brille kaputt, zahlt die Haftpflicht?

2 Antworten

Hallo,

grundsätzlich gilt, dass eine Haftpflichtversicherung immer dann eintritt, wenn man aus Fahrlässigkeit einem Dritten einen Schaden zugefügt hat.

Da die Brille gem. Schilderung nicht mit Absicht herunter gestoßen wurde, kann man wohl somit eben davon ausgehen.

Dennoch Achtung: Die Haftpflicht ersetzt nur das, was auch der Gesetzgeber in so einem Fall vorsieht. Und das sind die Reparaturkosten bis maximal zum Zeitwert der beschädigten Sache.

In der Schilderung ist die Rede davon, dass das "Gestell Macken" hat. Bevor also nun gleich ein neues Gestell angeschafft wird, ist zunächst einmal zu prüfen, ob eine Reparatur möglich ist - und wenn ja, zu welchem Preis.

Aber selbst, wenn eine Reparatur nicht möglich oder rentabel erscheint, ist die Obergrenze der Regulierung bei besagtem Zeitwert. Soll heißen: Wenn die Brille VOR dem Schaden noch einen Zeitwert von z.B. 100 € hatte, dann wird auch nur bis dahin geleistet.

Den Rest hat rein rechtlich übrigens der Geschädigte zu tragen und nicht etwa der Schädiger (Hintergrund ist, dass der Geschädigte durch ein neues Gestell in eine bessere Situation versetzt wird als wie vor Eintritt des Schadens.).

Viele Grüße

Loroth

wenn es ein Versehen war, sollte Deine Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen.

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Smile123123 
Beitragsersteller
 28.02.2016, 01:24

Oke danke, ich hoffe das sie zahlt :/