Buchhalter gibt Unterlagen nicht zurück
Mein Bekannter ist Kleinunternehmer,kann wenig Deutsch,ich übersetze für ihn.Sein Buchhalter kostete mon. 100,-Eu,er hatte für ihn die Rechnungen geschrieben,bisher keine St.Nr. gekriegt, Antrag lauft. Mein Bekannter will den Buchhalter verlassen,weil er einen besseren,sogar einen geprüften Steuerberater gefunden hat,der auch weniger kostet.Der Buchhalter will aber seine Unterlagen nicht ausgeben,bis heute 3 Termine gesetzt,heute war er eben krank,er will irgendwelche Rechnungen noch erhalten, weil er vermutet, dass mein Bekannter noch andere Ausgaben gehabt hat,er will aber keine Rechnungen mehr abgeben,ich denke er ist auch nicht verpflichtet etwas abzugeben wenn er nicht will.Der Buchhalter will auch wissen, wohin er wechseln will, sonst gibt er die Papiere nicht aus.Ich denke, es ist strafbar,was er treibt,aber weiss nicht,wo man sowas anzeigen kann.Kann jemand mir einen Ratschlag geben?
2 Antworten
Der Buchhalter ist zur Herausgabe der Unterlagen ohne Wenn und Aber verpflichtet. Voraussetzung ist jedoch, dass alle offenen Rechnung für die Durchführung der Buchhaltung bezahlt sind!!! Der Bekannte muss keine Belege mehr abgeben und auch nicht sagen wohin er geht. Er sollte nochmals einen Termin zur Herausgabe der Unterlagen ansetzen und persönlich dort hingehen (noch einen starken Mann mitnehmen-zum Tragen!!!!), ansonsten bleibt nichts anderes übrig, als auf Herausgabe zu klagen.
Vielen Dank für die Antwort, er hat seine Unterlagen heute abgeholt, Hilfe war nicht nötig.-:)) Hatte die Rechnungen immer bezahlt, es war nicht das Problem. Es war ein Versuch, solche Kunden verliert man nicht gerne..
für den betrag würde ich dir max. 10-20 rechnungen schreiben, das hat aber wenig mit buchhaltung zu tun.
ein steuerberater nimmt ein vielfaches und schreibt keine rechnungen, höchstens als freundschaftsdienst.
er sollte künftig die rechnungen selber erstellen, ist nicht schwer!