Chef legt Aufhebungsvertrag nahe, was tun?

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EIgenartig das dies Problem erst nach 9 Jahren auftaucht. Oder sind deine Kollegen überwiegend neu? Aber letztendlich ist doch die Frage: Was willst du? Lese zwischen den Zeilen das du dort auch nicht richtig glücklich bist, sagst du aber selber das du dein Verhalten zumindest etwas ändern müsstest. Bist du also der Meinung das du dort bleiben sollst, gelobe Besserung, "bessere" dich und arbeite weiter. Dann könnte dein Chef dich natürlich kündigen, je nach Betriebsgröße könntest du dann auf Wiedereinstellung klagen oder zumindest ordentliche Abfindung erstreiten. Wenn du gehen willst unterschreibe in keinem Fall die Aufhebung. Hätte sehr wahrscheinlich eine Sperre von drei Monaten beim ALG zur Folge. So einfach würde ich es dem Chef nicht machen. Ein Vorschlag wäre: Er kündigt dich aus betriebsbedingten Gründen und er zahlt dir die Regelabfindung. Diese beträgt ein halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr, also mind. 4,5 Bruttogehälter. Diese würde auf das ALG nicht angerechnet. Zu seiner Sicherheit erstellt ihr einen Abwicklungsvertrag. Darin steht u. a. das du, sofern du die Abfindung erhälst, ein wohlwollendes Zeugnis, usw. auf eine KüSchKlage verzichtest. DIeser ABwicklungsvertrag bleibt natürlich "geheim". Soll heißen, wenn ihr euch friedlich trennt meldest du dich arbeitslos und beziehst ALG. Solltest du doch Klage einreichen zückt er die Vereinbarung und du kannst deine Klage einpacken und bist die Dumme. Aber, wie gesagt, eine Aufhebung würde ich NIEMALS unterschreiben, es sei denn du hättest einen neuen Arbeitsplatz und würdest ggf. auch noch eine Abfindung erhalten. Und was du dir natürlich auch überlegen musst, statt deinem Gehalt hättet ihr nur 67% von deinem Nettogehalt im Monat zur Verfügung. Im Falle einer Abfindung kannst mit dem Geld dein ALG natürlich etwas aufstocken, solch ein Guthaben ist allerdings relativ schnell aufgebraucht.

FA für Arbeitsrecht aufsuchen; Aufhebungsvertrag (zumindest vor Beratung) auf keinen Fall vorschnell unterschreiben, da dadurch Sperre bei ALG1-Bezug automatisch eintritt. Parallel dazu Stellensuche aufnehmen.

Jeder ist irgendwie kündbar, ist nur oft schwierig. Eine Kollegin ist in der gleichen Situation. Zusammen mit ihrer Anwältiin hat sie einen Forderungskatalog erarbeitet. Lass dich auf jeden Fall beraten, und unterschreibe nichts, was nicht vorher ein Anwalt gesehen hat.

Alternative wäre, teamfähiger zu werden. Von stümperhafter Arbeit zu reden, ist eine kaum verschleierte Anschuldigung, und dem Chef gegenüber schon eine Ohrfeige für die Kollegen.

Hallo, wenn du den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben willst, kann er dich nicht kündigen. Dazu gibt es keinen Grund. Wenn du verhaltensbedingt auffallen würdest, z.B durch Mobbing, dann muss er dir erst 2 Abmahnungen zukommen lassen, bevor er dich mit der dritten kündigen kann. Meine Meinung? Wenn es doch die ganze Zeit so Chaotisch ist und du selbst merkst, dass du nicht reinpasst, dann lehne der Vertrag ab. Schaue dich nach einer neuen Stelle um und wenn du eine hast, gehe auf deinen Chef zu und sage, du hast es dir überlegt und gemerkt, du passt nicht mehr ins Team und möchtest nun doch einen Aufhebungsvertrag. Informiere dich aber im Internet über diese Verträge, da du schon 9 Jahre da bist. Soweit ich es nämlich weiß, erhält man eine Entschädigung, was ja in deinem Sinne sein dürfte. Liebe Grüße

SuzanSuzan  28.09.2014, 20:46

also meines Wissens nach da meine Mutter Filialleiterin ist und auch schon die ein oder andere kündigung machen musste habe ich mal von ihr gehört das man durchaus kündigen darf wenn die anderen Mitarbeiter nicht mit dieser einen Person klar kommen um das arbeitsklima nicht zu versauen aber das will ich jetzt nicht 100% im Raum werfen

musso  24.09.2014, 14:33

Diese Formel mit den 2 Abmahnungen gilt nicht immer! Und "nicht ins Team passen" rechtfertigt keine Abmahnung, da muss schon Butter bei die Fische

cheyenne02  24.09.2014, 14:36
@musso

"Störung des Betriebsfriedens" Das kann dann auch ganz anders ausgehen.

Grundelfrau 
Beitragsersteller
 24.09.2014, 14:45
@cheyenne02

Wie meinst du das?

cheyenne02  25.09.2014, 07:29
@Grundelfrau

Sorry für die späte Antwort, aber es gibt durchaus Fälle in denen eine Kündigung ohne Abfindung ausgesprochen wurden genau aus diesem Grund.

Du solltest einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen. Wenn der Chef dich unbedingt loswerden will, dann soll er dir eine Kündigung in Verbindung mit einer ordentlichen Abfindung aushändigen.

Mit der Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag würdest du dir eine Sperre von vermutlich zwölf Wochen des ALG einhandeln.

Grundelfrau 
Beitragsersteller
 24.09.2014, 14:46

Gibt es da eine Regelung für Abfindungen?

lenzing42  24.09.2014, 17:31
@Grundelfrau

Die Höhe hängt bei einer außergerichtlichen Einigung vom Verhandlungsgeschick ab.

Bei Kündigungsschutzverhandlungen vor einem Arbeitsgericht werden in der Regel 0,5 Monatsverdienste für jedes Beschäftigungsjahr zugrunde gelegt.Das sollte als Maßstab gelten.