Geblitzt ohne Fahrerlaubnis und das Fahrzeug ist auf mich zu gelassen was wird da kommen?

5 Antworten

Weil das Fahrzeug auf Dich zugelassen ist, wirst Du erst mal die Aufforderung bekommen, den Fahrer zu benennen. Wenn Du jemanden findest, der in Deinem Namen den Punkt für's zu schnell fahren kassiert, kannst Du den angeben - das prüft die Bußgeldstelle nicht (so lange es plausibel ist). Allerdings würde ich Dir einen Vogel zeigen wegen des Punktes in Flensburg...

Normalerweise wird nicht geprüft ob die Paerson auf dem Bild einen Führerschen besitzt. Der Busgedbescheid wird wohl auf 180€ belaufen und ist nicht das Problem. Aber wenn dann die 3 Punte in Flensburg gebucht werden sollen wird vielleicht jemand stutzig werden können.

Wenn du einen Depppen findst der sich die 3 Punkte für dich an den Hals hängen lassen will, dann versuche es. Falls die aber Verdacht schöpfen und das Bild vom Blitzer mit der angegebenen Person vergleichen, dann hast du noch mehr Ärger am Hals.

Wie kann man auch so ... sein und ohne Lappen auch noch fahren wie eine gesenkte ..? Ehlch gesagt solltest du dir selbst die frage stelen ob du zum führen eines KFZ wirklich geeignet bist. Ich jedenfalls habe da so meine Zweifel.

adk710  19.11.2014, 18:31

Wie kommst du auf 180 Euro und 3 Punkte? Zwischen 25 und 30 km/h zu schnell liegt der Regelsatz innerorts bei 100 Euro (außerorts 80 Euro) und 1 Punkt...

Hollywood2102 
Beitragsersteller
 19.11.2014, 10:44

Hallo SchlawienerSued, erst ein mal danke für deine Antwort. Also einen Deppen wie du es nennst hätte ich bereits und zwar einen sehr guten Freund der einen Führerschein besitzt aber schon seit ca.3 Jahren kein Auto fährt und diesen quasi nicht benötigt. Zu dem fahren wie eine gesenkte... kann ich nur sagen das ich immer( schon aus dem Grund das der Führerschein nicht mehr vorhanden ist ) vorschriftsmäßig fahre. Am Ort des Geschehens war für mich nicht erkennbar das ich mich bereits in einer Ortschaft befinde, es war Morgens um 5.30 Uhr also noch dunkel und etwa 500 m nach dem Ortsschild ( was ich übersehen habe ) steht das erste Haus. Das mit dem Fahren ohne mache ich auch nur, da ich sonst meine Selbständigkeit aufgeben müsste und somit meine Existenz Grundlage verlieren würde...

Wenn du "Glück" hast (irgendwas sträubt sich in mir gegen diesen Begriff...), landest du mit deinem Verstoß durch die Vorauseilung des Tachos und den Toleranzabzug noch im Verwarnungsbereich, wo eine Fahrerermittlung zunächst nicht stattfindet, wenn das Verwarnungsgeld fristgerecht bezahlt wird.

Liegt der Verstoß dagegen schon im Bußgeldbereich, also werden dir mehr als 20 km/h vorgeworfen, wird dir zuerst ein Zeugenfragebogen zugeschickt, bei dem du den Fahrer nennen sollst. Darin kannst du auch zugeben, dass du gefahren bist oder von deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Mir ist nicht bekannt, dass bei Bußgeldverfahren standardmäßig die Fahrerlaubnis des Betroffenen überprüft wird.

Die Bußgeldstelle kann übrigens jederzeit Ermittlungen zur Fahrerfeststellung machen, etwa durch Abgleich von Ausweisfotos oder direkt in deiner Nachbarschaft. Danach wird eine Anhörung versandt, wo du nicht mehr als Zeuge, sondern als Betroffener aussagen kannst, natürlich mit dem Recht zur Aussageverweigerung, aber auch dem Recht zu lügen, solange du dabei nicht absichtlich unschuldige Personen verdächtigst, ob mit Einverständnis oder nicht.

besteht für mich die Möglichkeit eine andere Person als Fahrzeug Führer zu benennen? ( Selbstverständlich mit dessen Einverständnis )

Damit machst du dich strafbar wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe). Wenn das herauskommt, wird auch dein Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) nicht lang unentdeckt bleiben. Ich habe auch das Gefühl, dass die Bußgeldstellen bei so etwas mittlerweile genauer hinsehen und das Verfahren bei begründetem Verdacht an die Staatsanwaltschaft abgeben.

Sollte die Behörde aber die falsche Person schlucken, bekommt diese eine Anhörung und im Anschluss daran auch einen Bußgeldbescheid.

Wenn du auf dem Bild eindeutig zu identifizieren bist, wird da wohl eine hohe Geldstrafe auf dich zukommen.

Wenn man dich nicht richtig erkennt, könnte theoretisch auch jemand anders gefahren sein.

Es kommt tatsächlich darauf an, ob du auf dem Bild zu erkennen bist.