Bufdi-Vertrag aus wichtigem Grund kündigen?
Hallo,
ich bin zur Zeit Bufdi und müsste den Dienst laut Vertrag bis zum Sommer 2016 ableisten.
Nun habe ich eine Zulassung für die Ausbildung bekommen, von der ich schon seit vielen Jahren träume. Diese beginnt aber leider nicht wie erwartet im Herbst, sondern schon im April.
In meinem Vertrag und auf der Internetseite steht:
"Freiwillige und Einsatzstelle verpflichten sich für die vertraglich festgelegte Dauer des Dienstes. Der Vertrag kann aus einem wichtigen Grund, zum Beispiel bei Erhalt eines Studien- oder Ausbildungsplatzes, gekündigt werden. Die konkreten Modalitäten sind vertraglich festgelegt. Kündigungen der Freiwilligen müssen über die Einsatzstelle schriftlich erfolgen; diese leitet die Kündigung dann an das Bundesamt weiter."
Nun möchte meine eine Kollegin (wir sind zu dritt) aber auch schon zum März aufhören, da sie wieder eine Schule besuchen möchte um ihren Realschulabschluss nachzuholen. Unsere Chefin ist ausgerastet als sie davon erfahren hat. Sie meinte, dass sie 3 Freiwillige braucht damit alles ordentlich läuft. Mit 2 Leuten gibt das nur Chaos, es würde nicht gehen wenn meine Kollegin weg wäre.
Nun habe ich natürlich Panik ihr von meiner Zukunftsplanung zu erzählen.
Wenn ich tatsächlich im April auch weg wäre, würde hier wirklich nichts mehr funktionieren. Sie würde mir den Kopf abreißen wenn ich gehe...
Wie kann ich ihr das vernünftig beibringen? Ich bin mit der Kündigung aus wichtigem Grund doch im Recht, oder?
Oder kann meine Chefin die Kündigung verweigern weil sie uns als Freiwilligendienstler braucht?
Danke!
LG
5 Antworten
In den BFD-Verträgen heißt es zum Thema Kündigung:
"Die Vereinbarung kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden."
Ihr könnt also selbstverständlich beide kündigen, wenn ihr diese Frist einhaltet. Bei dieser (ordentlichen) Kündigung braucht ihr keinen Grund anzugeben
da das schuljahr in der regel erst nach den sommerferien beginnt, hat deine kollegin schonmal garkeinen ausreichenden grund im märz auf zu hören. du hast einen wichtigen grund - nämlich den erhalt des ausbildungsplatzes. jetzt setzt du eine schriftliche kündigung zum termin x auf und übergibst die deiner chefin zur weiterleitung an das bundesamt (natürlich erst dann wenn die ausbildung in trockenen tüchern ist). deine chefin muss sich nun mit dem bundesamt auseinander setzen um ersatz für dich zu bekommen. das ist nicht dein problem.
in seinem/ihrme vertrag steht aber "verpflichten sich für die vertraglich festgelegte Dauer des Dienstes. Der Vertrag kann aus einem wichtigen Grund gekündigt..." ob so ein "ich hab jetzt keine lust mehr auf den kram" ein wichtiger grund ist, wage ich zu bezweifeln.
ob so ein "ich hab jetzt keine lust mehr auf den kram" ein wichtiger grund ist, wage ich zu bezweifeln.
Das ist selbstverständlich kein wichtiger Grund. Allerdings steht in BFD-Vereinbarungen auch etwas zur ordentlichen Kündigung - siehe meine Antwort. Und für die ordentliche Kündigung braucht man keinen Grund zu nennen.
Nunja, bei meiner Kollegin ist es schon so, dass ihr Schuljahr im Februar beginnt. Um auf 6 Monate Freiwilligendienst zu kommen wollte sie bis März bleiben.
Ist aber auch nicht mein Brot, von daher kann und sollte es mir egal sein was das Mädel plant.
Vielen Dank, jetzt weiß ich zumindest etwas besser Bescheid wie es da aussieht.
Auch wenn es mir trotzdem vor dem Gespräch graut.
LG
Du hast einen wichtigen Grund. Wenn du das bereits jetzt bekannt gibst, kann sich die "Chefin" ja rechtzeitig um Ersatz kümmern.
Kündigung Freiwillige und Einsatzstelle verpflichten sich für die vertraglich festgelegte Dauer des Dienstes. Der Vertrag kann aus einem wichtigen Grund, zum Beispiel bei Erhalt eines Studien- oder Ausbildungsplatzes, gekündigt werden. Die konkreten Modalitäten sind vertraglich festgelegt. Kündigungen der Freiwilligen müssen über die Einsatzstelle schriftlich erfolgen; diese leitet die Kündigung dann an das Bundesamt weiter.
https://www.bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst/a-bis-z.html
Ich bin mit der Kündigung aus wichtigem Grund doch im Recht, oder?
s. oben - Ja
Oder kann meine Chefin die Kündigung verweigern weil sie uns als Freiwilligendienstler braucht?
Weiß ich leider nicht. Aber so wie ich das rauslese nein.
Du hast das recht aufgrund deines ausbildungsplatzes zum 31.03.2016 zu kündigen. Deine Kameradin jedoch nicht, da essich nur um Schule handelt.
Deine Kameradin jedoch nicht, da essich nur um Schule handelt.
Das ist falsch. Sie kann sehr wohl ordentlich kündigen.
Naja, bei mir handelt es sich auch nur um eine Schule.
Offiziell heißt es schulische Ausbildung, die dauert auch 3 Jahre. Ist allerdings keine klassische Ausbildung und ich verdiene keinen Cent, ich bekomme während der Ausbildung nur Bafög.
Die gibt es auch nur alle 1,5 Jahre, nächstes Jahr beginnt sie im Sommersemester.
Ist es dann das gleiche wie bei meiner Kollegin, oder handelt es sich bei mir trotzdem um eine Ausbildung?
Doch, hat sie, nämlich wenn sie rechtzeitig ordentlich kündigt.