Arbeitgeber zahlt auch nach Gerichtsurteil nicht
Hallo,
ich weiss absolut nichtmehr was ich noch machen soll. Meine Bereitschaft das Geld selbst mit hilfe von... ne meine Gedanken lasse ich mal hier raus. Jedenfalls bin ich komplett verzweifelt.
Mein Arbeitgeber schuldet mir 2,5 Monatsgehälter + Überstunden und Nachtzulagen, wir reden von einer knapp 5stelligen Summe.
Er hat den ersten Monat bis Ende des Folgemonats nicht bezahlt, hat sich vor meinem Urlaub bei mir entschuldigt und mir versprochen Montags gleich das Gehalt zu überweisen und auch noch etwas drauf zu legen als Entschädigung.
Mittwochs hatte ich 2 komplett an der Nase herbeigezogene Abmahnungen in der Post und die Kündigung.
Das ganze liegt jetzt schon ne Weile zurück und ist natürlich beim Anwalt und vor Gericht war ich auch schon.
So bei dem Termin erschien der AG nicht, nur sein Anwalt. Über Überstunden und Nachtzulagen will ich nochmal einen Gerichtstermin aber mein Geld würde ich natürlich umgehend bekommen.
Passiert ist nix. Keine Reaktion der Gegenseite.
Mein Anwalt meinte zwar dies, das und jenes in die Wege zu leiten aber mir bringt das nix. Ich hab seit 3 Monaten keine Kohle mehr, ich hab mir auch noch genau in dem Monat wo kein Geld mehr kam ein Haus gekauft.
Mein Anwalt meinte mit den Kontodaten meines AG könnte man das Konto sperren aber die Kontonummer ist nirgends zu finden.
Wie sieht das denn bei Lohnpfändung aus? Also kann man nicht an den Auftraggeber des ex AG gehen und dort Geld pfänden lassen? Wenn ich meine Rechnung bei Otto nicht zahle passiert mir das ja auch.
Ich hatte hier zu dem Thema schonmal eine Frage gestellt, damals noch mit ein bissel Galgenhumor aber mittlerweile ist mir das Lachen vergangen.
Hoffe hier vielleicht ein paar Anregungen zu bekommen
LG
3 Antworten
Beauftrage einen Gerichtsvollzieher. Du hast einen vollstreckbaren Titel nehm ich an. Kannst ja deinen Anwalt nochmal rückfragen.
http://www.helpster.de/gerichtsvollzieher-beauftragen-so-machen-sie-es-richtig_20280
Solange kein rechtskräftiger Vergleich oder Urteil oder Beschluss vorliegt, bekommst du auch keine vollstreckbare Ausfertigung davon, die braucht der Gerichtsvollzieher um tätig werden zu können.
Man beantragt auf dem Vollstreckungsgericht den zuständigen GV per Antrag und Kostenvorschuss von 30€, dazu wird aber die vollstreckbare Ausfertigung benötigt und die gibts beim Gericht unentgeltlich.
Von der Geltendmachung der Überstunden würde ich absehen, da dies meist nicht gelingt wie das Gericht das nachgewiesen haben möchte - jeder einzelne Tag von wann bis wann, wo und warum wurde Mehrarbeit geleistet... und das schriftlich nachvollziehbar
Natürlich könnte man auch eine einstweilige Verfügung beantragen über die Herausgabe des Gehaltes, weiter kann der AG auch schadensersatzpflichtig sein, wie Mahngebühren, Verzugs- und Überziehungszinsen ect pp
Tach,
wenn du n vollstreckbaren Titel hast geht das sehr einfach.
Liegen die Lohnabrechnungen vor, hat der AG die Verbindlichkeiten anerkannt.
Wenn der dich eh rausgeschmissen hat, muss man auch keine Rücksicht mehr nehmen.
Prinzipiell gibts nur 3 Gründe, warum ein Angesteller sein Geld nicht bekommt:
Chef is pleite
Chef betrügt
gerechtfertigter Schadenersatzanspruch des Chefs (nehme ich mal nicht an)
Entsprechend würde ich reagieren.
Also n Insolvenzantrag + Strafanzeige.
Dann sollste mal sehen wie fix der Ex-Chef wird.
Da es eigentlich nur 2 Gründe für Ausbleibenden Lohn gibt, kann man die so genannte Insolvenzreife als begründet annehmen.
Ansonsten könnte das evtl als rechtsmissbräuchliche Schikane ausgelegt werden.
Ich war mal in einer ähnlichen Situation.
Um den so genannten Rechtsweg vor einem Arbeitsgericht abzuwarten hat ein Angestellter keine Zeit, weil kein Moos.
Ohne einen Inso-Amtrag gäbe auch kein Insolvenzgeld.
Die Härtefallregelungen beim Arbeitsamt verlangen mehrere vollständig ausgefallene Lohnzahlungen.
Wie gesagt:
Wenn der Anspruch klar ist, besonders bei vorliegenden Lohnabrechnungen, wüsste ich wie ich dem Chef Beine mache.
Die Lohnabrechnungen sind quasi ein Zahlungsanerkenntnis.
Mit Inso- und Strafantrag spart man sich den Zinoba mit Arbeitsgericht usw.
Dann hätteste n Titel und immer noch kein Geld.
Wenn du n vollstreckbaren Titel hast, kannste dem die Konten dicht machen.
Dazu brauchst du nur die Bank wissen wo der n Konto hat. die genaue Kontonummer brauchste dazu nicht.
2te Möglichkeit wäre ein so genanntes Zahlungsverbot an die Drittschuldner des Schuldners.
Hi,
Das sollte der Anwalt aber auch kennen.
Tante Google auch.
Beim Zahlungsverbot bekommt jemand, der an deinen Schuldner etwas zun Zahlen hat, das Zahlungsverbot.
z.B.
A bekommt von B Geld.
Die Forderung ist unstrittig , bzw tituliert. d.h., wie bei dir "vorläufig vollstreckbar"
Wenn z.B. bekannt ist, dass B noch Geld von C bekommt, lässt A auf Grundlage der vorläufigen Vollstreckbarkeit der Forderung die A an B hat ein so genantes Zahlungsverbot an C zustellen.
C wird dann verboten einen Zahlung an B zu leisten, bis B seine Schulden an A beglichen hat.
C zahlt dann also nicht direkt an A.
Das wäre dann aber evtl das Ziel des Zahlungsverbotes, dass B seine Forderung an C abtritt.
Das ist also noch keine richtige Pfändung sondern eher ein Druckmittel, was auch dazu dienen soll, Werte des Schuldners B zu sichern, bevor er die beiseite schafft.
Oft ist es ja so, dass solche Schuldner nur noch Bar abrechnen usw., Dann bringt dir die eigentliche Kontopfändung nix, wenn da erst gar nix drauf kommt.
So einfach ist das auch nicht,den 3. Grund, also Schadenersatzanspruch an den Mitarbeiter durchzusetzen.
Dazu muss der Mitarbeiter nachweislich, grob fahrlässig o. vorsätzlich einen bezifferbaren Schaden verursacht haben. - also quasi extra.
Da der ex Chef ein versoffener Penner ist und wenn ich mir die an der Nase herbeigezogenen Abmahnungen durchlese könnte ich mir vorstellen der nimmt deinen dritten Grund an. Ich weiss aber das Grund 1 und 2 zusammen gemixed eher hinkommen.
Aber der Rechtsweg ist ja schon zu Gange. Wie gesagt ich hatte bereits vor 2 Wochen die Verhandlung, er ist nicht erschienen und hat auch aufs Urteil nicht reagiert. Nen Titel müsste ich jetzt haben...mein Anwalt meinte ja dass er die Konten dicht machen kann...über die Bank kann ich nur spekulieren. Das war so ein durcheinander Anfang des Jahres...
Kannst du deine 2te Möglichkeit das "Zahlungsverbot an die Drittschuldner des Schuldners" näher erläutern?