An wen kommt der Strafzettel?

5 Antworten

Hallo,

es ist wohl nicht davon auszugehen, dass die Bußgeldstelle bei jedem Verstoß auch prüft, ob das Fahrzeug kurz vorher verkauft wurde.

Daher kann es gut sein, dass du den Anhörungsbogen oder auch einen Zeugenfragebogen bekommst.

Den füllst du wahrheitsgemäß aus und schickst ihn zurück.

Am besten noch eine Kopie des Kaufvertrags mitschicken.

Damit ist die Angelegenheit für dich erledigt.

Viele Grüße

Michael

Die Person wird ermittelt, die an dem Datum des Verstoßes bei der Kfz-Zulassungsbehörde als Fahrzeughalter eingetragen war und diese wird auch angeschrieben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

IdR erfolgt nur eine Halterabfrage, der Anhörungsbogen wird daher an dich geschickt.

Du füllst den aus, dass Du der Fahrer nicht warst und das Fahrzeug zum Zeitpunkt X noch auf XXX angemeldet war.

Gut möglich das sie vorher prüfen wer zu dem Zeitpunkt der Fahrzeughalter war.

Ansonsten kannst du es ja beweisen wenn du den Strafzettel kriegen solltest.

denke es geht an den Vorbesitzer, ansonsten ließe sich ja das schnell aufklären