Kopiergeld Berufsschule

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da hast du recht. Schulgeld und Materialen sind in Deutschland Ländersache und kein Bundesrecht. Deshalb kann - ungerechterweise - die bayerischen Schulen sagen, unsere Schüler müssen nichts bezahlen - und in Hamburg müssen die Eltern Büchergeld bezahlen ab der 1. Klasse. Unmöglich, ist aber leider so. das selbe gilt für Berufsschulen und Unis. Da heißt es dann, dass diese Schüler ja Geld verdienen oder verdienen können und deshalb für ihre Bildung bezahlen können. Du hast keine Chancen dagegen anzugehen. Du kannst di Kosten bei deiner Steuererklärung einreichen, deinen Ausbildungsbetrieb fragen ob er sie übernimmt oder eben nächstes Jahr wieder verkaufen.....Sorry

Diese Kosten fallen leider an; der ausbildende Betrieb ist gesetzlich nicht verpflichtet Kosten, die in Zusammenhang mit dem Berufsschulbesuch anfallen, zu übernehmen.

Viele Ausbildungsbetriebe erstatten die Kosten aber freiwillig; hier sollte ein Antrag gestellt werden; sollte es einen Betriebsrat geben, könnte auch eine entsprechende Betriebsvereinbarung existieren.

xagreus 
Beitragsersteller
 14.09.2014, 10:29

Nein, mein Betrieb übernimmt diese Kosten nicht für uns, das haben wir schon gefragt. Trotzdem danke für den Tipp.

Da schulische Bildung Ländersache ist, wäre es sehr sinnvoll, noch Dein Bundesland zu nennen :-/

xagreus 
Beitragsersteller
 12.09.2014, 18:15

Verzeih mir. Ich hab es ganz vergessen: Niedersachsen

Also ich musste auf der höheren Handelsschule wie auch in der Ausbildung Bücher (die wir nie benutzt haben) selbst kaufen, sowie jedes Jahr Kopiergeld bezahlen.

Einigen aus der Klasse wurde der Betrag vom AG erstattet. Mir nicht.

Ansich ist für sowas auch die Ausbildungsvergütung da..

Ob man da jetzt was machen kann? Keine Ahnung.

xagreus 
Beitragsersteller
 12.09.2014, 18:17

Ich stimme Dir zu, die Ausbildungsvergütung ist auch für sowas da. Aber sagen wir mal wie es ist: Ich muss davon leben, Fahrtkosten bezahlen - und so viel bekomme ich nicht. Da versucht man natürlich zu sparen wo man kann. :D

Mit diesem leidigen Thema befasse Ich mich auch schon eine weile.... Dazu habe Ich folgende Info für Niedersachsen: Niedersächsisches Schulgesetz(NSchG) §§112-113 siebter Teil/Aufbringung der Kosten §113 Sachkosten (1)1 Die Schulträger tragen die Sächlichen Kosten der Öffentlichen Schulen (3) Die Kosten der Abgeltung urheberrechtlicher Vergütungsansprüche für die Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialien TRÄGT DAS LAND. MfG

kayB14  11.07.2017, 16:53

der letzte Satz beschreibt, die Abschlagszahlung an den Urheberrechtsinhaber, auch Lizenzgebühr genann. 
Nicht das gemeine Kopiergeld!