Plädoyer des Nebenklägers
Also ganz kurz gefasst: Ich bin Nebenkläger eines Strafverfahrens und will vor dem Landgericht unbedingt mein eigenes Plädoyer halten.
Nun googel ich was das Zeug hält nach irgendwelchen Mustern eines Plädoyers für Nebenkläger, aber finden tu ich nichts. Hab jetzt echt gute Muster für Staatsanwälte gefunden.
Kann ich die auch verwenden oder wie habt ihr es getan?
4 Antworten
Folgende Rechte stehen dem Verletzten in der Nebenanklage (durch einen Rechtsanwalt zu.....:) (Es herrscht jedoch kein Anwaltszwang für den Nebenkläger, so dass die Rechtswirksamkeit in keiner Weise berührt wird):
Akteneinsichtsrecht, Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen und in der Hauptverhandlung auch, wenn der Nebenkläger als Zeuge vernommen wird, Beweisantragsrecht, Fragerecht, Beanstandungsrecht, Erklärungsrecht, Ablehnungsrecht hinsichtlich Richtern oder Sachverständigen wegen Befangenheit, 👉Recht auf Plädoyer👈 Antragsrecht auf Ausschluss der Öffentlichkeit unter bestimmten Voraussetzungen (Vergewaltigung, Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch etc.), Befugnis Rechtsmittel einzulegen.
Noch einmal: Der Nebenkläger 👉kann👈sich eines Anwaltes bedienen ist jedoch keinesfalls verpflichtet. Die Kosten trägt der Nebenkläger. Alle weiteren Kosten auch, sofern ein Freispruch des Angeklagten erfolgt. Im Fall einer Verurteilung wird der Angeklagte zur Übernahme dessen Kosten verurteilt.
Liebe Grüße
Meine Antworterweiterung zu Deiner Frage:
Um Dir die eigentliche Frage beantworten zu können, wäre mehr Information notwendig. Was sollte das Plädoyer denn beinhalten? Wie soll man Dir, außer bei den Rechten die Du als Nebenkläger hast , eigentlich helfen ohne Detailangaben oder Stichpunkte zu kennen? Es gibt doch keine maßgeschneiderten Plädoyers für Nebenkläger und auf ein ergoogeltes staatsanwaltlichs Plädoyer, was auch diesem verborgen bleibt im Sinne Deiner Frage, kann selbst der netteste User, der mit unendlichem Verständnis für Dein Versteckspiel, auch wenn er/sie der/die Generalstaatsanwalt/wältin persönlich wäre, keine Antwort geben. Da kann ich auch nur der "Magita188" beipflichten, ein Plädoyer, auf den Inhalt des Strafverfahrens bezogen, zu verfassen/halten, von wem dieses dann auch immer stammt. Mich wundert es ein wenig und ich habe die Frage und die Antworten auf mögliche Hinweise zum Inhalt des Strafverfahrens, verglichen, jedoch keine gefunden, weshalb Du nach etwas fragst, was Dir nur in etwa bzw. überhaupt wohl kaum, demzufolge nur wie am Rande erwähnt, beantwortet werden kann und Du solltest Dich selbst dabei fragen, wo Deine Ergebniszufriedenheit anfängt und wo diese aufhört. Na, die Hauptsache ist, Du hast Deine Freude und bringst bis zur Verhandlung in dieser Richtung etwas zustande.
Liebe Grüße und von mir auch ein "Viel Erfolg" bei der weiteren Suche nach dem Sinn und dem Plädoyer.
Ich an deiner Stelle würde das mit deinem Anwalt absprechen, denn dafür ist er da. Vor einem Landgericht herrscht Anwaltspflicht, also besprich das bitte mit ihm!
Also ganz kurz gefasst: Ich bin Nebenkläger eines Strafverfahrens und will vor dem Landgericht unbedingt mein eigenes Plädoyer halten.
Bin mir nicht sicher ob dies auch für die Nebenklage gilt, aber generell herrscht vor dem Amtsgericht Anwaltszwang.
Was bringt dir ein Plädoyer?
aber generell herrscht vor dem Amtsgericht Anwaltszwang.
Ähm, nein. Vor dem Amtsgericht herrschft kein genereller Anwaltszwang.Die einzelnen Prozessordnungen regeln, wann ein Rechtsanwalt erforderlich ist.
War ein Tippfehler sollte Landgericht heißen.
Zur Information: "...generell herrscht vor dem Amtsgericht Anwaltszwang..."
Dies ist so wohl kaum richtig. Erst ab dem/den 👉Landgerichtsverfahren 👈ist ein Anwalt vorgeschrieben. 👉Ausnahmefälle im/in Amtsgerichtsverfahren sind lediglich Familien-und Lebenspartnerschaftsstreitigkeiten, sowie Sorgerechtsstreitigkeiten und scheidungrechtliche Angelegenheiten etc.👈
Liebe Grüße
Erst ab dem/den 👉Landgerichtsverfahren 👈ist ein Anwalt vorgeschrieben
Und auch hier nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen. Im Strafrecht gelten ohnehin andere Regelungen.
Nehmen wir den Fall der Erinnerung gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach der ZPO, da kommt man - wenn den die Rechtsbeschwerde zugelassen ist - ohne Anwalt bis zum BGH.
Geht's hier (um eine Nebenklage)im Zivilprozess???(ZPO) oder ums Strafrecht? (StGB/StPO)
Ganz liebe Grüße
Jetzt wirst Du fast schon ausschweifend, mein Guter. "Wir" sind doch in keinem Zwangsvollstreckungsverfahren. Dieses erfolgt vielleicht dann, wenn der Angeklagte die Kosten des Nebenklägers aus dem 👉Strafverfahren👈übernehmen muss.
Ganz liebe Grüße
Genugtuung.
Genugtuung.
Sollte durch ein angemessenes Urteil entstehen. Ein Plädoyer erscheint mir ein bisschen wie eine Selbstdarstellung, wenn der Geschädigte als Nebenkläger dies macht.
Dein Plädoyer sollte auf Deinen Fall zugeschnitten, von wem der stammt ist egal, die Hauptsache es passt. Viel Erfolg
Du kannst nicht irgendwelche Regelungen, die im Zivilprozess richtig sein mögen, auf Strafprozesse anwenden.