Buchhaltung - Bilanz - Debitoren und Kreditoren notwendig?

3 Antworten

Debitoren- und Kreditoren-Buchhaltung oder OPOS brauchst Du nicht zu machen. Allerdings in der Bilanz müssen sie stehen, die Verbindlichkeiten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Ebenso wie Deine teilfertigen Erzeugnisse usw.

Dabei war es eine häufige Praxis, dass man Forderungen und Verbindlichkeiten wie gesagt nur zur zeitlichen Abgrenzung gebucht hat. Was aber eigentlich die monatlichen Auswertungen einem großen Teil ihrer Aussagekraft beraubt.

Meine Überlegung ist inzwischen so weit gehend, dass ich eigentlich alle Beträge gegen Forderungen und Verbindlichkeiten buche. Dann in Kasse und Bank nur noch die Bezahlung erfasse.

Sicher ist das extrem, ergibt aber eine klare, wenn auch aufwendige Buchungsweise.

Ob die Überlegung für Dich Sinn macht, dass kann ich natürlich nicht beurteilen. Da müsste schon jemand eingehend gucken.

Die doppelte Buchführung hat allerdings nichts mit der OPOS (offene Posten)-Erfassung zu tun. Sie kommt eigentlich aus einem alten Ablage-System. Wo die unbezahlten Eingangs- und Ausgangsrechnungen in je einem Ordner abgelegt wurden. Je nach Umfang und Geschmack alphabetische Sortierung oder nach dem Datum.

Mit Zahlung wurde die Rechnung dann in die Buchführung übernommen. Opos ist also eine freiwillige Form der Ablage. Sie wird in den Buchführungsprogrammen gleich in die Erfassung integriert. Und eben Aufwand an das Lieferantenkonto erfasst. Kundenkonto an Erlöse und USt gilt soweit analog. Dabei ist es eine Frage der Menge ob man Debitoren oder Kreditoren gleich erfasst.

Natürlich entstehen auch mit der zusätzlichen Erfassung zusätzliche Fehlerquellen. Das Auffinden von Fehlern wird mit einer OPOS-Liste unter Umständen leichter. Aber in einem gestiegenen Arbeitsaufwand. Sinn und Nutzen kann man so nicht pauschal bewerten.

Zusammenfassend, frei nach Ulbricht: "Es hat niemand die Absicht eine OPOS-Buchführung einzurichten." Wobei jedem klar sein muss: Wenn sie Sinn macht, dann kommt sie.

Insbesondere Kreditorenbuchführung macht natürlich aus kaufmännischer Sicht und auch fiskalischer Sicht Sinn. Denn kenne ich durch die Erfassung meiner Kreditoren sofort meine finanziellen Möglichkeiten. Ich sehe nämlich die Summe meiner Verbindlichkeiten und sehe die Barbestände. Der vorsichtige Kaufmann sollte immer davon ausgehen, dass niemand seine Ausgangsrechnungen bezahlt. So hat er dann aber auch einen Überblick über die eigene Leistungsfähigkeit.

Auf der anderen Seite macht man so natürlich auch die Vorsteuer sofort geltend. Was für die Liquidität auch nicht schlechter ist und den einen oder anderen Eurer dem Unternehmen einen Monat eher zur Verfügung stellt.

Ob das alles Sinn macht? Es bleibt immer auch eine Frage der Größen.

Einen Kommentar von Dir finde ich bedenklich. Obwohl ich kein Steuerberater bin, dafür habe ich es selber gelernt und bin mit der Branche immer noch eng verwoben.

Eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ist nicht unbedingt einfacher als eine Bilanz. Das ist ein Irrtum. Weil natürlich die Vereinfachungsregelung per se schon einfacher sein muss. Das ist aber Unfung. Schon wer sich um die 10-Tage-Regelung kümmert, der hat gegenüber Forderungen und Verbindlichkeiten keinen Vorteil mehr. In der Praxis bieten sich manchmal Geschäftsvorfälle, die es nicht unbedingt selbstverständlich machen, wie die Erfassung zu laufen hat.

Das ist ja nicht die einzige Besonderheit. Bewertungsvorschriften sind so oder so zu beachten. Dann haben wir im § 4 EStG noch genug anderen Möglichkeiten Fehler zu machen.

Wer ein ganz geringes Belegaufkommen hat, der kann sicher die Zeit für die Erfassung der Grundaufzeichnungen auch noch aufbringen. Unter Umständen gibt es nicht einmal nennenswerte Abschlussbuchungen. Also einfach auf Knopfdruck ist der Abschluss erstellt.

Doch selbst da wäre ich vorsichtig. Insbesondere wenn es zur Bilanz geht. FordPrefect hat auf die Übergangsrechnung hingewiesen. Sämtliche Korrekturen am Gesamtergebnis bis zum Umstellungszeitpunkt machen. Dazu die passenden Wahlrechte in Anspruch nehmen und wenn es dabei um die Behandlung des Übergangsergebnisses geht.

Das ist eines der vielen Brötchen. Dann sollte man beim Bilanzierer vermuten, dass da Gestaltungsmöglichkeiten steuerlicher Art entstehen. Vielleicht auch nur im Privatbereich. Doch die Wahrscheinlichkeit ist enorm gestiegen.

Jetzt heißt es aber auch noch, dass durch das größere Geschäftsvolumen die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Urteile des BFH und andere eine ganz andere Wichtigkeit für das Unternehmen und die Buchhaltung inklusive Abschluss bekommen.

Sich damit monatlich so zu beschäftigen um dann das Promille zu finden, was tatsächlich für einen selbst Sinn macht ist ein riesiger Arbeitsaufwand. Der Steuerberater muss sich auf dem Laufenden halten. Der tut das aber für alle Mandanten, da lohnt das dann schon. Nicht nur die Zeit ist kostbar, sondern auch die verwendbaren Quellen kosten Geld. Bisher habe ich noch keinen Newsletter im Internet gesehen, der das leistet. ***Fortsetzung ->

Dirk-D. Hansmann  17.10.2014, 06:39

Nehme ich die Risiken, die Chancen, die Zeit in der Du Dich um Dein Kerngeschäft kümmern könntest und das Geld für sonst nicht notwendige Fachliteratur, dann ist es in aller Regel wirtschaftlicher einen Steuerberater mit allem zu beauftragen, was nach den Grundaufzeichnungen gemacht werden muss.

Die Grundaufzeichnungen liegen verpflichtend im Unternehmen.

Und als Bonus sehe ich die gewonnene Zeit. Entweder für mehr Umsatz oder zur Erholung.

Um aber einen Kreis zu bilden: Das Jahr des Übergangs zur Bilanz kommt. Vielleicht kommt aber auch das Jahr, wo man alles zurück drehen darf. Dazu fordert das Finanzamt nicht auf. Auch die Vorgänge hier finde ich persönlich gar nicht so ganz einfach.

Unter dem Strich: Wenn es sich nicht lohnt und Du Deine Forderungen und Verbindlichkeiten in gleichmäßiger Höhe im Auge hast, dann würde ich auch keine OPOS anfangen. Ob es sich lohnt wenigstens debitorisch und oder kreditorisch zu buchen, da muss jemand in die Unterlagen gucken.

Belaste Dich nicht unnötig mit Dingen außerhalb Deines Kerngeschäftes. Ein guter Steuerberater und ein Steuerpflichtiger der sich auskennt, dem man nicht jeden kleinsten selbstverständlichen Schritt erklären braucht, sind ein Gewinn für jedes Unternehmen.

meine Firma ist ab nächstem Jahr bilanzzierungspflichtig.

Gut, denn das heißt, das das Geschäft wächst.

Bis jetzt habe ich die EÜR selbst gemacht und möchte auch die Bilanz selbst erstellen.

Mutig, aber nur zu. Allerdings wirst Du um einen StB zur Erstellung der Überleitungsrechnung von der EÜR zur Bilanz nicht herumkommen.

Meine Firma unterliegt der IST Versteuerung.

OK.

Meine Frage: Muss ich ab nächstem Jahr mit Debitoren und Kreditoren buchen oder kann ich weiterhin ohne diese arbeiten?

Du kannst ohne arbeiten, ich würde Dir davon aber stark abraten. Zum Einen ist es nach Eingewöhnung viel übersichtlicher, zum Anderen ist die Finanzplanung beim Buchen mit OP überragend leichter zu erledigen. Schon aufgrund der USt-Regelungen, die sich beim Bilanzierer erheblich anders gestalten als beim 4/3-Rechner, würde ich heute niemandem ernsthaft einen Verzicht auf die OP-Buchhaltung empfehlen. Eine gute FiBu brauchst Du ohnehin, und man muss - falls bereits vorhanden - die Firma neu anlegen ab Umstellungsdatum, weil eine Änderung der Gewinnermittlung in einem bestehenden Mandanten m.W. nirgends unterstützt wird.

opensource400 
Beitragsersteller
 16.10.2014, 12:45

Danke soweit!

"Mutig, aber nur zu. Allerdings wirst Du um einen StB zur Erstellung der Überleitungsrechnung von der EÜR zur Bilanz nicht herumkommen."

Heißt das, dass nur ein Steuerberater meine Eröffnungsbilanz erstellen kann/darf?

FordPrefect  16.10.2014, 12:47
@opensource400

Nicht "darf", aber über das "kann" wage ich keine Mutmaßungen anzustellen. Ich würde es mir jedenfalls nicht ohne Weiteres zutrauen, dabei alles richtig zu machen. Und ich buche seit über 20 Jahren. Geh zum StB - den wirst Du zumindest in der Anfangszeit als Bilanzierer ohnehin brauchen.

Hallo, wenn deine Firma bilanzierungspflichtig ist, führt auch kein Weg an der Doppelten Buchhatung vorbei. Hier wäre zu klären durch welchen Umstand bilanzierungspflicht eintritt.

FordPrefect  16.10.2014, 14:43

Äh - Doppik hat nun mit der Art der Gewinnermittlung eher wenig zu tun. Und auch in der Doppik kann man ohne Debitoren/Kreditorenkonten buchen. Ob das sehr sinnvoll ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.

Helmuthk  18.10.2014, 13:49
@FordPrefect

Nach meiner Information ist "Doppik" der Begriff für die Buchhaltung bei Kommunen. Die mussten nämlich von reinen Geldrechnung entsprechend dem Haushaltsplan zu einer Erfassung der Vermögenswerte (Immobilien usw.) und der Schulden übergehen.

erpconsultant  18.10.2014, 20:55
@Helmuthk

Das was du meins heist "Kameralistik" und ist im wesentlichen eine Geldflussrechnung die der öffentliche Dienst verwendet.

erpconsultant  18.10.2014, 20:59
@FordPrefect

Ich denke so kann man das nicht sagen, denn wenn man bilanzierungspflichtig ist hat man seinen Gewinn nach Gewinn und Verlustrechnung und nach Vermögsvergleich zu ermitteln. Mit einer Einamen/Ausgabenrechnung wird das nur mit einer Überleitungsrechnung möglich sein. Aber wozu soll man sich das antun?

Besser gleich in doppelter Buchführung buchen. Ist meine Empfehlung. Und zur Bilanzierung einen Steuerberater heranziehen.

FordPrefect  20.10.2014, 09:53
@Helmuthk

Nein, das stimmt so verallgemeinernd nicht. Zwar wird der Begriff "Doppik" üblicherweise in der öffentlichen Verwaltung zur Abgrenzung zur Kameralistik benutzt (und die gibt es in der Tat nur in Körperschaften und in der Verwaltung), aber dem Grundsatz nach bedeutet Doppik zunächst schlicht die doppelte Buchführung mit Wertvergleich im Gegensatz zur Bestandsfortschreibung. Siehe u.a. hier:

http://www2.uv.ruhr-uni-bochum.de/doppik/was.html

Helmuthk  20.10.2014, 22:29
@FordPrefect

In dem Artikel steht aber auch, dass die DOPPIK zu. 1.1.2011 eingeführt wurde und die Ruhr- UNI Bochum das System selbst einführt.

Also: Auch diese Uni wendet den Begriff "Doppik" nur auch sich an und nicht verallgemeinernd auf Kaufleute.