Buchhaltung: Monate durch Tage teilen, immer 30?
Wenn ich Lohn nur anteilsmäßig errechnen will (z. B. jemand hat nur 20 Tage des Monats gearbeitet) muss man dann in der Buchhaltung grundsätzlich durch 30 Tage teilen, egal wieviele Tage der betreffende Monat hatte oder durch soviel, wie der Monat tatsächlich hatte?
Also Beispiel:
im Februar (28 Tage) nur vom 01. bis 10. beschäftigt, normaler Monatslohn 2000 Euro Rechnung: 2000/3010 ODER (Februar) 2000/2810
Vielen Dank
4 Antworten
Das ist eine "kommt drauf an..:" Frage.
Im kaufmännischen nimmt man gewöhnlich 30/360 Tage. Aber manchmal wird es auch exakt gerechnet.
Was auf jeden Fall immer so ist: Arbeitslosengeld und Krankengeld werden auf 30 Tage gerechnet.
Hallo Nadu,
wenn du den Lohn anteilsmäßig berechnen willst, musst du immer durch 30 Tage teilen, selbst wenn der Monat nur 28 Tage hat.
Du musst allso 2000/30*10 Rechnen
LG Felix
durch tage des jahres kann ich nicht teilen, da es verschiedene löhne in dem jahr gab. aber war meine vermutung mit 30 tagen doch richtig, hatte sowas mal gehört.
vielen dank!
ps: meine lohnberechnung - den mathebüchern bin ich schon paar jährchen entwachsen ;-)
Nein.
Du rechnest das Jahresgehalt aus also 12*Monatslohn und teilst das dann durch 365. Diesen Wert nimmst du dann mal mit den gearbeiteten Tagen des Monats.
Auch ne Lösung...Aber ein wenig umständlich.