BWA Privatentnahme Übersicht?

3 Antworten

Meines Wissens wird eine Privatentnahme nicht über die GuV gebucht, sondern über das Hauptbuch ("Eigenkapital an Bank"). Das heißt, daß die Privatentnahme nicht ertragswirksam ist und somit den Gewinn nicht schmälert. Die Entnahme wirkt eigenkapitalmindernd. Soweit in der BWA keine Hauptbuchkonten aufgeführt sind, sondern nur die GuV, ist die Privatentnahme daraus nicht ersichtlich und somit sähe das Ergebnis auch nicht besser aus, wenn Du die Entnahme nicht getätigt hättest. Erst wenn Du das Eigenkapital aus dem Gewinn wieder aufstockst, geht dies zu Lasten des Ergebnisses.

Nur beim Bilanzierer, weil ohne Entnahme das Eigenkapital sich in der Bilanz erhöht. Ansonsten sind Entnahmen nicht ergebniswirksam, und beim Einzelunternehmer auch nicht relevant.

Max1212 
Beitragsersteller
 01.12.2020, 06:47

Also wenn ich z.b. -30k Betriebsergebnis habe und 50k privatentnahmen, wird das nicht irgendwie vermerkt?

FordPrefect  01.12.2020, 17:14
@Max1212

Was an "nur beim Bilanzierer" war jetzt unverständlich? Wenn du mehr Privatentnahmen hast als Erlöse, leerst du eben dein Geschäftskonto. Als Einzelunternehmer gibt es sowieso keine eindeutige Trennung zwischen Geschäft und Privat, weil das Unternehmen keine eigenständige Rechtspersönlichkeit hat.

Nun, wenn du Geld aus dem Unternehmen "rausnimmst", wirkt sich das natürlich auf das Ergebnis aus. Im besten Fall hast du es ja vom Gewinn genommen. Entsprechend fällt der dann niedriger aus.