buchhaltungskraft - Haftbarkeit?
ich habe als freiberufliche Nebentätigkeit im Jahr 2007 die Buchhaltung einer kleinen GmbH gemacht. Ich habe dort die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Lohnabrechnungen für Mini-Jobs erstellt. Ich bin keine geprüfte Buchhalterin sondern kann das aus vorherigen Tätigkeiten. Jetzt will die Inhaberin von mir die Steuerberatungskosten in Höhe von ca. 3.000,00 € von mir erstattet bekommen und hat auch schon einen Anwalt eingeschaltet, da der Steuerberater "meine Buchhaltung als nicht brauchbar" deklariert. Zudem wird mir vorgeworfen, dass es eine Umsatzsteuererstattung gegeben hätte aus meiner Buchhaltung, allerdings zum Jahresende eine viel höhere Nachzahlung aus der Berechnung des Stb's stattfinden musste. Deshalb sei meine BuHa falsch, was aber einen anderen Hintergrund, nämlich das nicht buchen von Einnahmen in den bestimmten Zeiträumen, auf Anordnung der Geschäftsführung... In wie weit bin ich haftbar zu machen? Es gab keinen Arbeitsvertrag und ich habe die Gesch.Führung darauf hingewiesen, dass ich "nur die lfd. BuHa" übernehme, aber keine Gewährleistung, da ich das gar nicht kann.
7 Antworten
Du brauchst unbedingt einen Anwalt. Denn es kommt noch viel schlimmer. Du hast gegen das Steuerberatungsgesetz verstoßen, indem Du, ohne Steuerberater zu sein, selbständig und gegen Entgelt Belege kontiert- und Steuererklärungen (Umsatzsteuervoranmeldung) abgegeben hast. Ich möchte Dir keine Angst machen, aber die zu niedrige Anmeldung von Umsatzsteuer ist eine Steuerhinterziehung auf Zeit. Daführ haftet zwar grundsätzlich der Geschäftsführer der GmbH. Nur hat dieser eventuell einen Schadensersatzanspruch gegen Dich. Deshalb: schnell zum Anwalt um den Schaden zu begrenzen! ...und es eine Lehre für die Zukunft sein lassen.
... und bitte schreibe oder sage nicht mehr offen, dass Du auf Weisung der Geschäftsleitung vorsätzlich Einnahmen gegenüber dem Finanzamt verschiegen hast. Damit kannst Du Dich nicht verteidigen, denn wer selbständig tätig ist unterliegt keinen Weisungen. Schon gar nicht rechtswidrigen. Du schaffst damit nur Beweismittel gegen Dich. Ich hoffe, es geht gut aus. Viel Glück.
Das ist eine verzwickte Sache,die dir wohl nicht den Weg zu einem Anwalt erspart.Rechtsberatung ist hier nicht möglich.
Da wirst du dir auch eine Anwalt nehmen müssen, denn nur der kann dir da Rechtsverbindlich auskunft geben. Für einen ersten Überblick kann ich dir http://www.frag-einen-anwalt.de empfehlen, da bekommst du schon für eine Relativ kleinen Betrag eine Antwort von einem Anwalt.
also da würde ich mal einen Anwalt fragen - ist schwierig zu beantworten, ohne dir evtl. was falsches zu sagen. Ihr habt beide nichts schriftliches in der Hand. Du nicht, dass Du die Firma aufmerksam gemacht hast, die Firma nicht, dass sie dich haftbar machen kann; aber das vermute ich jetzt mal als zu wissen. Also doch liber Anwalt, bevor es teuer für dich kommt. DH
Also erstmal ein Daumen hoch für Andreas!
Ich glaube aber das Dein Problem viel größer ist.
Bei den nicht gebuchten Umsätzen ist die Frage, ob sie dir vorgelegt wurden oder nicht. Wenn GF und Du davon wußten, dann handelt es sich in meinen Augen um Steuerhinterziehung. Wurden sie nicht vorgelegt, dann ist die Frage des Beweises.
Dann hast Du eine verbotene Rechtsberatung abgeliefert, nämlich die Umsatzsteuervoranmeldung. Und ob Du überhaupt zur beschränkten Hilfeleistung befugt bist ist auch noch die Frage, also kontieren der laufenden Geschäftsvorfälle und erstellen der Lohnabrechnungen. Du warst keine Angestellte, da hättest Du das machen können.
Also, nix wie zum Anwalt und dann mit dem das Vorgehen abstimmen.
So wie es im Moment aussieht, darfst Du auf keinen Fall am Anwalt sparen! Und such Dir einen, der auch tatsächlich mit dem damals gültigen Steuerberatungsgesetz was anfangen kann bzw. der auf Berufsrecht spezialisiert ist und auch im Steuerrecht sich auskennt. Denn gerade wenn es hier auch noch um Steuerhinterziehung geht hast Du sonst schlechte Karten! Wenn Du keinen für Berufsrecht findest, dann nimm einen Fachanwalt für Steuerrecht.