Parken in Straße mit Park/Haltebucht
Guten Tag,
darf ich auf der gegenüberliegenden Seite in einer Straße mit Parkbuchten halten/parken (beispielsweise wenn in der Parkbucht alle Plätze besetzt sind und ich niemanden behindere und ohne weitere Beschilderung)?
In der STVO finde ich nichts passendes dazu.
7 Antworten
naja, das kommt darauf an. Du darfst dabei natürlich niemanden Behindern, das bedeutet, das die Fahrzeuge aus den Parkbuchten ohne Problem rausfahren dürfen. Naütrlich darfst du auch nur mit der Fahrtrichtung parken.
darf ich auf der gegenüberliegenden Seite in einer Straße mit Parkbuchten halten/parken
Wenn es sich um eine Einbahnstraße handelt oder rechts Schienen liegen dann ja, links darfst Du sonst nicht parken.
In der STVO finde ich nichts passendes dazu
Dann schau mal in die StVO §12 Absatz 4:
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
Du findest in der StVO nichts passendes?
http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/paragraph-12-stvo
StVO § 12 Absatz 4:
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
Bedeutet:
Prakbuchten/ Parkhäfen/beparkbare Seitenstreifen gelten als 1. Reihe. D.h. wenn du dort Parkst ohne jemanden zu behindern ist das Parken in 2. Reihe (20.-€) + wenn du jemanden behinderst ist das Parken in 2. Reihe mit Behinderung (30.-€) usw.
Es gibt nicht immer Schilder für alles was man darf oder nichtdarf! In der Regel bedarf es nur Schilder wo ein Gesetz nicht die Ordnung und Sicherheit regelt...
Du behinderst niemanden und ein Halte- bzw. Parkverbot besteht auch nicht? Dann kannst du (nachdem du gewendet hast) dort parken, solange die Strasse nicht zu eng oder so ist.
hallo! ich würde sagen halten ja, parken bin ich nicht sicher. Gibt es kein Verkehrszeichen?(Absoluter halteverbot) lg