Im 8/2010 benötigte ich für das Landgericht eine BWA. Trotz Nachfragen, Anrufen, Aufforderungen, bekam ich diese von meinem damaligen Steuerbüro bis 12/10 n i c h t. Infolge dessen fasste das Landgericht, wegen Nichtzusendung, einen Beschluss & hob mir meine PKH auf (2,5 T€) Nervenaufreibender Papierkrieg entstand mir bis Sommer 2012 mit der Behörde. Die angeforderte BWA bekam ich nun vom Steuerbüro, aber zu spät! Im Sept.12 stellte ich an das Steuerbüro Schadenersatzforderung. Im Februar 2013 bekam ich schriftlich alles abgestritten. Lediglich eine Kostenübernahme der Anwaltskosten von 100 € wurden mir angeboten.
Bei der fälligen Jahresabrechnung wurde mir der Buchhaltungspreis erhöht.
Daraufhin entschied ich mich im April 2013 das Steuerbüro zu wechseln. Alle Rechnungen sind beglichen. Es besteht keine offene Forderung. Ab dem I.Quartal 13 erledigt die neue Steuerberaterin meine Buchhaltung. Zugriff zum DADEF wurde nur 2010 bis 2011 freigegeben.
Im Oktober 2013 schrieb ich ehemaligem Steuerbüro und nahm das Schadenersatzangebot von ca. 100 € an.
Jetzt der spannende Teil: Zur Antwort bekam ich die Akzeptanz zur Anwaltsrechnung u n d dazu eine Honorarabrechnung für längst abgerechnete Zeiträume, Preiserhöhung zur Buchhaltung für 2010 und 2011 in Höhe von 999 €. Eine Verrechnung meiner Forderung (100 €) wird mir gewährt. In der Abrechnungen wurde mir jeder kleine Handgriff von 2009-2011, z.B. BWA 2009 für Jobcenter, BWA für Landgericht, div. Bescheinigungen nachträglich in Rechnung gestellt sowie alle Buchhaltungen nachträglich erhöht. Die Gegenstandswerte wurden in der Nachforderung übrigens niedriger betitelt als sie in den ursprünglichen Abrechnungen stehen. Auch die von mir für mein neues Steuerbüro benötigte aktuelle Abschreibungsliste wurde in Rechnung gestellt. (Ich hatte vorher noch nie eine solche Liste erhalten.) Schlusssatz: „Nach vollständigem Zahlungseingang wie vorgenannt, werden wir der Bereitstellung von Unterlagen und Informationen umgehend nachkommen. Es entstehen Ihnen dadurch keine weiteren Kosten. „ --> Wie großzügig, hätte ich fast gesagt! Das klingt doch nach Erpressung!
Die Nachberechnung ist ganz klar eine Retourkutsche, weil ich mir ertreistet habe für deren Schlamperei eine Schadenersatzforderung zu stellen. Eine schriftliche Vereinbarung zu Preisen gab es nie.
Kann das Stb ohne Vereinbarung mir die Preise für längst abgerechnete Jahre erhöhen? Bin ich verpflichtet diese Nachforderung zu zahlen??? Was kann ich dagegen tun? Ich kann doch auch nicht einfach meinen Kunden für 2010 Preiserhöhungen zusenden und nachfordern! Das wäre total unseriös! Kann das ehemalige Steuerbüro mit mir machen was es will??? Was kann ich tun, um Zugriff auf die vielen vergangenen Steuerjahre im DADEF zu bekommen?