Bußgeldverfahren eingestellt; soll aber trotzdem die Kosten zahlen!
Folgender Sachverhalt: Mit zugestelltem Einschreiben vom 22.6. wurde mir ein Kostenbescheid i.H.v. 18,50€ zugesandt mit kurzgefassten Org. Wortlaut. Das Bußgeldverfahren wegen parkens im Halteverbot am 5.3.2011 wurde eingestellt. Ihnen werden als Halter die Kosten des Verfahrens auferlegt, da die Feststellung des Führers des KFZ, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung möglich war oder einen unangemessenen Aufwand erfordert hätte.
Das ist ja wohl ne Frechheit: Normaler Weise zahlt man 5,-€ fürs Falsch Parken und nun wollen die von der Berl.Polizei sich so rausreden.
Welcher Paragraph kann da angeführt werden zwecks Widerspruch?? (desweiteren ist ja auch wohl die Zustellfrist von 3 Monaten abgelaufen)
Immerhin konnte man mir die Kosten ja auch zusenden.
10 Antworten
Es wird Zeit das es eine Bürgerbewegung UnterschriftenSammlung gibt gegen diese Kriminellen Machenschaften des Staates. Allein in Berlin wurden letztes Jahr "43 Millionen Euro durch Radarkontrollen" erschlichen. Aber der Deutsche läßt sich ja auch die Spritpreise gefallen. Für mich ist das ganz klar das Bilden einer kriminellen Vereinigung. Dementsprechend werde ich persönlich einen Strafantrag stellen. Jetzt weiß man auch warum die UN Konvention gegen Korruption nicht ratifiziert wird von der BRD.
Wenn ich deine Frage richtig verstehe, wurde das Auto im Halteverbot geparkt. Du bist Halter des Fahrzeugs, hast aber ausgesagt, dass das Auto von jemand anders genutzt wurde, aber die konkrete Person nicht benannt. In diesem Fall müsste man den eigentlichen Täter ermitteln, um diesem ein Bußgeld aufzubrummen.
Da es aber nicht möglich ist, den eigentlichen Täter zu ermitteln, stellt man das Verfahren ein. Die Kosten des Verfahrens darf man nach §25a StVG - siehe http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_25a.php - dem Halter aufbrummen, wenn man den Täter nicht ermitteln kann.
Der §25a besagt aber auch: "Die Kostenentscheidung ergeht mit der Entscheidung, die das Verfahren abschließt; vor der Entscheidung ist derjenige zu hören, dem die Kosten auferlegt werden sollen." -> Bist du denn zu der Sache vorher angehört worden?
Nein, ich wurde zu der Sache nicht angehört !! Und mir ging bisweilen auch kein Schreiben zu
Hallo Struppi26,
wenn Du bei der ADAC bist, kannst Du Dich von einem Anwalt kostenlos beraten lassen.
Ansonsten, versuche es dort telefonisch... kann sein, daß Du die Auskunft so bekommst.
Als alternative: die Verbraucherzentrale anrufen...
Gruß, Emmy
Das ist ein Kostenbescheid, wie er hier völlig zurecht, und in Deutschland täglich tausendfach versandt wird.
Ein Widerspruch macht nur dann Sinn, wenn es nicht dein Fahrzeug ist, welches ordnungswidrig geparkt war.
Außerdem kostet parken im Haltverbot bekannterweise mindestens 15 EUR, und nicht 5 EUR, aber wenn sich der Fahrer eben nicht ermitteln lassen möchte....
...kommt eben dieser Bescheid.
Soweit mir bekannt, ist das Verfahren mit Erlass des Kostenbescheids abgeschlossen. Dass da nochmal was reaktiviert wird, habe ich noch nie gehört, aber ausschließen kann ich´s jetzt auch nicht... Es wird aber für den Fahrzeuglenker auf jeden Fall wieder teurer als EUR 18,50.
tja, das sollte man sich vorm widerspruch einlegen überlegen.. den haste ja wohl eingelegt, oder? in dem bussgeldbescheid wird übrigens darauf hingwiesen,dass ein widerspruch kosten verursachen kann.
Sowas passiert auch, wenn man einfach überhaupt nichts unternimmt.
auch das steht aber in dem schreiben. :-)
eeeeegal ;)
Ein Widerspruch könnte auch dann sinnvoll sein, wenn einem wieder eingefallen ist, wer das Auto am fraglichen Tag gefahren hat und es dort abgestellt hat. Dann kann das Bußgeldverfahren weitergeführt werden und der Halter bräuchte evtl. nicht die Verfahrenskosten tragen (keine Ahnung, ob die dann der eigentliche Täter zusätzlich zum Bußgeld tragen muss).