Ist es Strafbar wenn ich einen Haufen mache und ihn mit einer hundetüte entsorge?
Hi Also das soll keine Scherzfrage sein und auch nicht anstössig. Und will auch den Menschen nicht beleidigen. Ich frage aus reinem Interesse. Also meine Frage: Mein Kumpel hat mal im alkoholisierten Zustand in der Öffentlichkeit gepinkelt und musste ein Bussgeld bezahlen. Jetzt würde mich interessieren. Wenn ich also rein Theoretisch gesehen, in der Öffentlichkeit mal für grosse Jungs müsste, es dann aber mit einer Hundetüte entfernen würde, wäre das dann auch gesetzeswidrig?
17 Antworten
Lieber bedexxx,
Ich persönlich habe schon oft den Reiz gesucht mich in der Öffentlichkeit zu entledigen und bin trotz meiner steigenden
Risikobereitschaft nur exakt zwei mal erwischt worden. Ich habe jeweils einfach behauptet, dass ich mich in einer Notsituation befunden hätte und konnte mich an dem Verständnis und der Hilfsbereitschaft unserer Ordnungshüter erfreuen. Somit zeigt sich wiedereinmal, dass es nicht darauf ankommt was man tut, sondern ganz allein wie man es verkauft.
Liebe Grüße
Wtf
Hier werden schon mal 2 Dinge verwechselt:
- Erregung öffentlichen Ärgernisses. Dies ist eine Straftat und liegt vor, wenn Du anderen Leuten Dein Geschlechtsteil oder Deinen nackten Hintern zeigst.
- Wildpinkeln und -kacken ist eine Ordnungswidrigkeit, die im Hinterlassen der Ausscheidungen besteht. Die Belästigung der Allgemeinheit ist der Geruch, bei großen Geschäften auch die Gefahr des Reintretens. Aber: Wenn Du zwar Deine Scheiße wegräumst, Deine Pisse aber zurücklässt, hast Du die Ordnungswidrigkeit trotzdem begangen.
Ja ist es. Das nennt man dann aber: Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Ich würde einfach an jeder Haustür klingeln und nachfragen, ob ich mal ganz dringend auf die Toilette dürfte. Irgendwann ist bestimmt noch ein guter Mensch dabei, der dann JA sagt.
Anderenfalls, - wenn es gar nicht mehr geht, würde ich auch einfach erbarmungslos vor die Haustür schei.en! Am besten dort, wo du nicht reingelassen wurdest, damit es sich auch lohnt! Schön in der Sonne!!!
ja ist es da es " erregung öffentlichen ergernisses ist" ein ensch hat die macht dazu selber seine funktionen unter kontrolle zu halten und sich ein klo zu suchen... ein tier "hund" hat nur die möglichkeit auf gewissen örtlichkeiten sein geschäft zu erledigen...
faziz: ja ist strafbar also bußgeld
Eine Notdurft zu verrichten, kann nicht gesetzwidrig sein.
Wenn die Zeit ausreicht, dann sollte diese Notdurft dort verrichtet werden, wo es keine Zuschauer gibt.
Die Entfernung der Hinterlassenschaft ist wünschenswert, egal, mit welchem Hilfsmittel.