Bei einer Versicherung trotz negativen Einträgen im Führungszeugnis arbeiten?

2 Antworten

Im Führungszeugnis werden Strafen eingetragen, die von einem deutschen Gericht aufgrund eines Urteils verhängt wurden.

Wenn nun die Versicherung ein FüZ verlangt, gibt es nur zwei Möglichkeiten:

  1. Du beantragst keins und bist irgendwann Deinen Job los.

  2. Du beantragst eins.

Dann gibt es wiederum 2 Möglichkeiten:

a) Es stehen (noch) keine Einträge drin, da diese ja auch mit Zeitverzögerung eingetragen werden. Dann darfst Du Dich als "nicht vorbestraft" bezeichnen.

b) Es stehen Einträge drin. Ja, und dann hängt es vom Arbeitgeber ab, wie er diese Einträge bewertet. Sind sie für den Job nicht relevant, könntest Du Glück haben (ist aber eher unwahrscheinlich). Sind sie aber für den Job relevant, solltest Du Dich schon einmal nach etwas anderem umschauen.

Infos zum FüZ gibt es hier bei den Profis:

http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2051326/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Eintragungen/Eintragungen__node.html?__nnn=true

Hier wird erstmal erklärt, welche Arten von Führungszeugnissen es gibt und wann welche Eintragungen vorgenommen werden. Da solltest Du Dich unbedingt mal reinlesen.

Ob du das kannst oder nicht entscheidet die Versicherung. Du kannst da garnichts machen ausser dich eben bestmöglichst zu verkaufen. Die Chancen stehen in so einem Beruf mit Vorstrafe aber ziemlich schlecht.