Bundesfreiwillgendienst Abmahnung-Kündiung?
hallo, ich leiste seit einem knapp 3/4 Jahr Bundesfreieilligendienst, war schon an mehreren seminaren ich persönliche habe keinen führerschein und fand keine möglichkeit an dieses seminar zu kommen da meine dienststelle das wenig interessiert hat, jetzt hieß es ich solle mir umgehend ein zugticket kaufen (fuer knapp 200euro) um an dieses seminar zu kommen, da ich momentan aber das held dafuer nicht habe musste ich sagen das ich das nicht kaufen kann, jetzt heißt es ich würde eine Abmahnung bekommen die evntl eine Kündigung mitsichzieht. Gibt es Leute die schon erfahrungen mit soetwas haben hnd muss ich wirklich eine Kündigung erwarten? Liebe Grüße, Daniel
3 Antworten
Deine Einsatzstelle ist verpflichtet, die Fahrtkosten zu übernehmen. In den entsprechenden Richtlinien werden die Einsatzstellen auch darauf hingewiesen, in der Regel in Vorkasse zu gehen.
da ich momentan aber das held dafuer nicht habe musste ich sagen das ich das nicht kaufen kann, jetzt heißt es ich würde eine Abmahnung bekommen die evntl eine Kündigung mitsichzieht.
Du bist doch bereit zu kommen, also sollen die mal in Vorkasse treten, bzw, dir eine Fahrkarte besorgen. Deswegen eine Abmahnung? Wäre da nicht sowieso deine Dienststelle für zuständig?
Leider schreibst du nicht,von welchem Ort zu welchem Ort. es gäbe vielleicht die Möglichkeit mit einem preiswerteren Fernbus oder aber mit einen Ticket nur für den Nahverkehr der Bahn.
Allem Anschein nach ist der Termin ja relativ kurzfristig anberaumt worden.
Fahrtkosten zum Bildungszentrum (BFD)
Eine Erstattung von Fahrtkosten zu Seminaren an Bildungszentren des Bundes erfolgt durch das BAFzA nur für Freiwillige des BFD. Fahrtkosten können entweder durch die Einsatsztelle oder den Träger ausglegt werden. Nach der Fahrt reicht dieser einen entsprechenden Erstattungsantrag beim BAFzA ein. Bei niedrigen Beiträgen können auch die Freiwilligen selbst die Erstattung beantragen. Empfohlen wird allerdings, dass der Träger/die Einsatzstelle in Vorleistung gehen. Für die Erstattung der Fahrtkosten steht ein Formular zur Verfügung (inklusive ergänzenden Hinweisen zu den erstattungsfähigen Kosten).
Allem Anschein nach ist der Termin ja relativ kurzfristig anberaumt worden.
Sooo kurzfristig werden die Termine üblicherweise nicht angesetzt...
Selbst wenn es zu einer Abmahnung kommen sollte (was rechtlich und menschlich in diesem Fall meiner Meinung nicht in Ordnung ist): EINE Abmahnung reicht in der Regel nicht für eine Kündigung. (Das klingt für mich nach Mobbing oder Los-werden-wollen, oder eben Einschüchterung.) Und da Dein Dienst zu 3/4 bereits vorbei ist, würde ich einfach ganz ruhig weiter arbeiten und mir keinen großen Kopf machen, die letzten Monate gehen auch noch rum.