Kann man ein Erbe bei Hartz4 ungemeldet ausschlagen?
Hallo, wenn man einen Betrag erbt muss man diesen ja beim Jobcenter angeben und dieser wird dann als Einkommen gesehen und auf 12 Monate berechnet. Dieser wird dann verrechnet und dementsprechend die Leistungen zusammengestrichen. Sobald man das Erbe hat ist man verpflichtet das zu melden. Kann man auch das Erbe nicht antreten und meldet es dann nicht? Ich meine man steht ja dann wird man ja nirgends eingetragen und bekommt auch kein Geld? Wirkt die "vorsätzliche herbeiführung hilfebedürftigkeit" wenn man eben vorher schon hilfsbedürftig ist? Drohen Sanktionen?
4 Antworten
Kann man auch das Erbe nicht antreten und meldet es dann nicht
Ein Erbe tritt man nicht an, es fällt einem automatisch zu, § 1922 BGB, sofern man nicht form- und fristwahrend innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls Ausschlagung erklärt.
Wirkt die "vorsätzliche herbeiführung hilfebedürftigkeit" wenn man eben vorher schon hilfsbedürftig ist? Drohen Sanktionen?
Selbstverständlich: "Die Leistung kann bis auf das jeweils Unerlässliche mit Ansprüchen des Trägers der Sozialhilfe gegen eine leistungsberechtigte Person aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen der Sozialhilfe handelt, die die leistungsberechtigte Person (...) durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben oder durch pflichtwidriges Unterlassen veranlasst hat" bestimmt § 26 Abs. 2 Satz 1 SGB XII.
Im Übrigen kann der Sozialhilfeträger den Pflichtteilsanspruch des Leistungsempfängers auf sich überleiten und ihn selbst geltend machen, § 93 SGB XII.
G imager761
Dich kann niemand Verpflichten, das Erbe anzutreten. Auch das Amt, kann das nicht gegen dich verwenden.
Nein, kann es nicht. Mann weiß doch vor er nicht, ob ein Vermögen gesteht.
natürlich drohen dann Sanktionen
Hast Du einen Link, wo man das nachlesen kann?
Doch, kann das Amt.