strafzettel trotz markierung?

5 Antworten

Der Ordnungshüter hat dir mit Recht einen Strafzettel gegeben. Laut StVO ist ein absolutes Parkverbot höherwertig als Parkmakiererungen

das man trotz dem verbotsschild da parken darf.

Entscheidend sind die Schilder. Linien auf dem Boden unterstützen ggf. die Beschilderung, sind aber sozusagen nur deklaratorisch (rechtsbezeugend), nicht konstitutiv (rechtserzeugend).

Die Linien spielen keine Rolle - die könnten ja alt sein, und aus einer Zeit stammen als dort noch gehalten werden durfte.

Wenn da ein Halteverbotschild steht, ohne weitere Zusätze, dann gilt das Halteverbot auch.

Es sei denn, das Schild trägt einen Zusatz, z.B. "Außerhalb gekennzeichneter Flächen" - dann sieht die Welt anders aus.

Auf dem Gehweg parken darfst Du nur dann, wenn es die Beschilderung sowie ggfs. die Bodenmarkierungen eindeutig zulassen - schaust Du hier: http://file2.npage.de/011990/14/bilder/000_-_verkehrsschild-reihe_p.jpg

Unknown1810 
Beitragsersteller
 05.05.2014, 20:06

Die Bodenmarkierung lässt es ja eindeutig zu.

Antitroll1234  05.05.2014, 20:12
@Unknown1810

....ohne dazugehörige Beschilderung gegenstandslos.

Schilder ob Ge- oder Verbot musst Du dich nach richten, erst dann kommen irgendwelche Bodenmarkierungen.

Unknown1810 
Beitragsersteller
 05.05.2014, 20:22

Danke - da halte ich mich auch immer dran. Wusste nur nicht dass es auch bei parkmakierungen gilt. Dummheit schützt vor strafe nicht. Vor mir hat ein professor geparkt. Der ist schon seit Jahrzehnten an der uni. Selbst der weiß es wohl nicht. Trotzdem traurig dass die uns studenten so abzocken. Die uni liegt außerhalb. Es gibt kaum parkmoeglichkeiten und der Bürgersteig und die strassen sind verdammt breit. Aber hey....ich habs ja...leider nicht!