Zu spät gekommen Probezeit?
Hallo,
kleine frage bin am Samstag zur arbeit knapp 30 min zu spät gekommen. (1x mal)
Was kaum einer meiner Kollegen gemerkt hat.
Ich habe normal gearbeitet und die erwartete Leistung erbracht.
Nur der Abteilungsleiter macht mir da bisschen sorgen, er sieht vieles aber sagt den Mitarbeitern nichts er notiert und gibt es den vorgesetzten weiter. Wo meiner am Samstag frei hatte.
Bin dort neu, ich frage mich soll ich Montag Morgen zu ihm gehen ehrlich es sagen da ich ihn am Samstag kaum in seinen Büro gefunden hatte.
3 Antworten
Du solltest auf jeden Fall am Montag deinem Chef Bescheid geben dass du zu spät warst und dass das nie wieder vorkommen wird. Wenn er es von jemand anderen erfährt und du hast aber schon mit ihm geredet, wirft das ein gutes, ehrliches Licht auf dich! Viel Erfolg!
ich frage mich soll ich Montag Morgen zu ihm gehen ehrlich es sagen da ich ihn am Samstag kaum in seinen Büro gefunden hatte.
Ich weiß es sehr zu schätzen, dass meine Mitarbeiter so ehrlich sind. Egal ob er es bereits bemerkt hat oder nicht, eine freundliche Entschuldigung macht in dem Fall immer einen sehr guten, pflichtbewussten und loyalen Eindruck
Zu spät kommen, heißt IMMER, dass du zu spät von zu Hause los gefahren bist.
Und dann so tun, als ob nichts passiert wäre, GEHT GAR NICHT.
Das könnte ohne weiteres dazu führen, dass du noch innerhalb der Probezeit deine Kündigung bekommst.
Sorry, so bin ich es gewohnt .Einen "normalen Stau" hat man gefälligst in seiner Planung einzukalkulieren.
Klar, ein "normaler" Stau ... Aber neben einem "normalen" Stau kann es ja auch unzählige andere Gründe, auf die der Arbeitnehmer - auch mit vorsichtiger Planung - keinen Einfluss hat, für eine Verspätung (oder gar für ein Fehlen überhaupt) geben!
trotzdem hat man sich dann auch unaufgefordert dafür zu entschuldigen und es zu begründen.
Das ist klar; anders lassen sich arbeitsrechtliche Konsequenzen ja nicht vermeiden.
Ach was! Und was heißt das jetzt konkret?!?
Ein arbeitsrechtliches Fehlverhalten liegt nur dann vor, wenn dem Arbeitnehmer die Verspätung schuldhaft angelastet werden kann!
Man kann wohl kaum behauptet, ein Arbeitnehmer sei "zu spät von zu Hause los gefahren", wenn er - wie üblich - rechtzeitig losfährt und es unerwartet, nicht vorhersehbar zu einer Verzögerung kommt.