Kopiergeld Berufsschule
Guten Tag,
heute hat bei mir das neue Schuljahr in der Berufsschule begonnen, falls das relevant ist: ich mache eine Berufsausbildung und muss entsprechend einmal in der Woche zur Berufsschule. Letztes Jahr noch haben wir die notwendigen Lehrbücher etc. kostenlos bekommen bzw. mussten nur einen Pfand von 15€ hinterlegen - wenn man die Bücher aber in gutem Zustand zurückbringt hat man auch das Geld wiederbekommen. Heute wurde uns aber direkt die frohe Kunde mitgeteilt: Wir müssen ab sofort alle Bücher die wir benötigen selbst kaufen (das kostet locker flockig mal um die 150€) und auch ein Kopiergeld bezahlen von rund 10€. Auf die Frage, warum wir das nun alles bezahlen müssen - es ist ja eine öffentliche Schule und die wird aus Steuern finanziert, dadurch entsteht ja eine Lehrmittelfreiheit in Deutschland - wurden uns nur ausweichende Antworten gegeben und wir können uns ja mit einer Beschwerde ans Schulamt wenden. Wir bekommen auch keine Quittung oder dergleichen für das Kopiergeld (entschuldigung, wir sind an einer Handelsschule, das ist das erste was man lernt: Immer eine Quittung!)
Jetzt hab ich mich etwas im Internet erkundigt und auch einiges gefunden, aber scheinbar ist das von Bundesland zu Bundesland anders. Und i.d.R dreht es sich auch immer um Grundschulen bzw. allgemeinbildende Schulen und nicht um Berufsschulen. Daher meine Frage: Wie sieht das aus? Kann mir dazu jemand nähere sagen?
P.S.: Entschuldigt bitte, ich hab ein Talent dafür mich lang zu fassen. :D
6 Antworten
da hast du recht. Schulgeld und Materialen sind in Deutschland Ländersache und kein Bundesrecht. Deshalb kann - ungerechterweise - die bayerischen Schulen sagen, unsere Schüler müssen nichts bezahlen - und in Hamburg müssen die Eltern Büchergeld bezahlen ab der 1. Klasse. Unmöglich, ist aber leider so. das selbe gilt für Berufsschulen und Unis. Da heißt es dann, dass diese Schüler ja Geld verdienen oder verdienen können und deshalb für ihre Bildung bezahlen können. Du hast keine Chancen dagegen anzugehen. Du kannst di Kosten bei deiner Steuererklärung einreichen, deinen Ausbildungsbetrieb fragen ob er sie übernimmt oder eben nächstes Jahr wieder verkaufen.....Sorry
Diese Kosten fallen leider an; der ausbildende Betrieb ist gesetzlich nicht verpflichtet Kosten, die in Zusammenhang mit dem Berufsschulbesuch anfallen, zu übernehmen.
Viele Ausbildungsbetriebe erstatten die Kosten aber freiwillig; hier sollte ein Antrag gestellt werden; sollte es einen Betriebsrat geben, könnte auch eine entsprechende Betriebsvereinbarung existieren.
Nein, mein Betrieb übernimmt diese Kosten nicht für uns, das haben wir schon gefragt. Trotzdem danke für den Tipp.
Da schulische Bildung Ländersache ist, wäre es sehr sinnvoll, noch Dein Bundesland zu nennen :-/
Verzeih mir. Ich hab es ganz vergessen: Niedersachsen
Also ich musste auf der höheren Handelsschule wie auch in der Ausbildung Bücher (die wir nie benutzt haben) selbst kaufen, sowie jedes Jahr Kopiergeld bezahlen.
Einigen aus der Klasse wurde der Betrag vom AG erstattet. Mir nicht.
Ansich ist für sowas auch die Ausbildungsvergütung da..
Ob man da jetzt was machen kann? Keine Ahnung.
Ich stimme Dir zu, die Ausbildungsvergütung ist auch für sowas da. Aber sagen wir mal wie es ist: Ich muss davon leben, Fahrtkosten bezahlen - und so viel bekomme ich nicht. Da versucht man natürlich zu sparen wo man kann. :D
Mit diesem leidigen Thema befasse Ich mich auch schon eine weile.... Dazu habe Ich folgende Info für Niedersachsen: Niedersächsisches Schulgesetz(NSchG) §§112-113 siebter Teil/Aufbringung der Kosten §113 Sachkosten (1)1 Die Schulträger tragen die Sächlichen Kosten der Öffentlichen Schulen (3) Die Kosten der Abgeltung urheberrechtlicher Vergütungsansprüche für die Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialien TRÄGT DAS LAND. MfG
der letzte Satz beschreibt, die Abschlagszahlung an den Urheberrechtsinhaber, auch Lizenzgebühr genann.
Nicht das gemeine Kopiergeld!