Darf ein Politzist mir befehle erteilen?
Sagen wir mal, ich werde angehalten und weigere mich eine Personenkontrolle mitzumachen, da die Polizei keinen konkreten verdacht hat oder ich mich nicht in einer Gefahrenzone befinde wo dies erlaubt ist. Darf der Politzist daraufhin mir das weitergehen verbieten und so zusagen eine Personenkontrolle aufzwingen? Danke im voraus
12 Antworten
Solange die Handlungen des Polizisten sich im Rechtlich zulässigen Rahmen bewegen (geregelt in den Polizeigesetzen der Länder) darf er dir Anweisungen/Befehle erteilen, die für die Durchführung dieser Amtshandlung notwendig sind. Dazu kann z.B gehören, dass er dich auffordert bei der Verkehrskontrolle auszusteigen. Solche Anweisungen musst du befolgen, wenn du das nicht tust, darf er unmittelbaren Zwang (Gewalt) gegen dich in gewissen Grenzen einsetzen.
da die Polizei keinen konkreten verdacht hat
Woher weißt du das?
und so zusagen eine Personenkontrolle aufzwingen?
Ja. Punkt.
und weigere mich eine Personenkontrolle mitzumachen
Ganz schlecht.
und weigere mich eine Personenkontrolle mitzumachen, da die Polizei keinen konkreten verdacht hat
Woher willst du das aus deiner Froschperspektive betrachtet wissen? Es ist vollkommen wurscht, dass oder ob du der Meinung bist, es gebe keinen Grund. Vielleicht suchen sie gerade einen Flüchtigen, der südländisches Aussehen hat? Ohne dabei auf den rassistischen Zug, wie von dir angestrebt, aufspringen zu wollen.
Genau so könnten sie alle kontrollieren, die eine grüne Shorts tragen, weil so einer gerade irgend etwas angestellt hat. So finden alle - bis auf einen - diese Überprüfung als ohne Grund angeordnet. Ist aber vollkommen wurscht.
hi Jajajajaja16,....ich rate dir, dich mal zu informieren: "gurgel"mal nach: meine Rechte (aber auch Pflichten) gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft;...auch für die Zukunft;
nur, in dem og. Fall mußt du dich der Personenkontrolle unterziehen; immer und jederzeit, da spielt es auch keine Rolle, ob der Polzist dir einen Grund nennt oder nicht; das braucht er gar nicht; es reicht, daß er zu dir sagt, daß du deinen Personalausweis oder Reisepass zeigen sollst; dazu bist du immer verpflichtet;
...Angaben zur Person kann man nicht verweigern; zur Sache, wenn dir was vorgeworfen wird: eindeutig ja, liebe Grüße aus Köln
Schleierfahndung ist nicht in allen Bundesländern zulässig. Du bist aber grundsätzlich verpflichtet Auskünfte zu deinen Personalien zu geben.
Was hast du denn so schlechte Laune?
Das machen die doch nicht will die Spaß dran haben und dich ärgern wollen. Natürlich dürfen die deine Personalien feststellen! Immer!
Woher willst du wissen das die keinen verdacht haben? Vielleicht wird ja einer gesucht der Aussieht wie du?
Wenn die Sagen du hast deinen Ausweis vorzuzeigen, dann hast du das zu machen.
Wenn da ne Absperrung ist und ein Polizist sagt du darfst da nicht lang laufen dann hast du das zu tun. Das ist nicht wirklich ein Befehl, ist aber so.
Einfach mitmachen und nach 2 Minuten darfst du weitergehen als wenn nichts passiert wäre. Die Polizei ist auch dafür da deine Freiheiten zu beschützen. Das sind auch nur Menschen. Warum so Anti?