Arbeitgeber zahlt auch nach Gerichtsurteil nicht

3 Antworten

Solange kein rechtskräftiger Vergleich oder Urteil oder Beschluss vorliegt, bekommst du auch keine vollstreckbare Ausfertigung davon, die braucht der Gerichtsvollzieher um tätig werden zu können.

Man beantragt auf dem Vollstreckungsgericht den zuständigen GV per Antrag und Kostenvorschuss von 30€, dazu wird aber die vollstreckbare Ausfertigung benötigt und die gibts beim Gericht unentgeltlich.

Von der Geltendmachung der Überstunden würde ich absehen, da dies meist nicht gelingt wie das Gericht das nachgewiesen haben möchte - jeder einzelne Tag von wann bis wann, wo und warum wurde Mehrarbeit geleistet... und das schriftlich nachvollziehbar

Natürlich könnte man auch eine einstweilige Verfügung beantragen über die Herausgabe des Gehaltes, weiter kann der AG auch schadensersatzpflichtig sein, wie Mahngebühren, Verzugs- und Überziehungszinsen ect pp

Tach,

wenn du n vollstreckbaren Titel hast geht das sehr einfach.

Liegen die Lohnabrechnungen vor, hat der AG die Verbindlichkeiten anerkannt.

Wenn der dich eh rausgeschmissen hat, muss man auch keine Rücksicht mehr nehmen.

Prinzipiell gibts nur 3 Gründe, warum ein Angesteller sein Geld nicht bekommt:

  1. Chef is pleite

  2. Chef betrügt

  3. gerechtfertigter Schadenersatzanspruch des Chefs (nehme ich mal nicht an)

Entsprechend würde ich reagieren.

Also n Insolvenzantrag + Strafanzeige.

Dann sollste mal sehen wie fix der Ex-Chef wird.

Da es eigentlich nur 2 Gründe für Ausbleibenden Lohn gibt, kann man die so genannte Insolvenzreife als begründet annehmen.

Ansonsten könnte das evtl als rechtsmissbräuchliche Schikane ausgelegt werden.

Ich war mal in einer ähnlichen Situation.

Um den so genannten Rechtsweg vor einem Arbeitsgericht abzuwarten hat ein Angestellter keine Zeit, weil kein Moos.

Ohne einen Inso-Amtrag gäbe auch kein Insolvenzgeld.

Die Härtefallregelungen beim Arbeitsamt verlangen mehrere vollständig ausgefallene Lohnzahlungen.

Wie gesagt:

Wenn der Anspruch klar ist, besonders bei vorliegenden Lohnabrechnungen, wüsste ich wie ich dem Chef Beine mache.

Die Lohnabrechnungen sind quasi ein Zahlungsanerkenntnis.

Mit Inso- und Strafantrag spart man sich den Zinoba mit Arbeitsgericht usw.

Dann hätteste n Titel und immer noch kein Geld.

Wenn du n vollstreckbaren Titel hast, kannste dem die Konten dicht machen.

Dazu brauchst du nur die Bank wissen wo der n Konto hat. die genaue Kontonummer brauchste dazu nicht.

2te Möglichkeit wäre ein so genanntes Zahlungsverbot an die Drittschuldner des Schuldners.

Manipu 
Beitragsersteller
 15.07.2012, 09:09

Da der ex Chef ein versoffener Penner ist und wenn ich mir die an der Nase herbeigezogenen Abmahnungen durchlese könnte ich mir vorstellen der nimmt deinen dritten Grund an. Ich weiss aber das Grund 1 und 2 zusammen gemixed eher hinkommen.

Aber der Rechtsweg ist ja schon zu Gange. Wie gesagt ich hatte bereits vor 2 Wochen die Verhandlung, er ist nicht erschienen und hat auch aufs Urteil nicht reagiert. Nen Titel müsste ich jetzt haben...mein Anwalt meinte ja dass er die Konten dicht machen kann...über die Bank kann ich nur spekulieren. Das war so ein durcheinander Anfang des Jahres...

Kannst du deine 2te Möglichkeit das "Zahlungsverbot an die Drittschuldner des Schuldners" näher erläutern?

Meinereiner67  15.07.2012, 11:55
@Manipu

Hi,

Das sollte der Anwalt aber auch kennen.

Tante Google auch.

Beim Zahlungsverbot bekommt jemand, der an deinen Schuldner etwas zun Zahlen hat, das Zahlungsverbot.

z.B.

A bekommt von B Geld.

Die Forderung ist unstrittig , bzw tituliert. d.h., wie bei dir "vorläufig vollstreckbar"

Wenn z.B. bekannt ist, dass B noch Geld von C bekommt, lässt A auf Grundlage der vorläufigen Vollstreckbarkeit der Forderung die A an B hat ein so genantes Zahlungsverbot an C zustellen.

C wird dann verboten einen Zahlung an B zu leisten, bis B seine Schulden an A beglichen hat.

C zahlt dann also nicht direkt an A.

Das wäre dann aber evtl das Ziel des Zahlungsverbotes, dass B seine Forderung an C abtritt.

Das ist also noch keine richtige Pfändung sondern eher ein Druckmittel, was auch dazu dienen soll, Werte des Schuldners B zu sichern, bevor er die beiseite schafft.

Oft ist es ja so, dass solche Schuldner nur noch Bar abrechnen usw., Dann bringt dir die eigentliche Kontopfändung nix, wenn da erst gar nix drauf kommt.

So einfach ist das auch nicht,den 3. Grund, also Schadenersatzanspruch an den Mitarbeiter durchzusetzen.

Dazu muss der Mitarbeiter nachweislich, grob fahrlässig o. vorsätzlich einen bezifferbaren Schaden verursacht haben. - also quasi extra.