Bußgeldverfahren eingestellt; soll aber trotzdem die Kosten zahlen!

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Es wird Zeit das es eine Bürgerbewegung UnterschriftenSammlung gibt gegen diese Kriminellen Machenschaften des Staates. Allein in Berlin wurden letztes Jahr "43 Millionen Euro durch Radarkontrollen" erschlichen. Aber der Deutsche läßt sich ja auch die Spritpreise gefallen. Für mich ist das ganz klar das Bilden einer kriminellen Vereinigung. Dementsprechend werde ich persönlich einen Strafantrag stellen. Jetzt weiß man auch warum die UN Konvention gegen Korruption nicht ratifiziert wird von der BRD.

Wenn ich deine Frage richtig verstehe, wurde das Auto im Halteverbot geparkt. Du bist Halter des Fahrzeugs, hast aber ausgesagt, dass das Auto von jemand anders genutzt wurde, aber die konkrete Person nicht benannt. In diesem Fall müsste man den eigentlichen Täter ermitteln, um diesem ein Bußgeld aufzubrummen.

Da es aber nicht möglich ist, den eigentlichen Täter zu ermitteln, stellt man das Verfahren ein. Die Kosten des Verfahrens darf man nach §25a StVG - siehe http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_25a.php - dem Halter aufbrummen, wenn man den Täter nicht ermitteln kann.

Der §25a besagt aber auch: "Die Kostenentscheidung ergeht mit der Entscheidung, die das Verfahren abschließt; vor der Entscheidung ist derjenige zu hören, dem die Kosten auferlegt werden sollen." -> Bist du denn zu der Sache vorher angehört worden?

Struppi26 
Beitragsersteller
 24.06.2011, 15:11

Nein, ich wurde zu der Sache nicht angehört !! Und mir ging bisweilen auch kein Schreiben zu

Hallo Struppi26,

wenn Du bei der ADAC bist, kannst Du Dich von einem Anwalt kostenlos beraten lassen.

Ansonsten, versuche es dort telefonisch... kann sein, daß Du die Auskunft so bekommst.

Als alternative: die Verbraucherzentrale anrufen...

Gruß, Emmy

Das ist ein Kostenbescheid, wie er hier völlig zurecht, und in Deutschland täglich tausendfach versandt wird.

Ein Widerspruch macht nur dann Sinn, wenn es nicht dein Fahrzeug ist, welches ordnungswidrig geparkt war.

Außerdem kostet parken im Haltverbot bekannterweise mindestens 15 EUR, und nicht 5 EUR, aber wenn sich der Fahrer eben nicht ermitteln lassen möchte....

...kommt eben dieser Bescheid.

markuuus  24.06.2011, 12:52

Ein Widerspruch könnte auch dann sinnvoll sein, wenn einem wieder eingefallen ist, wer das Auto am fraglichen Tag gefahren hat und es dort abgestellt hat. Dann kann das Bußgeldverfahren weitergeführt werden und der Halter bräuchte evtl. nicht die Verfahrenskosten tragen (keine Ahnung, ob die dann der eigentliche Täter zusätzlich zum Bußgeld tragen muss).

fs112  24.06.2011, 13:01
@markuuus

Soweit mir bekannt, ist das Verfahren mit Erlass des Kostenbescheids abgeschlossen. Dass da nochmal was reaktiviert wird, habe ich noch nie gehört, aber ausschließen kann ich´s jetzt auch nicht... Es wird aber für den Fahrzeuglenker auf jeden Fall wieder teurer als EUR 18,50.

tja, das sollte man sich vorm widerspruch einlegen überlegen.. den haste ja wohl eingelegt, oder? in dem bussgeldbescheid wird übrigens darauf hingwiesen,dass ein widerspruch kosten verursachen kann.

fs112  24.06.2011, 13:03

Sowas passiert auch, wenn man einfach überhaupt nichts unternimmt.

Ratgeberkoenig  24.06.2011, 13:06
@fs112

auch das steht aber in dem schreiben. :-)