Chef droht mit Kündigung wegen Krankheit im Kleinbetrieb, ist das rechtens?
Hallo zusammen,
ich hatte vor einigen Tagen schon mal eine Frage und nun dies bezgl. eine weitere und zwar hatte ich ein Gespräch mit meinem AG in dem er mir sagte das er rausfand, dass ich die letzten 4 male wegen künstlicher Befruchtung krank geschrieben war. Er äußerte sich darauf wie folgt: 1. Es wäre mein "Privatvergnügen" und ein weiterer Versuch wäre für die Firma nicht tragbar, weil ich ja gar nicht krank bin sondern mit dafür entschließe diese Behandlung durchführen zu lassen. 2. Sollte ich mich für einen weiteren Versuch entscheiden wäre ich für die Firma nicht mehr tragbar und er würde mich kündigen.
Wir sind nur 2 Mitarbeiter in der Firma (Tocherfirma)
Ich würde gerne eure Einschätzung dazu hören.
Vielen Dank vorab!
8 Antworten
Grundlegend KANN eine Kündigung wegen Krankheit mit dem Argument wirtschaftlicher Untragbarkeit begründet werden. Eine weitere Besonderheit in Deinem Fall ist zudem die Betriebsgrösse von < 10 Mitarbeitern, was eine derart begründete Kündigung sogar erleichtern würde.
Ich will jetzt rechtlich nicht beurteilen, ob Dein Chef mit dieser Kündigung auch durchkommen würde, aber mit seiner letzten Ansage kann zumindest schon mal von der Aussprache einer Abmahnung ausgegangen werden.
Ich würde Dir daher nahelegen, es nun nicht darauf ankommen zu lassen und von einem weiteren Versuch während der Arbeitszeit abzusehen. Dann lasse Dich lieber einen Tag beurlauben. ( notfalls auch unentgeltlich )
Denn neben einer ( möglicherweise sogar verhaltensbedingten ) Kündigung riskierst Du dann auch noch eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld von 12 Wochen.
Meine Einlassung bezieht sich nicht auf die Frage der Lohnfortzahlung, sondern aus dem Umstand des wiederholten Fehlens wegen der beschriebenen Sache. Also haupsächlich wegen des mehrmaligen Ausfalls des Mitarbeiters in einem derart kleinen Betrieb. ( bezogen auf den dadurch ggf. massiv gestörten Arbeitsablauf )
Und von diesem Aspekt leitete ich den Begriff "Unzumutbarkeit" vornehmlich ab. Da dann auch das Gespräch mit dem AG unter der Androhung einer Kündigung ob besagten Verhaltens stattfand, so KÖNNTE man dieses auch als Abmahnung für den Fall künftiger Wiederholung interpretieren.
Und aus den genannten Umständen liesse sich daraus ggf. sogar auch eine "verhaltensbedingte Kündigung" mit vorheriger Abmahnung argumentieren.
Deine Argumentation ist aber in ihrem eigenen spezifischen Zusammenhang absolut richtig.
Das ist wohl richtig!
Ich gehe davon aus, dass hier der Arbeitgeber mit der Kündigung durchkommen wird, wenn Du weiterhin auf seine Kosten Dein Ziel verfolgst.
Dies speziell weil in dieser Firma nur 2 Mitarbeiter beschäftigt sind, also bist Du nicht ohne weiteres ersetzbar. Zudem hast Du Deine "Krankheit" selbst gesteuert. ( Wenn ich dies richtig gelesen habe 4 mal in den vergangenen 4 Monaten ) Und willst und wirst auch absehbar in Zukunft wieder "erkranken". Und dies auch noch mit dem Ziel dann in Elternzeit zu gehen. Dies dürfte dem Arbeitgeber ( zumindest für die Zukunft ) nicht zuzumuten sein.
Und das stellt nicht in Frage, dass Du weiterhin einen Kinderwunsch hast und auch umsetzen darfst. Aber halt nicht auf Kosten des Arbeitgebers.
Hallo,
Dein Arbeitgeber hat vollkommen recht. Schließlich bist Du nicht krank und lässt Dich aber krank schreiben.
Es wäre auch gut gewesen, wenn Du mit Deinem Arbeitgeber vielleicht darüber gesprochen hättest, dann wäre er Dir vielleicht entgegen gekommen, wegen der Urlaubstage.
Kündigen kann Dir Dein Arbeitgeber allerdings nicht, da Du ja eine Krankmeldung hattest.
Trotzdem, wenn Du das wieder machst, dann findet er einen anderen Grund Dir zu kündigen, also mach es in Zukunft anders. Entschuldige Dich auch bei Deinem Chef und auch bei Deiner Kollegin.
Für den Eingriff nimmt man sich Urlaub oder nimmt einen Termin wahr, wenn Du eh frei hast..
Du solltest auch mal an Deine Kollegin denken, die jedes Mal den ganzen Laden alleine schmeißen soll und sicherlich vor lauter Arbeit nicht weiß, was sie zuerst machen soll. Du würdest sicherlich auch nicht gerne alleine arbeiten.
Wenn man wirklich krank ist, ist das was anderes, das passiert halt einfach mal, aber die Eingriffe sind Deine private Entscheidung und haben mit der Arbeit überhaupt nichts zu tun.
Viele Grüsse!
Meine Kollegin weiß bescheid, es ist vollkommen i.O. für sie. Die Auftragslage ist so bescheiden, das ich seitdem ich wieder da bin (5 Tage) vielleicht 2 Stunden Arbeit hatte. Letztendlich habe ich eh vor zu kündigen. Für mich war nur interessant ob er damit durchkommen würde
Ach so, das ist wieder was anderes, entschuldige.
Folgender Link bestätigt: Dein Chef kann Dir NICHT Kündigen.
Diese Urteile passen nicht zu diesem Fall
Das kann man nicht als Referenz nehmen,
Die in dem Link geschilderte Frau hatte 1 MAL eine ABGESPROCHENE Befruchtung.
Gebe deinen Chef Recht. Das wäre ja so ähnlich als wenn du Schönheitesoperationen an dir machen lässt und danach krankgeschrieben bist.
Das ist vorsätzlich
Ja das sagte ich zu meinem Vater auch das ich glaube das er nicht ganz unrecht hat obwohl meine Ärztin das heute ganz anders sah... aber sie hat es wohl eher von der menschlichen Seite betrachtet.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber Recht, wenn er sich in diesem Fall gegen eine Lohnfortzahlung sperrt (auch wenn sie ihn wegen des obligatorischen Umlageverfahrens finanziell kaum oder nur wenig belasten würde).
Lohnfortzahlung muss nur im Falle "unverschuldeter Erkrankung" gezahlt werden - und eine künstliche Befruchtung (wenn sie denn nicht aus psychischen Gründen medizinisch indiziert sein sollte) fällt nun einmal nicht darunter, unabhängig davon, wie die persönliche Situation der Fragestellerin sich diesbezüglich darstellt.