Bußgeld für Abstellen des Autos ohne Kennzeichen?
Hallo, wenn man sein Auto ohne Kennzeichen auf öffentlichem Parkgrund abstellt und dies von der Polizei "entdeckt" wird, wird ja ein roter Hinweis am Auto angebracht mit dem Hinweis, das Auto unverzüglich zu entfernen.
Auf dem Aufkleber befindet sich am Ende dieser Hinweis: "Bereits das einmalige unerlaubte Abstellen eines Fahrzeugs stellt eine mit Geldbuße bedrohte Ordnungswidrigkeit dar. Es muss mit einer Geldstrafe zwischen 350 und 1600 EURO gerechnet werden."
Weiß jemand, ob diese Geldbuße (beim Erstverweis) zwingend eingefordert wird, z. B. durch ein Anschreiben in den Folgetagen?
Danke! H.
2 Antworten
Nicht zugelassene , zulassungspflichtige Fahrzeuge dürfen nicht in den öffentlichen Verkehr , auch nicht in den ruhenden (Parken) gebracht werden. Wer es tut begeht eine Ordnungswidigkeitund die kann auch beim ersten mal geahndet werden. Aber die Komunen haben bei Ordnungswidrigkeiten einen großen Ermessensspielraum und müßen nich gleich das gesammte Strafmaß auschöpfen. Also schaff´den Wagen schnell von der Straße und hoffe das nichts kommt.
Kannst du auf jeden Fall mit rechnen.Da wo Geld zu holen ist,ist das Ordnungsamt schnell dabei,dass müsstest du als Autofahrer doch wissen.