BTW + Polizeikontrolle

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Gearde mit dem BTM-Vermerk dürfen sie die Maßnahme NICHT begründen! Das wäre eine gesetzlich nicht zulässige Stigmatisierung! Klar haben die das im Hinterkopf, müssen sich aber einen anderen Grund einfallen lassen. In deiner Frage schwingt viel gefährliches Halbwissen mit. Google mal das POLG deines Bundeslandes und suche die §§ zu: Personalienfeststellung und Durchsuchung von Personen. Danach weißt du Bescheid!

magicdrummer 
Beitragsersteller
 11.09.2014, 07:50

vielen dank

Nein. Auch eine bestehende Vorstrafe oder ein Eintrag bei INPOL verpflichtet Dich nicht zur Teilnahme an einem Drogenschnelltest oder zur Einwilligung einer körperlichen Durchsuchung.

magicdrummer 
Beitragsersteller
 11.09.2014, 07:49

vielen dank

Hallo

oder ist man aufgrund des BTM´s zur urinkontrolle / Personenkontrolle verpflichtet.

du bist nicht zur UK verpflichtet, auch für vorbelastete Kraftfahrer sind diese Schnelltest freiwillig.

nur den anschließenden Bluttest musst du dann über dich ergehen lassen, auch unter Gewaltanwendung.

das durchsuchen des autos ist wieder nur gestattet bei unmittlebarer gefahr..... sie darf die Person ja weder durchsuchen oder auf Drogen testen, es sei denn es besteht unmittelbare gefahr.

woher haste denn diesen Mist?

(1) Die Polizei kann eine Person durchsuchen, wenn

  1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden dürfen,

Die Polizei kann eine Sache durchsuchen, wenn

3.Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich in ihr eine andere Sache befindet, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden darf,

http://dejure.org/gesetze/PolG

von Gefahr in Verzug steht da nichts, oder?:-)

magicdrummer 
Beitragsersteller
 11.09.2014, 07:49

Hallo,

vielen vielen dank schonmal für die sacheliche antwort. woher ich den mist habe ? naja... das sind halbwahrheiten und behauptungen von leuten aus dem echten Leben :-P

Unter Gewaltanwendung meinst du das es keinen beschluss mehr geben muss zur Blutabnahme ( zwecks körperverletzung ). ?

das heißt wenn die polizei jemanden (zu fuß) mit BTM Eintrag kontrolliert, bin ich in erster linie NUR dazu verpflichtet meine Personalien anzugeben ? und keine sonder genehmigungen gegen mich vorliegen zur körperlichen untersuchung ?

Viele Grüße

thx für den link

Die Polizei ist gott, und mit BTM stempel in der Akte, sagt die Polizei, "wir haben den verdacht, aufgrund von vorbelastung" bla bla und alles. Dann kommen zumal erst die koordinationstests, die du mitmachen musst. wenn sich hier auffälligkeiten zeigen oder vermuten lassen, haben die beamten einen grund mehr zu verlangen. Generell aber unwichtig ob man ne weisse Weste hat oder nicht, man wird immer behandelt wie ein krimineller wenn man in eine kontrolle gerät.

magicdrummer 
Beitragsersteller
 09.09.2014, 13:43

koordinationstest dürfen nicht gemacht werden, das wäre ne körperliche untersuchung und da haben die nicht das recht dazu. nur ein Arzt. mir gehts hauptsächlich um das verweigern der UK mit BTM Eintrag. weißt du das zufällig ? ^^

memphys91  09.09.2014, 14:05
@magicdrummer

Koordinationstest ( Rombergtest, etc. ) dürfen durch Polizeibeamte gemacht werden. Diese sind aber freiwillig. Ein Arzt führt solche Tests in der Regel von Blutentnahmen ebenfalls durch, aber auch hier sind diese, entgegen der Behauptung einiger Ärzte, die gerne mal den Hilfssheriff spielen, ebenfalls freiwillig.

magicdrummer 
Beitragsersteller
 11.09.2014, 07:50
@memphys91

vielen dank

  • BTM natürlich nicht btw....