Darf die Polizei meine Wohnung durchsuchen?
Die Polizei war heute morgen mit einer Hausdurchsuchung bei mir für, meinen Bruder, verdacht auf Handel mit BTM. Aber da mein Bruder seid 6 Monaten ausgezogen ist und sich nicht, umgemeldet hatt. Haben sie das recht meine Komplette Wohnung zu durchsuchen. Bevor die Polizei rein Kamm hatten sie mit den Hauseigentümer gesprochen der neben an wohnt der bestätigte das die person ausgezogen ist trdosdem hausdurchsuchung rechtens?
12 Antworten
Wenn sie einen rechtskräftigen, richterlichen Durchsuchungsbeschluss haben, dürfen die das. Unabhängig wer dort warum wohnt oder nicht. Denn um die Erlaubnis dafür zu bekommen, müssen schon hinreichende Verdachtsmomente dargelegt worden sein. Und die müssen sich nicht unbedingt nur auf den Aufenthalt der gesuchten Person beziehen. Es reicht wenn derjenige die Möglichkeit hat, dort eventuell Beweismaterial zu verstecken, oder andere zur Aufbewahrung verbotener Dinge angehalten sind.
Hallo,
im Durchsuchungsbeschluss steht, welche Räume wir zu durchsuchen haben. Diesen haben sie dem Hauseigentümer übergeben.
Wenn sich dein Bruder nicht umgemeldet hat, wäre es möglich, dass es sich bei der Aussage "der wohnt hier nicht mehr" um eine Schutzbehauptung handelt, daher wird natürlich trotzdem durchsucht (will sagen: bedank dich bei deinem Bruder;))
Fakt ist halt erstmal, dass der Durchsuchungsbeschluss vom Richter durchzuführen ist. Dieser wird auf Grundlage der Kenntnisse des Gerichts erlassen... und das war nun mal eure Wohnung...
Also: Ja, die Kollegen durften durchsuchen.
Im dursuchungsbeschluss Steht die Räume meines Bruders und andere Räume.
die haben aber das ganze Haus duchsucht
obwohl er nur ein schlaffZimmer hatte.
Da dein Bruder noch bei dir angemeldet ist wurde auch der Durchsuchungsbeschluss für deine Wohnung ausgestellt.
Also ja,sie haben das Recht dazu.
Die Wohnung, für die ein Durchsuchungsbeschluss eines Richters vorliegt, darf duchsucht werden.
Ganz einfache Regel.
Hatten die sowas?
Wenn ja, durften die es.