Bußgeldbescheid in der Berufsschule
Sehr geehrte Leser,
ich habe letzte Woche einen Brief ausgehändigt bekommen, in dem mir ein Bußgeldverfahren aufgrund von unentschuldigten Fehlzeiten angedroht wird.
Diesen Mittwoch habe ich dies bzgl. ein Gespräch mit meiner zuständigen Lehrkraft, um ggf. eine Rechtfertigung vorzubringen.
Der Grund für mein unentschuldigtes fehlen waren zu dieser Zeit private Probleme die unter anderem auf meine Depressionen zurückzuführen sind.
Meine Frage, ist der im oberen Absatz genannte Sachverhalt ein Grund um solches Verhalten zu rechtfertigen, da daraus resultiert, dass die dadurch entstandenen Fehlzeiten nicht aus vorsätzlichen Handeln stammen.
Über hilfreiche Antworten bin ich Ihnen sehr verbunden.
Freundliche Grüße aus Bayern
12 Antworten
O ,O O,solange Du nicht unter Betreuung stehst ist Dein Verhalten immer vorsätzlich.Du leidest unter einer Krankheit und dies solltest Du Dir selber eingestehen.Du könntest versuchen,zu argumentieren,das Deine Einsichts,Steuerungsfähigkeit durch die Depression eingeschränkt war.Deshalb konnntest Du keinen Nervenarzt aufsuchen,was Du aber eigentlich tun wolltest.Bitte umgehend ein Attest bringen.Möglicherweise kommst um das Bussgeld herum.Solltest Du nicht zahlen können,bitte gleich mitbegründen.Und in Zukunft: Immer ein Attest einreichen.LG
Herzlichen Dank für deinen Beitrag, sehr hilfreich.
Ohne Arbeitsunfähigkeitsbeschinigung hast du deine Schulpflicht verletzt und den AG geschädigt, der dich dafür von der beterieblichen Ausbildung bezahlt freistellte :-O
Der Bußgeldbescheid der Schulbehörde wäre da noch dein geringstes Problem, wenn die qaulifizierte Abmahnung des Betriebes oder gar Kündigung käme.
G imager761
Solange du noch schulpflichtig bist, hast du zur Schule zu gehen, es sei denn, du bist krank. Dann hast du dich zu entschuldigen. Ansonsten ist das ein Schulversäumnis und ein Owi-Tatbestand, der im Wiederholungsfall auch mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das gilt sowohl bei Vorsatz als auch bei Fahrlässigkeit.
Private Probleme rechtfertigen das nicht. Das Leben ist halt nicht einfach. Da müssen wir alle durch...
Hattest Du eine Krankmeldung? Sonst ist das unentschuldigtes Fehlen und dann ist ein Bußgeldbescheid unter Umständen gerechtfertigt. Was sagt denn Dein Betrieb dazu? Hast Du dort auch einfach gefehlt?
Wenn Du bereits den Bußgeldbescheid hast, wirst Du da kaum noch rauskommen. Es ist doch klar, dass Du bei einer Ausbildung auch zur Schule musst und das genauso dazugehört. Du kannst ja sonst keinen Abschluss machen.
Das er/sie eine Krankmeldung gebraucht hätte ist doch logisch. Aber das mit dem Bußgeld verstehe ich nicht.Es gibt doch höchstens Abmahnungen
Schulpflicht ist auch für die Berufsschule gegeben. Vielleicht hat es ja Abmahnungen gegeben, das geht aus der Frage ja nicht hervor. Wenn keine Krankmeldung vorgelgt wurde ist das unentschuldigtes Fehlen und Verstoß gegen die Schulpflicht. Ergo: Bußgeld.
Wenn du wegen deiner Depressionen in der Berufsschule fehlst, musst du dir das vom Arzt bescheinigen lassen. Dann ist dein Fehlen nicht mehr unentschuldigt.
Andere "private" Probleme interessieren die Berufsschule nicht. Wenn jeder, der irgendwelche privaten Probleme hat, an der Schule oder an der Arbeit fehlen würde, würde vermutlich der ganze Arbeitsmarkt zusammen brechen.
Nein, in meinem Betrieb habe ich bisher nur einmal aufgrund eines grippalen Infektion mit Attest gefehlt, ich wurde jedoch telefonisch informiert meiner Berufsschulpflicht weiter nachzukommen, was ich seit diesem Zeitpunkt auch tue.
Dennoch würde ich dem Verfahren gerne aus dem Weg gehen, gibt es eine Möglichkeit hier nochmal mit einem "blauen Auge" davon zukommen?
Danke an die Community für die schnellen Antorten!