Buchhalter gibt Unterlagen nicht zurück

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Der Buchhalter ist zur Herausgabe der Unterlagen ohne Wenn und Aber verpflichtet. Voraussetzung ist jedoch, dass alle offenen Rechnung für die Durchführung der Buchhaltung bezahlt sind!!! Der Bekannte muss keine Belege mehr abgeben und auch nicht sagen wohin er geht. Er sollte nochmals einen Termin zur Herausgabe der Unterlagen ansetzen und persönlich dort hingehen (noch einen starken Mann mitnehmen-zum Tragen!!!!), ansonsten bleibt nichts anderes übrig, als auf Herausgabe zu klagen.

ancsur 
Beitragsersteller
 13.12.2011, 14:26

Vielen Dank für die Antwort, er hat seine Unterlagen heute abgeholt, Hilfe war nicht nötig.-:)) Hatte die Rechnungen immer bezahlt, es war nicht das Problem. Es war ein Versuch, solche Kunden verliert man nicht gerne..

für den betrag würde ich dir max. 10-20 rechnungen schreiben, das hat aber wenig mit buchhaltung zu tun.

ein steuerberater nimmt ein vielfaches und schreibt keine rechnungen, höchstens als freundschaftsdienst.

er sollte künftig die rechnungen selber erstellen, ist nicht schwer!