Bußgeld trotz Schulabmeldung?

3 Antworten

Zunächst Grundsätzliches:

Deine Schwester ist berufsschulpflichtig, bis sie 18 Jahre alt ist. Solange sie das nicht ist, kann sie sich überhaupt nicht abmelden.

Mündliche Auskünfte (hier Lehrer) sind zunächst mal nur die persönliche Auffassung der betreffenden Person, aber eben nicht verbindlich.

Bußgeld wird erst verhängt, wenn ein Schulversäumnis vorher angemahnt worden war.

Wenn sie zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits 18 Jahre alt war, dann soll sie Widerspruch (schriftlich, per Post!) einlegen mit der Begründung:

Sie sei zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits 18 jahre alt gewesen. Sie habe von Herrn (Namen nennen) den Bescheid (Zeitpunkt nennen) erhalten, eine mündliche Abmeldung sei nicht mehr nötig. Sie verlangt eine schriftliche Bstätigung, dass sich der Bußgeldbescheid erledigt habe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dann hat sich der Lehrer entweder geeirrt oder sie hat ihn falsch verstanden.

Wir können das jetzt auch nicht mehr richten.

Wenn sie sich tatsächlich nicht richtig abgemeldet hat, dann wird sie wohl um die Zahlung nicht rum kommen.

horlini 
Beitragsersteller
 11.10.2018, 13:30

Ich meinte zu ihr sie soll einen Brief hinschreiben wo sie sich schriftlich abmeldet und das ganze schildert, auch beim Schulamt soll sie anrufen und das erklären.

Das Gespräch suchen und von dem Lehrergespräch erzählen. Und beim nächsten mal einfach schriftlich abmelden mit Eingangsbestätigung.