Rechnung an eigenen Arbeitgeber?
Hallo! Ich habe schon ähnliche (oder sogar identische) Fragen im Internet/hier gesehen, allerdings wurde bisher nie wirklich alles beantwortet, daher einmal sorry für die erneute Frage und schonmal vielen Dank für eine eventuelle Beantwortung!
Und zwar: Ich bin festangestellt bei einer GmbH, Steuerklasse 1, halbtags. Nun soll ich "extern" für das Unternehmen gebucht werden. Da der Chef (ist ne kleine Firma) sich selbst nicht wirklich mit Steuerfragen auskennt, meinte erst, ich solle dann einfach ne Rechnung an ihn/die Firma schreiben. Dann hab ich aber noch den Steuerberater der Firma angerufen, und die meinte, dass das eben nicht möglich sei. Ähnliches habe ich auch im Internet gefunden, doch dann gabs eben wieder einige Stimmen, die behaupteten, das wäre kein Problem.
Was stimmt denn nun? Darf man an den eigenen Arbeitgeber ne Rechnung stellen?
Und davon abgesehen, wenn ich jetzt das auch noch für andere Firmen machen wollen würde (also nicht die eigene), was genau muss ich dafür machen? Sprich, muss ich mich irgendwo irgendwie anmelden? Als Kleinunternehmer oder sowas?
Vielen Dank schonmal!
6 Antworten
Weshalb solltest du deinem Arbeitgeber keine Rechnung stellen dürfen? Das Finanzamt verdient ja daran, also wird es sicher nichts dagegen haben. Frag doch einfach mal dort nach, um sicherzugehen. Aber ich denke, du musst ein Gewerbe anmelden. Geh ins Rathaus, das ist nicht teuer. Abmelden kostete bei meinem Mann 20 Euro, also denke ich, dass Anmelden auch in etwa so viel kostet. Und du musst natürlich auch dem Finanzamt Rechenschaft über deine Einnahmen und Kosten ablegen.
Du darfst nur Rechnungen stellen wenn du ein Gewerbe angemeldet hast. Wenn dein Kunde nur eine Firma ist ist das eine Scheinselbstständigkeit. Das bringt aber viele Probleme mit sich. Steuern, private Krankenversicherung, Beiträge Berufsverbände usw. Das lohnt sich nur wenn du dich vollständig selbstständig machen willst und auch davon leben kannst.
Mist! Ich schreibe seit einigen Jahren Rechnungen und habe KEIN Gewerbe angemeldet. Ist aber vielleicht nicht so schlimm, denn ich übe ja kein Gewerbe aus.
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Was meinst du?
Stell dir vor, du nennst eine Rose "Lilie". Wie duftet sie dann?
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Der Steuerberater hat recht. Das Problem an der Sache ist, dass du, solange du wie ein Arbeitnehmer arbeitest, auch Arbeitslohn beziehst. Egal wie du es nennst.
§ 2 (1) Lohnsteuerdurchführungsverordnung klingt deshalb auch so:
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"Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Einnahmen gewährt werden."
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So wie bei der Rose...
Zum Thema Rechnung an die eigene Firma hat EnnoBecker alles notwendige gesagt. Wenn du für andere Firmen tätig werden willst kann das ein Gewerbe, aber auch eine freiberufliche Tätigkeit sein. Freiberuflich kann man beispielsweise beraten, journalistisch tätig sein oder forschen, aber nicht irgend etwas produzieren. Wenn du eine freiberufliche Tätigkeit ausübst die keiner besonderen Genehmigung bedarf (z.B. Anwalt), gibst du deine Einkünfte bei der nächsten Steuererklärung an. Für eine gewerbliche Tätigkeit brauchst du eine Anmeldung.
Als Privatperson darfst du keine Rechnung ausstellen. Du müsstest dich tatsächlich selbstständig machen. Da du aber nur für die Firma deines Chefs tätig wärst, wäre das eine Scheinselbsttätigkeit.