Mit Karte zahlen und Geld bar aus der Kasse nehmen Buchhaltung?
Wenn ich etwas mit meiner privaten EC-Karte für meinen Betrieb kaufe und dann das Geld bar aus unsere Kasse im Geschäft raus nehme und in das Buchhaltungsheft mit Beleg eintrage, dann steht ggf. auf dem Kassenzettel ja drauf, dass mit der EC-Karte gezahlt wurde (?) aber im Buchhaltungsheft steht ja, dass es mit dem Geld aus der Kasse bezahlt wurde.
Stellt das dann ein Problem dar bzw. ist die Buchhaltung dann trotzdem ordentlich geführt oder könnte es irgendwie Probleme geben (evtl. steuerrechtlich oder beim Steuerberater)?
2 Antworten
Bei mir im Betrieb ist das kein Problem. Und meistens lässt sich die Sache auch gar nicht anders lösen. Man kann nicht erwarten, wenn jemand etwas für den Betrieb kauft, dass man alles bar bezahlt oder dass der Betrieb eine Möglichkeit zur bargeldlosen Zahlung bereitstellt. Denn letzteres könnte zu Missbrauch führen.
Aber vielleicht hat da jemand andere Erfahrungen gemacht.
Du hast also etwas für deinen Betrieb privat verauslagt. Daher kannst du das auch so in die Kasse eintragen. Z.B. “Privat verauslagt: Rechnung xxx”.