der Jahresanspruch, verwenden sollten man eigentlich nur den der zum Tag X aliquot besteht.. Anfang des Jahres steht da zb 25 Urlaubstage..wenn du da jetzt im Februar 25 Urlaubstage verwenden würdest, dann würdest du natürlich "vorgreifen" und über deine aliquoten Urlaubstage hinaus konsumieren. So können immer wieder "Missverständnisse" auftreten. Am vernünftigsten wäre es natürlich das alles mit dem Lohnbüro zu besprechen - trägt das keine Früchte dann ein informartives Gespräch bei der Arbeiterkammer terminisieren..

Das kann dir hier niemand sagen. Geh bitte ins Lohnbüro und kläre das dort. Du wirst bestimmt Urlaubsanträge ausgefüllt haben. Dann sollen die Mitarbeiter im Lohnbüro mal genau nachschauen, wo der Fehler liegt. Das klärt sich bestimmt auf.

FanFicfan 
Beitragsersteller
 04.10.2013, 03:47

Mir geht's hauptsächlich um die rechtliche Frage was ich bei einer solchen Sachlage tun kann ausser zum Lohnbüro zu gehen (Wo ich übrigens schon war die wussten aber seltsamerweise auch nichts.)

critter  04.10.2013, 03:50
@FanFicfan

Lass dich nicht abwimmeln, die müssen dir beweisen, dass wirklich deine Urlaubstage überzogen hast oder nicht.

Hast du schon mal deine Lohn-/Gehaltsabrechnungen angeschaut, wie viele Urlaubstage/Urlaubsstunden abgerechnet wurden?

Aber eigentlich muss es dir die Firma beweisen, ob bzw. dass du den Urlaub überzogen hast. Das muss doch alles schriftlich hinterlegt sein. Ich wünsche dir viel Erfolg!

user2386  04.10.2013, 03:57
@FanFicfan

wieviel urlaub hast du denn beantrgt von wann bis wann ?? wieviel urlaub hattest du vorher noch ?? hast du 25 oder 30 tage urlaub ??

FanFicfan 
Beitragsersteller
 04.10.2013, 03:59
@critter

In meiner Lohnabrechnung habe ich schon nachgesehen da stand dass ich von 31 20 Tage genommen habe. Danke für deine schnelle Antwort und für deinen Rat

FanFicfan 
Beitragsersteller
 04.10.2013, 04:03
@user2386

Ich hatte dieses Anspruch auf 31 Tage Jahresurlaub da der Resturlaub von 2012 noch an den Jahresurlaub dieses Jahres angerechnet wurde

critter  04.10.2013, 04:04
@FanFicfan

Dann sollen die dir mal die "Überziehung" beweisen.

critter  04.10.2013, 04:05
@FanFicfan

Wieviel Tage Jahresurlaub hast du und wieviele Tage Resturlaub hattest du noch, damit du auf die 31 Tage gesamt kommst?

FanFicfan 
Beitragsersteller
 04.10.2013, 04:12
@critter

ich hatte 30 Tage regulären Jahresurlaub+ 1 Tag Resturlaub

critter  04.10.2013, 04:14
@FanFicfan

o.k., das heißt, dass du selbst ohne Resturlaub auf keinen Fall den Urlaub überzogen haben kannst. Tritt dem Lohnbüro auf die Füße, Da hatte evtl. jemand keine Lust, das aufzuklären, oder kann das Einmaleins nicht.

Scaver  04.10.2013, 05:38
@FanFicfan

Resturlaub ist so eine Sache. Ist nichts vereinbart, so verfällt Resturlaub eigentlich am 31.12.... Urlaub MUSS, wenn es keine zwingen Gründe gibt die dem Widersprechen, im laufen Kalenderjahr genommen und gewährt werden.

Wenn es vertraglich anders geregelt ist oder es zwingende Gründe gab, so kann Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Dann verfällt jeder Resturlaub unwiderruflich und ohne Chancen auf anderen Ausgleich.

Das heißt allen Resturlaub den Du bis zum 31.03.2013 nicht genommen hast, verfällt. Warst Du über den 31.03. im Urlaub gilt auch, bis zum einschl. 31.03. zäölt der Resturlaub und ab dem 01.04. dann schon der neue.

Beispiel:

Du hast 25 Urlaubstage (nehmen wir reine Arbeitstage von Mo-Fr). Du hast 15 Tage genommen und 10 Resttage.

Du bist vom 27.03. bis 05.04. im Urlaub. Vom 27.-31.05. sind 5 Tage die auf den Resturlaub angerechnet werden. 10-5 = 5 weitere Tage die nicht genommen wurden (bis zum 31.05.) und diese verfallen dann.

Die weiteren 5 Tage vom 01.04.-05.04. gelten dann schon für den neuen Jahresurlaub von 25 Tagen, wovon am Ende dann noch 20 Tage übrig sind.

Dann ist wichtig... Du schreibst "Tage"... was für Tage? Wochentage? Werktage? Arbeitstage?

Wochentage = Montag bis Sonntag; Werktage = Montag bis Samstag; Arbeitstage = die Tage, an denen Du üblicherweise arbeitest (so können Arbeitstage auch gleich den Werktagen sein, wenn man üblicherweise von Mo-Sa arbeitet)

25-30 Tage weisen auf Werk- oder gar Wochentage hin, 20-25 Tage weisen auf Arbeitstage hin... kann aber natürlich auch anders sein.

FanFicfan 
Beitragsersteller
 04.10.2013, 14:33
@Scaver

Ich arbeite wie ich schon in meiner Frage erwähnt in einer Wfbm einer Werkstätte für behinderte Menschen dort ist das mit dem Urlaub folgendermaßen geregelt:sollte ein Mitarbeiter des Betriebs am Ende des Jahres noch Urlaub übrig haben muss er diesen bis spätestens 1.4. des neuen Kalenderjahres nehmen.

Scaver  04.10.2013, 17:45
@FanFicfan

Ich habe doch genau das gleiche geschrieben... allerdings ist 01.04. nicht ganz richtig, es ist der Tag davor, der 31.03. (ist gesetzlich so geregelt und auch Wfbm haben da keine Ausnahmen!).

Und "Urlaub genommen" heißt, dass der Urlaub dort beendet ist, NICHT beantragt oder genehmigt! Das heißt jeder Urlaubstag ab dem 01.04. darf nicht mehr auf den alten Jahresurlaub angerechnet werden.

Macht der Chef das trotzdem, so gilt es trotzdem nicht als der Resturlaub, sondern als zusätzlicher Urlaub auf den Jahresurlaub.

Wenn ich obiges Beispiel noch mal nehme... so sind ja am 01.04. 5 Urlaubstage verfallen. Würde der Chef diese aber doch noch gewähren, so würde es rechtlich so gewertet, dass der AN dann nicht nur 25 Urlaubstage wie im Vertrag steht hat + 5 Tage Resturlaub, sondern es wird als 30 Tage Jahresurlaub gewertet... 25 Tage aus dem schriftlichen Arbeitsvertrag und 5 Tage zusätzlich als mündliche Vertragsergänzung.

Im Endeffekt wäre es eigentlich ja beides das selbe, der AN hat nach dem 01.04. 30 statt 25 Urlaubstage... aber juristisch hat das andere Folgen. Denn ab dann könnte der AN immer einen Anspruch auf 30 Tage haben, obwohl im Vertrag nur 25 stehen... und durch die Gewährung wäre der mündliche Zusatzvertrag sogar beweisbar.

Den meisten AG ist das auch durchaus bewusst und achten daher da sehr drauf. Daher kann es gut sein, dass Du eben weniger Urlaub hast, als Du selber dachtest.

Nochmal: Geh ins Lohnbüro und kläre das dort... lass dir zeigen, für welche Zeiten dir Urlaub angerechnet wurde.

du musst doch wissen, von wann bis wann du urlaub beantragt hast, das fällt hier irgendwie hinten runter

FanFicfan 
Beitragsersteller
 04.10.2013, 05:07

ich hatte am 2.1. bis zum 3.1. 2013 und im August 2013 vom 5 bis zum 12. August +2 Tage BetriebsUrlaub

Scaver  04.10.2013, 05:41
@FanFicfan

Nochmal die Frage... was für Tage? Werktage, dann wäre Urlaub von Montag bis einschließlich Samstag. Bei Arbeitstage nur die Tage, die Du gewöhnlich auch arbeitest, z.B. Montag bis einschl. Freitag.

Ohne diese Info kann es niemand nachrechnen.

FanFicfan 
Beitragsersteller
 04.10.2013, 14:07
@Scaver

Ich arbeite von Montags bis Freitags also Fünf Arbeitstage und das 8 Stunden pro Tag

Scaver  04.10.2013, 17:50
@FanFicfan

Ja und was steht in deinem Vertrag, was als Urlaub steht? Arbeitstage, Werktage oder Wochentage?

Bei Arbeitstage hat jede Woche bei dir 5 Urlaubstage (Mo-Fr, da Du an diesen Tagen auch wirklich arbeitest).

Bei Werktagen hat jede Woche bei dir 6 Urlaubstage (Mo-Sa, immer, egal ob Du Samstags arbeitest oder nicht)

Bei Wochentagen hat jede Woche bei dir 7 Urlaubstage (Mo-So, immer)

Dafür hat man je nachdem auch dann mehr Urlaub. Im Schnitt hat ein AN 4 Wochen Urlaub. Das macht bei Arbeitstagen dann 20 Urlaubstage, bei Werktagen dann 24 Urlaubstage und bei Wochentagen 28 Urlaubstage). Trotz "mehr" Urlaubstage, haben aber durch den Wortlaut "Werktage", "Arbeitstage" und "Wochentage" alle gleich lang Urlaub (wenn man Brücken. und Feiertage mal nicht berücksichtigt).

FanFicfan 
Beitragsersteller
 05.10.2013, 01:16
@Scaver

Bei mir ist es so dass ich nur die Tage nehmen muss die ich sonst auch wirklich arbeiten müsste also Arbeitstage. Also 5 Urlaubstage bei einer Woche was bedeutet dass zum Beispiel bei 2 Wochen zehn Tage genommen werden müssen

Was in der Gehaltsabrechnung bei den Urlaubstagen steht, stimmt oft nicht (z. B. weil sie nicht regelmäßig eingepflegt werden) und ist auch rechtlich völlig ohne Bedeutung.

Der Resturlaub ist mit der Personalabteilung abzuklären; es müssen ja Anträge gestellt worden sein und der Urlaub muß ja auch genehmigt worden sein. Es muß in der Personalabteilung eine entsprechende (wie auch immer gestaltete) Urlaubsdatei vorhanden sein, in der die gewährten Urlaubstage festgehalten werden...das muß nicht zwingend die Gehaltsabrechnung sein...