Centbetrag als Einnahme dem Jobcenter melden? (Bei ALG II) Und wie?
Im Rahmen einer Identifikationsprüfung bei Google überweisen mir die demnächst einen geringfügigen Centbetrag.
Da das dann ja auf dem Kontoauszug zu sehen ist, habe ich Sorge, dass das Jobcenter darin ein ungemeldetes Geldgeschenk über x Cent sieht und sanktioniert.
Ist das realistisch? Weil Technisch gesehen ist es ja eines? Gibt es da Fälle von Geringfügigkeit?
Würde es halt notfalls melden, bisher habe ich aber noch nie eine Einnahme dort melden müssen.
Wie geht das am praktischten?
Im Netz steht überall nur was man melden muss und nicht WIE das geht.
6 Antworten
Sehen würde es das Jobcenter ja nur dann, wenn Du in den nächsten Monaten einen WBA - ( Weiterbewilligungsantrag ) stellen müsstest, da hier im Regelfall dann die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorgelegt bzw.in Kopie eingereicht werden müssten.
Selbst wenn Du das nicht melden würdest, passiert da wegen Geringfügigkeit nichts, dazu kannst Du dir aus dem Internet einmal suchen, Fachliche Weisungen §§ 11 - 11 b SGB - ll und lesen was dazu geschrieben steht.
Wenn Du dir aber so einen Kopf machst, dann schicke wenn es so weit ist eine Kopie des Kontoauszuges ans Jobcenter, markiere den Eingang des Betrages und schreibe deine BG - Nummer ( Nummer der Bedarfsgemeinschaft ) auf den Kontoauszug, dass reicht vollkommen aus.
Ach und warum ?
Aber das hieße ja theoretisch könnte mir jemand 500€ überweisen und die würden es nicht sehen, das kann doch nicht sein?
Ich hab bei dem Parapgraphen jetzt nicht gesehen, was du genau meinst für eine Stelle. Ist dir ein Fall bekannt wo wegen Geringfügigkeit nichts gemacht wurde?
In so kurzer Zeit hast Du das auf keinen Fall korrekt durchgelesen, sonst hättest Du es gefunden !
Es ist doch ein großer Unterschied, ob Du ein paar Cent oder ein paar hundert Euro überwiesen bekommst und das dann nicht meldest.
Was soll denn da passieren, wenn bis zu 10 € monatlicher Zuwendung eh nicht angerechnet wird ?
Kann man formlos melden. Dem Jobcenter einen Brief schreiben und den entsprechenden Kontoauszug beilegen.
Allerdings weiß ich nicht, ob ich selbst das bei einem derart geringen Betrag machen würde.
Es geht mir ja darum ob ich trotz des "derart geringen Betrages" Ärger bekommen würde weil die ja soweit ich weiß erst bestrafen und dann sich die Stellungnahme anhören. Zu so nem Falk hab ich nichts gefunden
das ist komplett übertrieben. und du wirst es ja auch nicht melden, wenn du einen Cent auf der Straße findest
Zunächst mal wird man angehört und danach ggf. "bestraft".
Du mußt für Dich selbst entscheiden, ob Du den Cent meldest.
Im Prinzip musst du jede Einnahme dem Jobcenter melden.
hört sich jetzt zwar kleinlich an wenn’s nur um beispielsweise 0,05€ geht aber sicherheitshalber würde ich das dem Jobcenter melden um Problemen vorzubeugen.
eine email mit Kontoauszug und nem dreizeiler an deinen Sachbearbeiter reicht dabei vollkommen aus.
Quatsch
Emails sind nicht rechtssicher. Sowas sollte man immer papierschriftlich machen.
Ich.kann deine Angst vor den JC nachvollziehen, aber dieser rechnerische Cent interessiert nur mal überhaupt nicht.
Rocket21 schreibt:
Da das dann ja auf dem Kontoauszug zu sehen ist, habe ich Sorge, dass das Jobcenter darin ein ungemeldetes Geldgeschenk über x Cent sieht und sanktioniert.
Das geht gar nicht, da die hier in SGB II Unterabschnitt 5 genannten Sanktionen gar für dein "Vergehen" greifen, sondern für Sachen wie die Ablehnung einer zumutbaren Arbeit.
Für deine Einnahme von einem Cent greift hingegen SGB II § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen. Du kriegst also laut Absatz 3 einen Cent weniger ALG II im Monat des Zuflusses, oder im Monat danach, wenn das ALG II für den Zuflussmonat schon geflossen ist. Die drei Monate rund 130,- weniger ALG II als Sanktion gibt es aber nicht, siehe oben!
Falls das Jobcenter dir aber für eine verspätete Meldung des Einkommens Absicht und Bosheit unterstellt, kann es eine Strafanzeige stellen. Diese wird von Polizei und Staatsanwalt aber eher verfolgt, wenn es sich um mehr als einen Cent handelt. Und selbst dann würde ein Gericht höchstens eine Geldstrafe von wenigen Tagessätzen á 10,- € verhängen, bei Ersttätern ohnehin in der Regel zur Bewährung ausgesetzt.
Übrigens muss man in solchen Fällen der Verifikation eines Kontos in der Regel vorab selbst einen Cent überweisen. Und dann wird dein darauffolgendes Einkommen von einem Cent bereinigt um deine dafür nötigen Ausgaben von einem Cent, steht in Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II § 11b Absetzbeträge ;-)
Gruß aus Berlin, Gerd
Das ist schlicht falsch, Du "Experte".