An wen kommt der Strafzettel?
Angenommen der frühere Besitzer des PKW's ist im Mai bei Rot über die Ampel gefahren und wurde geblitzt.
Das Auto wurde dann von mir 1 Monat danach abgekauft und umgemeldet auf mich. (Kennzeichen übernommen).
Es kam bis jetzt bei Person X noch kein Strafzettel an, rechnet aber schwer damit dass noch einer kommt.
Da das Auto ja jetzt meins ist auf meinen Namen, kommt der Strafzettel dann an mich? Da sie ja den Fahrzeughalter ermitteln?
Oder geht das dann an den Vorbesitzer da drin steht dass ich das Auto erst nach der "Tat" umgemeldet habe?
5 Antworten
Hallo,
es ist wohl nicht davon auszugehen, dass die Bußgeldstelle bei jedem Verstoß auch prüft, ob das Fahrzeug kurz vorher verkauft wurde.
Daher kann es gut sein, dass du den Anhörungsbogen oder auch einen Zeugenfragebogen bekommst.
Den füllst du wahrheitsgemäß aus und schickst ihn zurück.
Am besten noch eine Kopie des Kaufvertrags mitschicken.
Damit ist die Angelegenheit für dich erledigt.
Viele Grüße
Michael
Die Person wird ermittelt, die an dem Datum des Verstoßes bei der Kfz-Zulassungsbehörde als Fahrzeughalter eingetragen war und diese wird auch angeschrieben.
IdR erfolgt nur eine Halterabfrage, der Anhörungsbogen wird daher an dich geschickt.
Du füllst den aus, dass Du der Fahrer nicht warst und das Fahrzeug zum Zeitpunkt X noch auf XXX angemeldet war.
Gut möglich das sie vorher prüfen wer zu dem Zeitpunkt der Fahrzeughalter war.
Ansonsten kannst du es ja beweisen wenn du den Strafzettel kriegen solltest.
denke es geht an den Vorbesitzer, ansonsten ließe sich ja das schnell aufklären