Konten mit ihren Soll-/Habensummen einrichten?

4 Antworten

Das sind vermutlich die jeweiligen Jahresverkehrszahlen. Rohstoffe wurden i.H.v. 350.000 Euro angeschafft. 220.000 gingen zurück. Solche Beträge dürfen nicht saldiert werden. Darum ja in der Aufgabe: Richten Sie die Konten mit ihren Soll- und Habensummen ein.

Vermutlich sind das die Werte auf den 31.12. des Wirtschaftsjahres.

Weil sonst macht man keine Buchungen zwischen Wareneinsatz- und Warenbestandskonten. Also am 31.12. des Vorjahres hatte das Unternehmen 350.000 Euro Rohstoffe im Bestand. Im laufenden Jahr sind keine Rohstoffe mehr gekauft worden.

Das Rohstofflager laut Inventur müsste am heutigen Tag der Bilanzaufstellung einen Bestand von 130.000 Euro ausweisen. Wenn Du nämlich AB 350.000 abzüglich der Lagerleistung 220.000 rechnest.

So wurde bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen verfahren. Normal wäre eigentlich Bestandskonto per 1.1. abzüglich Bestand am 31.12. ergibt die Lagerleistung. Hier wurde das nicht schön gelöst. Aber sonst wäre es verkehrt.

Forderungen an BGA ist wirklich unverständlich und wenn Ihr nicht erst am Anfang seid - eigentlich auch vollkommen falsch.

Denn diese Buchung wäre die direkte Buchung eines Anlagenabganges. Das läuft aber so nicht. Und einen Anfangsbestand hast Du auch nicht.

Um sich zu erklären was da passiert sein könnte, dass es halbwegs richtig ist: Dann hat das Unternehmen die Computertische in dem angegebenen Wert verkaufen können. Allerdings waren die buchhalterisch vollständig abgeschrieben. Nicht einmal einen Euro Erinnerungswert hat man stehen gelassen. Gehört sich nicht. Aber nur so macht es Sinn.

Einen Anlagenabgang bucht man wie folgt:
Ausgangsrechnung 590.000 Euro - Zwar für BGA, aber dort darf man die nicht buchen. Das wäre falsch. Saldierungsverbot. Hier muss man buchen: Forderungen an Erlöse aus dem Abgang von Anlagevermögen

Dann würde man die Abschreibung für das laufenden Geschäftsjahr ermitteln. Also wie viele Monate im Betrieb? Jahres-AfA - zeitanteilig (pro rata temporis). Gibt aber keine AfA, weil laut Buchführung nichts mehr da war.
Die AfA würde dann vom Restwert abgezogen werden. Der sogenannte Restwert würde jetzt als Anlagenabgang gebucht werden. Das Konto ist ein Aufwandskonto, wie die AfA auch.

Buchungen 1 - 4 solltest Du selber lösen können.

Viel Erfolg.

Für die Anfangsbestände  würde ich Soll und Haben verrechnen.

Was die letzte Buchung angeht: bist du dir da sicher? Über eine halbe Million für gebrauchte PC-Tische und ein nicht vorhandenes Konto? Klingt eher nach einem Fehler deinerseits...

Benne99 
Beitragsersteller
 08.11.2015, 12:25

also das heißt 350.000-220000€?

das kann sein...

Die angegeben Soll-/ Habensummen sind doch die Anfangsbestände?!

Bga ist büro und geschäftsausstattung

zeytinx  08.11.2015, 12:17

Dann ferrige erzeugnisse bzw eigene

zeytinx  08.11.2015, 12:16

Produzieren die das ?

Benne99 
Beitragsersteller
 08.11.2015, 12:15

ja aber es gibt dafür kein Konto? Der Geschäftsfall heißt: Ausgangsrechnungen (AR): Zielverkäufe von Computertischen 590000€