Parkraumkontrolle Widerspruch ignoriert?
Hallo,
hatte eine Vertragsstrafe bekommen, dass ich am 10. Januar am Supermarkt begangen haben soll.
Ich hatte sogar die Parkscheibe korrekt ausgelegt. Ich kam um 13:20 und stellte auf 13:30. Glücklicherweise hatte ich den Bon auch behalten und die Strafe kam vor etwa 3 Wochen erst. Die Strafe wurde um 13:24 aufgenommen.
Hatte per E-Mail den Bon mitgeschickt und geschrieben, dass die Parkscheibe ebenfalls korrekt ausgelegt war. Bekam ein Foto vom Heck des Fahrzeugs und die Antwort, dass zwar die Parkscheibe korrekt ausgelegt war, ich aber beobachtet wurde, wie das Gelände verlassen wurde.
Dies kann definitiv nicht stimmen und ich merkte die Abzocke. Ich war um 13:24 definitiv im Supermarkt und auch danach habe ich das Gelände nicht verlassen bzw. habe mich am Straßenrand 15s des Supermarktes mit einem Freund unterhalten, ich kenne die Grundstücksgrenzen ja nicht.
Hatte Widerspruch eingelegt und meinen Standpunkt wie oben erläutert und eine Frist bis zum 20.05. gesetzt, mir den Eingang zu bestätigen. Bis dato kam keine Bestätigung, aber am 14.05. eine Mahnung mit 10€ Gebühren oben drauf. Mein Widerspruch ging laut Trackingsystem am 11.05. ein
Wie sollte man am besten vorgehen, noch einen Widerspruch senden? Ignorieren? Anwalt oder einen Antrag beim Amtsgericht gleich stellen?
5 Antworten
Beim Parken ist das immer so eine Sache.
Da hast du genügend Zeit, dich über die Gegebenheiten zu informieren. Das schließt zum einen die Vorkehrungen für ein Parkticket oder dergleichen ein, aber auch die Vertragsbestimmungen für die Nutzung des Privatparkplatzes.
Wenn du dann auf einer öffentlichen Straße gestanden hast, dann muss dir als Verkehrsteilnehmer bewusst sein, dass du dich nciht mehr auf dem Privatgelände befinden kannst.
Sagen die Vertragsbestimmungen nun aus, dass das Parken und dann das Verlassen des Geländes nicht gestattet ist, dann ist das so.
Insgesamt kommt's halt auch auf die Höhe der Strafe an.
Ich würde da wahrscheinlich bezahlen (wenn's jetzt nicht sehr teuer ist), dort nicht mehr einkaufen und dem Supermarkt das aber auch mitteilen.
Auf den ersten Blick scheinen die eher im Recht zu sein. Wenn du einen Einkaufsbeleg für die fragliche Zeit vorlegen könntest wäre das hilfreich.
Auf dem Bon steht doch, wann du bezahlt hast. Ich würde sagen, wenn die Zeit wirklich so kurz war zwischen Strafzettel und Ende einkauf (laut Dir ja ca 15 min), dann stehen die Karten für den Aussteller dieser vertragsstrafe schlecht.
So was hatte ich auch mal. So bin ich vorgegangen:
Ich habe die Schreiben, die Fotos und einen Scan vom Kassenbon sowie meinen Widerspruch mit Sendenachweis und Tracking als PDF archiviert. Ich habe auf den Mahnbescheid gewartet. Als der kam, habe ich ihm zuerst generell widersprochen (der Vordruck dafür hängt dran).
Dann bin ich mit den gesammelten Unterlagen (Ausdrucke) zur Polizei und habe Strafanzeige wegen vorsätzlichen Betruges gestellt. Die Kopie der Anzeige mit Aktenzeichen ebenfalls archiviert und dann als PDF an die Marktleitung geschickt.
Außerdem habe ich den Vorgang an die örtliche Zeitung geschickt (Wochenblatt), die brachten das dann als Leitartikel.
Ich habe von der Forderung nie wieder was gehört. Der Markt hat sich bei mir mit einem Gutschein über 50€ entschuldigt. Und im Folgejahr war dann keine Parkraumüberwachung mehr vorhanden, die haben die Zusammenarbeit mit den Betrügern aufgekündigt.
Diesen Tipp finde ich ziemlich gut und der ist in der Situation des FRagestellers mE auch angebracht.
1./ Dort nicht mehr einkaufen, denen es aber auch sagen (sowohl der Filiale als auch der Zentrale).
2./ Auf dem Kassenzettel steht eine Uhrzeit, damit kann man nachweisen, wann man im Laden war.
3./ Den Bekannten um eine schriftliche Bestätigung über das Treffen bitten.
4./ Nicht bezahlen.
5./ Die ganze Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben.
Bis auf 5. bin ich ebenfalls deiner Meinung. Anwalt verursacht zZ aber unnötige Kosten. Erst wenn man einen Mahnbescheid an den FS gibt, ist es evtl Zeit für einen Anwalt
Machen kannst Du im Moment noch nichts. Warte einfach ab bis ein Mahnbescheid oder eine Klage des Unternehmens kommt. Der Freund kann Dir sicher bestätigen das Du mit ihm gesprochen hast. Den Kassenbon hast Du ja bestimmt auch noch.
ich würde es zahlen und dort eben nicht mehr einkaufen gehen
Wie gesagt, die Vertragsstrafe wurde um 13:24 ausgestellt, ich war aber um 13:40 etwa aus dem Supermarkt und habe mich kurz am Straßenrand (zwei Parkreihen weiter) mit einem unterhalten. Ich kann auch gar nicht genau sagen, ob ich während des Gesprächs auf dem Bürgersteig stand oder nicht und auch wenn, wurde die Strafe um 13:24 aufgenommen.