Kind pinkelt bei Tankstelle
Beim Tanken mußte mein Kind ,12 Jahre, pinkeln. Die Toiletten waren bereits abgesperrt wegen der Uhrzeit,19.30 Uhr. Darauf ging er an einen eizelnen Baum. Die Angestellte der Tankstelle drohte mit einer Anzeige. Muß ich mit einer Anklage rechnen?
13 Antworten
Bei der Polizei würde sie sich lächerlich machen mit diesem Vorwurf (die haben in der Regel andere Problem als wegen jeder Lapalie einen riesigen Schreibkram zu starten). Ansonsten - bei so wenig Verständnis wird es Zeit für Dich nach einer anderen Tankstelle zu suchen.
Naja, wenn die Blase eines 12-jährigen drückt brauchst Du Dich nicht auf gut Glück auf die Suche nach einer Toilette zu machen...
Das kommt drauf an. Es könnte aber sein, dass die Sache der Justiz zu läppisch ist. Übrigens müssen die von der Tankstelle auch erst eine Anzeige schreiben. Vermutlich haben sie nur gedroht. Allerdings wäre ich als Tankwart auch nicht begeistert, wenn das Ganze sehr offensichtlich abgelaufen wäre. Natürlich hätten sie ja auch die Toilette noch einmal aufschließen können und so die Situation verhindern können.
PS: Man könnte die Weigerung der Herausgabe des Schlüssels auch als unterlassene Hilfeleistung verstehen.
Das ist weder unterlassene Hilfeleistung, noch können sich 12jährige (durch Wildpinkeln oder auch sonst) strafbar machen.
Das ist wieder typisch: wenn ein Kind öffentlich an einen Baum pinkelt, gibt es gleich eine Anzeige. Wenn Hunde überall hinpinkeln und kacken wird das offensichtlich als normal angesehen.
Einerseits unverständlich von der Tankstelle, denn es war ja nur Dein (eines) Kind, allerdings, wenn das halt jeder macht, ist es sicher wenig vergnüglich. Und wenn man sich überlegt, dass das der 'Vorgarten' eines Grundstückes ist... ich meine, wer will schon, dass ihm/ihr die Leute in den Garten machen?
Wenn das durchgezogen wird, dürfte es eine Bußgeldsache bleiben, ich glaub aber kaum, dass was kommt. Hälst Du uns auf dem Laufenden? Würde mich echt interessieren. Danke!
Bist Du tatsächlich der irrigen Meinung, dass Behörden ersthaft Bußgeldbescheide gegen 12jährige erlassen?
Du hast sicher gesehen, dass ich im Konjunktiv gesprochen habe. Außerdem scheinst Du die Ironie in meinem Satz überlesen zu haben.
Aber was unsere Behörden angeht, nun, da habe ich schon Dinge erlebt, die mit gesundem Menschenverstand und normaler Realität in etwa so viel gemeinsam haben, wie ne Kuh, die steppt und dabei auf nem Dudelsack spielt.
Den Konjunktiv habe ich gesehen. Aber etwas anderes als eine Verfahrenseinstellung kommt hier eben nicht in Betracht. Efal ob mit oder ohne Ironie.
Nein. Das ist ja keine Straftat, lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Daher wird der Tankstellenmitarbeiter vermutlich schon an den Formalia scheitern, wenn er das durchziehen wollte... :-)
oder eine andere Toilette.......