Büroarbeitsplatz Versetung ohne Zustimmung/Information des Betriebsrat
Hallo, ich bin in einem Mittelständischen Unternehemen mit einem Betriebsrat. Jetzt wurde ein Umzug unserer Büroarbeitsplatze (insgesamt von 14 Mitarbeiter) die Ihr Büro innerhalb des Unternehmens umziehen müssen. Bei dieser Informationsveranstaltung (Umzug Büroarbeitsplatze) war der Betriebsrat nicht mit eingeladen und auch nicht Informiert. Ganz überraschend hat unsere Geschäftsführung die "neue" Büroarbeitsplätze vorgestellt. In dieser Vorstellung wurde uns eines klar... Mitarbeiter die in einem Büro sitzen sollen jetzt mit anderen gmeinsam in ein kleineres Büro. Hier ein Beispiel: Jetzt => 2 Büroarbeitsplatze (30 m²) Neu => 4 Büroarbeitsplätze (22 m²) Da wir uns bewusst sind das der Betriebsrat ein Mitbestimmungs und Informationsrecht hat haben wir den Betriebsrat gefragt leider ohne erfolg. Was sollen wir jetzt tun? Den neuen Büroarbeitsplatz annehmen oder strickt dagegen einfach NEIN sagen? Wieviel Quadratmeter steht einem Büroarbeitsplatz zu? Ist das rechtlich in Ordung 4 Büroarbeitsplatze in einem 22 m² Meter großen Raum einzubinden?
Und jetzt zu diesem Thema noch ein Schritt weiter... Ich habe eine Behinderung von 50% und muss zusammen mit meinen Kollegen auch umziehen... Da ich aber an Konzentrationsschwäche und Vergesslichkeit leide wird ein Büro mit 4 Kollegen ziehmlich stressig und ich werde mich nicht mehr Konzentrieren können! Was soll ich tun? Wir wären allen sehr dankbar über jeden Rat! Wir danken euch im Vorfeld! Bevor ich es vergessen... Wir haben keinen Tarifvertrag und sind in keiner Gewrkschaft...
7 Antworten
Die Größe des Büros soltle in der Arbeitsstättenverordnung ersichtlich sein. Der Betriebsrat ist dafür das, Eure Interessen zu vertreten; also nicht locker lassen.
@jockl: wenn du mit REA einen Rechtsanwalt meinst: Der Arbeitgeber muss die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten tragen.(§ 40 Abs.:1 BetrVG)
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Unterrichtungs- und Beratungsrechte den Betriebsrat über die Planung auch in Bezug auf neue Büroräume und Arbeitsplätze rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten (nach § 90 BetrVG).
Außerdem besteht nach § 91 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht: Werden die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet, so kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Schliesse mich an TOP Antwort!
Top-Antwort -> DH! Gleiches gilt für die fundierten Kommentare.
Ihr werdet umziehen müssen! Mir ist nicht bekannt, wieviel m² einem Mitarbeiter samt Schreibtisch zustehen.
In deinem besonderen Fall solltest du aber trotzdem nochmal versuchen, den Betriebsrat zu kontaktieren.
In diesen Zusammenhang habe ich auch eine Frage: Kann der Betriebsrat nachträglich die Zustimmung zu einer Versetzung zurückziehen?
Man hatte mir bei meiner Versetzung versprochen das sich absolut nichts für mich ändern und unter dieser Prämisse hat der Betriebsrat meiner Versetzung zugestimmt. Leider habe ich einen Gruppenleiter sowie Abteilungsleiter und auch einen Vorstand, die sich einen Furz um mein Arbeitsgebiet scheren und denen völlig egal ist was für gesetzliche Vorschriften es gibt. Nun kommt mein Gruppenleiter auf die glorreiche Idee mir Aufgaben zu entziehen und mir dafür fachfremde Aufgabe zu erteilen
- Wenn die Aufgabe, die Du erfüllen sollt, eine Umorganisation erfordert ist das rechtens.
- Wenn Deine Leistungen, deiner Aufgabe nicht entsprechen (Lies mal bitte deine Frage nach Fehlern durch) ist es eben so. 2.Eine Firma kann jeden Arbeitspalt so gestalten, wie er für richtig hält und nicht den allgemeinen Vorschriften verstoßen.
- Offene konstuktive Gespräche fruchten meist.
(Lies mal bitte deine Frage nach Fehlern durch)<
Wer im Glashaus sitzt,sollte nicht mit Steinen werfen = Wer anderen durch die Blume Fehler vorhält,sollte selbst auch keine Fehler machen.
Womit und mit welchem Geld für einen REA ?